Monikakamilla
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Guten Abend zusammen,
ich habe heute Post vom Jobcenter erhalten.
Zuerst die Vorgeschichte:
Ich habe Ende Juli 2018 den Weiterbewilligungsantrag persöhnlich beim Jobcenter abgegeben.Kurze Zeit später bekam ich ein Schreiben das noch erforderliche Unterlagen benötigt werden.
Diese Unterlagen habe ich dann auch Anfang August 2018 persönlich beim Jobcenter eingereicht, jedoch leider ohne einer persöhnlichen Empfangsbestätigung. Mein Freund und Vater waren mit dabei und können die Abgabe der Unterlagen bestätigen.
Vor ca. einer Woche habe ich dort angerufen und mich nach dem Stand der Dinge erkundigt, da ich seit Anfang August nichts mehr vom Jobcenter erhalten bzw. gehört habe.
Es wurde mir am Telefon mitgeteilt das keine Unterlagen eingetroffen wären
!!!! Ich habe dann erwähnt dass es nicht sein kann und dass ich einen RA einschalten werde.
Daraufhin wurde mir gesagt dass ich die Unterlagen nochmal einreichen sollte.
Ich war stinksauer und habe daraufhin nochmal am nächsten Tag die Unterlagen eingereicht und habe mir diesmal die Unterlagenannahme persöhnlich durch ein Schreiben bestätigen lassen.
Heute sozusagen 3 Tage später nach dem Telefonat habe ich Post vom Jobcenter erhalten in dem wortwörtlich steht:
Aufforderrung zu Mitwirkung
.....
Durch einen Datenabgleich(§ 52 SGB 2) wurde bekannt,das sie
im Jahr 2016 Kapitalerträge in Höhe von 305,00 Euro hatten.
Es ist zu überprüfen,ob und inwieweit........ein Anspruch auf Leistung besteht beziehungsweise bestanden hat.
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu benötigt:
Kontoauszüge
Ich benötige Angaben für 2016.
Bitte reichen Sie diese bis zum .. ein.
Ich bin sauer und total angefressen über diese Prozedur.
Heute habe ich die Kontoauszüge von 2016 3-mal geprüft und konnte diese Summe von 305,00 Euro nicht erkennen. Ich kann mich auch nicht erinnern, das mir 2016 305,00 Euro ausgezahlt wurden!!!!Die Kontoauszüge sind vollständig und bestätigen das ja auch.
Es wundert mich auch, das vom Jobcenter nicht erwähnt wurde, von welcher Bank, etc die Kapitalerträge überwiesen wurden.
Durch einen Datenabgleich(§ 52 SGB 2) wurde bekannt,das sie
im Jahr 2016 Kapitalerträge in Höhe von 305,00 Euro hatten.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?Wie soll ich da vorgehen?Was erwartet mich?
Ich wäre euch sehr dankbar für Ratschläge!!!
Viele liebe Grüße
Monikakamilla
ich habe heute Post vom Jobcenter erhalten.
Zuerst die Vorgeschichte:
Ich habe Ende Juli 2018 den Weiterbewilligungsantrag persöhnlich beim Jobcenter abgegeben.Kurze Zeit später bekam ich ein Schreiben das noch erforderliche Unterlagen benötigt werden.
Diese Unterlagen habe ich dann auch Anfang August 2018 persönlich beim Jobcenter eingereicht, jedoch leider ohne einer persöhnlichen Empfangsbestätigung. Mein Freund und Vater waren mit dabei und können die Abgabe der Unterlagen bestätigen.
Vor ca. einer Woche habe ich dort angerufen und mich nach dem Stand der Dinge erkundigt, da ich seit Anfang August nichts mehr vom Jobcenter erhalten bzw. gehört habe.
Es wurde mir am Telefon mitgeteilt das keine Unterlagen eingetroffen wären

Daraufhin wurde mir gesagt dass ich die Unterlagen nochmal einreichen sollte.
Ich war stinksauer und habe daraufhin nochmal am nächsten Tag die Unterlagen eingereicht und habe mir diesmal die Unterlagenannahme persöhnlich durch ein Schreiben bestätigen lassen.

Heute sozusagen 3 Tage später nach dem Telefonat habe ich Post vom Jobcenter erhalten in dem wortwörtlich steht:
Aufforderrung zu Mitwirkung
.....
Durch einen Datenabgleich(§ 52 SGB 2) wurde bekannt,das sie
im Jahr 2016 Kapitalerträge in Höhe von 305,00 Euro hatten.
Es ist zu überprüfen,ob und inwieweit........ein Anspruch auf Leistung besteht beziehungsweise bestanden hat.
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu benötigt:
Kontoauszüge
Ich benötige Angaben für 2016.
Bitte reichen Sie diese bis zum .. ein.
Ich bin sauer und total angefressen über diese Prozedur.
Heute habe ich die Kontoauszüge von 2016 3-mal geprüft und konnte diese Summe von 305,00 Euro nicht erkennen. Ich kann mich auch nicht erinnern, das mir 2016 305,00 Euro ausgezahlt wurden!!!!Die Kontoauszüge sind vollständig und bestätigen das ja auch.
Es wundert mich auch, das vom Jobcenter nicht erwähnt wurde, von welcher Bank, etc die Kapitalerträge überwiesen wurden.
Durch einen Datenabgleich(§ 52 SGB 2) wurde bekannt,das sie
im Jahr 2016 Kapitalerträge in Höhe von 305,00 Euro hatten.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?Wie soll ich da vorgehen?Was erwartet mich?
Ich wäre euch sehr dankbar für Ratschläge!!!
Viele liebe Grüße
Monikakamilla