Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hilfe

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Aris

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Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Muss ich das wirklich tun?

Hallo zusammen,

bei meinen letzten Meldetermin bei meinen SB im JC , sprach er mit mir über meine Eigenbemühungen meiner Bewerbungen.
Ich bewerbe mich auf Stellen die ich im Internet und Zeitung finde unter anderem auch gelegentlich bei ZAF wenn ich eine passende Stelle dabei ist (Bürokauffrau oder ähnliches).
Nun verlangt mein SB , ich sollte mich persönlich bei ZAF in der ganzen Stadt initiativ vorstellen und das an ein - zwei Tagen die Woche.
Meine Frage an euch: Muss ich das machen, auch wenn ich schon mehr als 8 Bewerbungen geschrieben habe? Und darf mein SB bestimmen, wie viele persönliche, initiativ Vorort Bewerbungen ich bei ZAF zu leisten habe?

Über Hilfe bin ich sehr dankbar.

In meiner EGV steht folgendes:
Sie unternehmen während der Gültigkeit der Eingliederungsvereinbarung - beginnend ab dem
Datum der Unterzeichnung - monatlich mindestens 8 eigene Bewerbungsbemühungen um
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Zur Verbesserung lhrer
lntegrationschancen sind auch befristete Stellen sowie Stellen bei Zeitarbeitsfirmen bei der
Suche zu berücksichtigen. Diesbezüglich sind auch persönliche Vorsprachen bei potenziellen
Arbeitgebern zu tätigen.
 

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  • EGV 02.01.2018.pdf
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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

HAst Du das schriftlich bekommen?
 

TazD

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

Worte sind Schall und Rauch. Nur schriftliches zählt.
Du kannst diese Aufforderung also getrost ignorieren.
 
E

ExUser 2606

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

Dann vergiss es. So lange Du Dich an Deine EGV hälst, kann Dir nichts passieren.
 

Aris

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Danke für eure antworten.
d.h. also, ich muss das nicht tun, wenn ich meine mindestens 8 bewerbungen geleistet habe ...egal bei welchen potentiellen arbeitgeber.
und wie sieht es denn aus, wenn mein SB sieht, ich war nirgendwo persönlich vorstellig, kann er mich dann zukünftig dazu zwingen, wenn er es mir schriftlich mitteilt und auch die anzahl dergleichen bestimmen (ZAF persönlich, initiativ).

ps. ich versuche nochmal meine EGV hochzuladen, das hat eben nicht geklappt. sorry dafür, ich stecke mal wieder voller angst .da bin ich sehr aufgeregt, entschuldigt bitte.

Dann vergiss es. So lange Du Dich an Deine EGV hälst, kann Dir nichts passieren.
in der EGV steht aber: Diesbezüglich sind auch persönliche Vorsprachen bei potenziellen Arbeitgebern zu tätigen.

wie habe ich das zu verstehen? bedeutet es, mein SB kann bestimmen wann ich persönliche vorsprachen zu tätigen habe?
 
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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

SO lange Du auf die 8 Bemühungen im Monat kommst, steht es Dir frei, we Du Dich bewirbst.

Ich finde es dreist, dass telefonsche Bewerbunge in der EGV quasi ausgeschlossen sind.

Die EGV hätte ic niemals unterschrieben. Kaufst Du jede Briefmarke einzeln? Und we machst Du das mit dem Quittugen für Papier und Umschläge?
 

Aris

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

SO lange Du auf die 8 Bemühungen im Monat kommst, steht es Dir frei, we Du Dich bewirbst.

Ich finde es dreist, dass telefonsche Bewerbunge in der EGV quasi ausgeschlossen sind.

Die EGV hätte ic niemals unterschrieben. Kaufst Du jede Briefmarke einzeln? Und we machst Du das mit dem Quittugen für Papier und Umschläge?

oh danke, dann bin ich ja beruhigt.
das mit der EGV ist so eine sache. ich weiß das die nicht ok ist, keiner der eine EGV unterschreibt ist nicht mehr frei, mir ist das bewusst. leider habe ich keinen beistand, der mir in solchen sachen vor ort den rücken stärkt und mich unterstützt. ich suche schon ewig nach jemanden.
eingereicht habe ich noch nie briefmarken, papier etc. weil ich mich per mail bewerbe.
 

doppelhexe

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

... das mit der EGV ist so eine sache. ich weiß das die nicht ok ist, keiner der eine EGV unterschreibt ist nicht mehr frei, mir ist das bewusst. leider habe ich keinen beistand, der mir in solchen sachen vor ort den rücken stärkt und mich unterstützt. ich suche schon ewig nach jemanden.....

dafür brauchts keinen beistand.

wenn dir das nächste mal die EGV zum unterschreiben vorgelegt wird, steckst du die sofort ein und sagst, das du die vor der unterschrift erst mal prüfen (lassen) wirst.
das darf dir nicht verwehrt werden und 14 tage zeit sollte man dir schon einräumen.

du darfst nur nicht sagen, das du die nicht unterschreiben wirst. höchstens, das du sie nicht hier und jetzt unterschreiben willst, sondern erst nach prüfung...

und dann lädst du die EGV hier hoch und bekommst infos dazu...

das geht auch ohne beistand, darf dir nicht verwehrt werden und der SB wird sie dir ja wohl nicht gewaltsam aus der tasche holen. musst halt schnell sein beim einpacken ...
 

Pixelschieberin

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

[...] in der EGV steht aber: Diesbezüglich sind auch persönliche Vorsprachen bei potenziellen Arbeitgebern zu tätigen. [...]
Frei nach Ozymandias zitiert:
Es gilt nicht was gemeint sein könnte, sondern was tatsächlich geschrieben steht.
Fang an, Erbsen zu zählen.
Kreativ.
Solange SCHRIFTLICH nicht erläutert ist, welcher Art/in welchem Zusammenhang die Vorsprache/was-auch-immer zu sein hat,
ich jedoch davon ausgehe, daß Vorstellungsgespräche sehr persönlich sind - muß ich halt auf Einladungen zu Selbigen warten.
[...] der SB wird sie dir ja wohl nicht gewaltsam aus der tasche holen. [...]
Das Ansinnen hats bei mir gegeben.
Das erste Mal wurde mir die EGV aus der Hand gerissen als ich Kritik äußerte und Passagen geändert sehen wollte.
Vor meinen ungläubigen Augen wurde der Satz Papiere geschreddert und der VA übern Tisch geschnippt.
Somit war ein Vergleich der Inhalte nicht mehr möglich.

Beim nächsten Date - die selben Protagonisten - hatte ich meine Tasche auf den Stuhl gestellt, der am weitesten weg von SB war.
Als SB sah, wie ich die Papiere einsteckte, sprang SB kurzentschlossen hoch und umkurvte den Tisch in eindeutiger Absicht.
Wie ferngesteuert.
Den Blick auf meine Tasche geheftet.
Eine Tätlichkeit konnte ich gerade so durch ein sehr leises Zischen im Keim ersticken:
"Waaaaaaaaagen Sie es, mein Eigentum auch nur zu berühren ...."
[...] musst halt schnell sein beim einpacken ...
Und dich - samt der Papiere - aus der Armeslänge des SB bringen. :icon_wink:
Ich schiebe meinen Stuhl etwas zurück und halte, um zu lesen, den EGV -Vorschlag stets unter Tischniveau.
Wenn ein SB fragt, weshalb, erzähle ich die Geschichte vom Übergriff - und - daß ich dazu neige, aus solchen Szenen zu lernen. :biggrin:
 
E

ExUser 2606

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

Ganz ehrlich, so einen Affenzirkus würde ich nicht machen.

Behinderungsbedingt bin ich nicht die allerschnellste beim Einstecken. Sollte mir ein durchgeknallter SB (anders kann man das wohl nicht mehr bezeichen) versuchen, irgendetwas aus der Hand zu reissen, ist eine saftige Beschwerde fällig.

Was ist denn das bitte für ein Benehemen, das geht ja gar nicht.
 
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Pixelschieberin

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

Ganz ehrlich, so einen Affenzirkus würde ich nicht machen. [...]
Was heißt denn hier "machen"?
Das passiert.
Der "Kunde" gerät zunächst passiv in die Situation und muß reagieren.
Wie auch immer.
[...] Was ist denn das bitte für ein Benehemen, das geht ja gar nicht.
Du darfst dir sicher sein, daß ich die Stühle dort - beim nächsten Date - gerade gerückt habe. :icon_wink:
Ich brauche immer etwas Zeit, um mir zu überlegen, wie dem zu begegnen ist, damit sich die Person noch lange an meinen Namen erinnern möge.

Worüber sollte ich mich - ohne Zeugen - beschweren?

Beistände nehme ich schon lange nicht mehr mit.
Die reagieren nämlich vor Ort auf SB -Dreistigkeiten völlig normal.
Oder sie argumentieren mit SB über Stichpunkte, die ich erfolgreich unterm Teppich gehalten habe, weil sie dies und das auf sich selbst projizieren.
Unversehens bin ich in einem Zwei-Fronten-Krieg.

Solche smart-asses wie im Forum sitzen auch nicht unterm Stuhl und warten auf Zuruf.
 
E

ExUser 2606

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

Schon alleine, dass man sich vorher überlegen muss, we man sich hinsetzt, damit es micht zum 2. Mal passiert.

Gut, ohne Zeugen ist shwirig, aber ich denke mal, Du hast das Auftreten, dass Du glaubhaft wirkst.

Ichhätte da schon nach der esten Entgleisung der SB einen solchen Zoff veranstaltet, dass man mich dort nie vergessen hätte.
 

Badener

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

hallo kerstin,
nein, er hat es mir im gespräch gesagt.

Hallo, das wurde mir auch schon wiederholt gesagt. Die ZAF haben meist einen oder zwei "offene" Tage wo man hingehen "darf" um sich in den Bewerberpool eintragen zu lassen. Da das bei mir nicht nur mindestens 15 Euro Fahrkosten und pro "Besuch" 1,5 h durchschnittliche Anfahrt sind. Habe ich den "Wunsch" meiner SB freundlich zur Kenntniss genommen ... und gut!
LG
 

Aris

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

hallo zusammen, ich möchte mal kurz feedback geben.

ich hatte letzte woche einen termin bei meinem SB und er fragte mich gleich nach meinen bewerbungsunterlagen. er schaute kurz drüber und sagte dann: ich hatte ihnen doch gesagt, sie sollen sich persönlich, initiativ bei den ZAF vorstellen, warum ist das nicht geschehen?

darauf habe ich geantwortet: ich habe freie bewerbungswahl und habe mich auf 15 stellen (8 sind meine vorgabe) beworben.
er war recht angezickt und sagte: sie sollten sich aber iniativ bei ZAF bewerben.
ich dann wieder: ich habe freie bewerbungswahl ...und ich habe mich doch reichlich beworben, wieso drängen sie denn so auf die iniativbewerbung der ZAF ?
SB dann: weil sie keinerlei erfolge bei der jobsuche haben und ich nun lt. der EGV sie dazu auffordere, persönlich bei ZAF vorstellig zu werden.

ich wusste darauf hin nichts mehr zu antworten, ich war blockiert und hatte keine möglichkeit für mich parat darauf etwas zu entgegnen.

meine frage, ist es denn wirklich so, dass mein SB mich dazu zwingen kann? könnte nochmal jemand in die EGV schauen ob ich da nicht raus komme.
und ja, ich weiß ja, ich habe mist gemacht die EGV zu unterschreiben ...nur geschah das wirklich aus meiner angst heraus.
 
E

ExUser 2606

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

Wenn sie versuchen sollte, Dich zu sanktionieren, bin ich auf de Begründung gespannt.
 

faalk

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

Wenn sie versuchen sollte, Dich zu sanktionieren, bin ich auf de Begründung gespannt.

Würde wohl daraf hinauslaufen, "das sich TE nicht an die unterschriebene EGV gehalten hat."

Leider reicht das für so manchen "Sesselpuper" beim SG .

Anders, um wie viele ZAF handelt es sich "in der ganzen Stadt"?
Wie sieht es aus mit Fahrkosten?
 

Ahanit

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

Bei der Aktion, solltest du zuerst die Fahrtkosten klären und natürlich die Kosten für die Kopien deiner Unterlagen

Solang dir die Fahrtkosten zu den ZAF nicht zugesichert sind, ist die Bewerbung nicht möglich, da diese ja nicht in deinem Regelsatz enthalten sind.

Sollte der Mist wirklich in der EGV stehen, Beantrage die Fahrtkosten vorher und weise daraufhin das ohne keine persöhnliche Bewerbung möglich ist.

Davon abgesehen sehe ich den Sinn nicht dich in alle Bewerberpools aufzunehmen. Dann stehst du in der liste und das bedeutet noch lange nicht das du auch einen Job bekommst.
 

Sonne11

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

ich wusste darauf hin nichts mehr zu antworten, ich war blockiert und hatte keine möglichkeit für mich parat darauf etwas zu entgegnen.
"Ich werde ganz sicher nicht wild und unkontrolliert meine sensiblen und personenbezogenen Daten verstreuen"

"Ich gucke auf den Internetseiten der ZAF , keine Sorge! Wenn was passendes ist, werde ich mich bewerben"


Spätestens danach sollte auch beim dümmsten SB die verrostete Glocke klingeln. Schreibe ruhig mit was SB beim Termin alles sagt. Vielleicht merkt SB dann was. Es gibt sogar EGV , die für Initiativbewerbungen keine Kostenzusage enthalten, weil solche Bewerbungen sinnlos sind! SB weiß aber, dass Du Deinen Namen und Adresse auf ein Stück Klopapier den ZAF zusenden kannst und diese werden Dich mit dem Wortlaut "mit Interesse haben wir Ihre Bewerbung gelesen" einladen!
 

Merse

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

Es steht nirgends, wieviele Vorsprachen das in welchen Zeitraum sein müssen, oder dass diese zwingend bei einer ZAF zu erfolgen haben. Auch ist nicht definiert, was eine "Vorsprache" überhaupt ist.

Ist das Erscheinen wegen einer Einladung zu einem Zwangsvorstellungsgespräch nicht bereits eine Vorsprache? Du sprichst dort - auf Einladung - vor. Die ZAF ist ein potentieller Arbeitgeber.

Es heißt in der EGV nur:
Diesbezüglich sind auch persönliche Vorsprachen bei potenziellen Arbeitgebern zu tätigen.

Wenn du das zweimal im gesamten Gültigkeitszeitraum gemacht hast, sind das Vorsprachen, sie sind persönlich und sie sind bei potentiellen Arbeitgebern.

Dass der SB das als Initiativbewerbung auslegt, ist seine Sache, in der EGV steht dazu nichts.
 

Fabiola

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

... wieso drängen sie denn so auf die iniativbewerbung der ZAF ?
SB dann: weil sie keinerlei erfolge bei der jobsuche haben und ich nun lt. der EGV sie dazu auffordere, persönlich bei ZAF vorstellig zu werden.
Aha ... und wie sieht es mit den Vermittlungserfolgen von SB aus?
Ergibt sich denn aus den beidseitigen Vertragsverpflichtungen (EGV ) nicht ebenfalls eine Verpflichtung des SB daraus? Das ist doch eigentlich SBs Kernaufgabe :cheer2:
 

0zymandias

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

[...]
ich wusste darauf hin nichts mehr zu antworten, ich war blockiert und hatte keine möglichkeit für mich parat darauf etwas zu entgegnen.
[...]

Das ist eine völlig normale Reaktion.

Verblüfft auch nur normale Leute, die die völlig unnormale Situation nicht kennen. :wink:
Das ist nämlich kein Gespräch, sondern der Versuch, Befehle zu erteilen.

Wie auch immer:
Eine Verpflichtung, sich initiativ und persönlich bei ZAFen zu bewerben, ist nicht in der EGV enthalten.

EGV meinte:
Sie unternehmen während der Gültigkeit der Eingliederungsvereinbarung - beginnend ab dem Datum
der Unterzeichnung - monatlich mindestens 8 eigene Bewerbungsbemühungen um
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Zur Verbesserung lhrer
Integrationschancen sind auch befristete Stellen sowie Stellen bei Zeitarbeitsfirmen bei der Suche zu
berücksichtigen. Diesbezüglich sind auch persönliche Vorsprachen bei potenziellen Arbeitgebern zu
tätigen.

Es kann eine solche Verpflichtung auch nicht geben.

Für eine Sanktion müsste die Regelung zumutbar und die Rechtsfolgenbelehrung (RFB ) konkret, bestimmt und zeitnah sein. Sie müsste auch sinnvoll zur Eingliederung in Arbeit sein.
Sich bei irgendeiner ZAF als irgendwas mit irgendeinem Lohn und irgendwelchen Arbeitszeiten zu bewerben, macht die genannten Bedingungen offensichtlich unerfüllbar.
Es bliebe wahrscheinlich auch unbestimmt, bei wie vielen ZAFen man sich pro Monat bewerben müsste.
Warum die anderen Bewerbungsarten, die nicht persönlich sind, per Sanktionsdrohung ausgeschlossen werden müssen, um eine Eingliederung in Arbeit zu begünstigen, müsste auch dargelegt werden.
Es bliebe auch unklar, warum genau die ZAFen sinnvolle Bewerbungen ermöglichen und andere Arbeitgeber nicht.
(Und es bleibe natürlich auch ausgesprochen heftig zu bezweifeln.)

Dementsprechend kann es auch keine Verpflichtung geben, sich in irgendwelche Bewerberpools aufnehmen zu lassen bzw. Datenbanken mit den eigenen privaten Daten aufzufüllen.
Da ist zusätzlich noch der Datenschutz vor.

Bitte unterschreibe keine EGV mehr ungeprüft.

Telefonische Bewerbungen wurden ausgeschlossen.
Warum?

Die Maßnahme könnte etwas komisch sein:
[...] Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem
Träger (§ 45 Abs. 1 S. 1 SGB III) (mit AVGS).
Maßnahme: Individuelles Bewerbungscoaching [...]
Sollte unter den Schwärzungen eine konkrete Maßnahme bei einem bestimmten Maßnahmenträger zu finden sein, wäre das unzulässig.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) berechtigt den Erwerbslosen zur Auswahl einer Maßnahme und eines MTs.
Wäre da eine Maßnahme konkretisiert, wäre das unzulässig und rückte die Behörde in Korruptionsverdacht, weil wettbewerbswidrig eine Ausschreibung umgangen werden würde.

Der Ausschluss der Druckertinte von der Bewerbungskostenerstattung ist schlicht unverschämt.
Die Kosten sind maßgeblich für die Gesamtkosten einer Bewerbung.
Das JC selber lässt sich übrigens Kopien und damit Tinte/Toner per Blattpauschale bezahlen.

EGV meinte:
Zugeschickte Vermittlungsvorschläge zählen nicht
zu den geforderten Eigenbemühungen.
Das ist sogar richtig. :biggrin:
Bewerbungen auf zugeschickte Vermittlungsvorschläge zählen aber ganz definitiv zu den Eigenbemühungen. :flame:
 

22ohhappy

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

Vielleicht versuchst du beim nächsten Termin einen Beistand dabei zu haben, damit du jemand im Rücken hast.
Außerdem überlege dir im Voraus, was du sagen willst über diese initiativ Vorsprache bei ZAF, übe es ein.
Wäre es auch nicht möglich dem SB schriftlich eine Anfrage zu geben, was genau er sich von diesen Vorsprachen verspricht und inwieweit diese rechtlich zulässig sind siehe Punkte vom Vorschreiber oder wäre dass kontraproduktiv?
Da mein SB solche Sachen nicht versucht hatte, bin ich leider nicht sicher.
Er soll näturlich auch schriftlich antworten, damit du etwas in der Hand hast, wird Zeit, dass du unbequem für den SB wirst.
 

Pixelschieberin

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AW: Aufforderung von meinen SB erhalten, mich bei sämtlichen ZAF in der Stadt persönlich und initiativ vorzustellen. Hil

Mal dumm in die Runde gefragt:
Woher soll ein nicht-professioneller Arbeitsplatzsucher im Vorfeld wissen, ob oder daß die Firma, bei der er sich gerade zu bewerben gedenkt, nun eine Zeitarbeitsfirma ist oder nicht?

Davon abgesehen - Lieschen Müller glaubt i. d. R. doch sicher zu wissen, daß hierzulande die Entlohnung bei Zeitarbeitgebern deutlich geringer ausfällt als wenn sie ohne Umwege beim Zielbetrieb angeheuert. Wir sind nämlich in Deutschland und nicht im Ausland, wo Zeitarbeiter aus gutem Grund mit deutlich mehr Geld als Festangestellte entlohnt werden.

Sofern ausreichend Stellen in Nicht-Zeitarbeitsfirmen vorhanden sind/waren, heißt das doch nicht zwangsläufig, daß ich ZAFen nicht berücksichtigt hätte.
Schicken wir SB zur Auffrischung in den Deutschunterricht:
WAS bedeutet denn BERÜCKSICHTIGEN?

Den Fokus im Vorfeld auf mehr Kohle zu richten halte ich für legitim.
Welche Schlüsse aus meiner gewissenhaft erfolgten Berücksichtigung zu ziehen sind, wird in der EGV nicht en Detail vorgeschrieben.
Persönliche Vorsprachen?
Gut und schön.
Kann der HE die neuerdings erzwingen?
Wenn ja - wie?
Im hiesigen Kulturkreis ließ ich mich bisher einladen und/oder auffordern, die knappe Zeit fremder Leute in Anspruch zu nehmen.

Genaue Kriterien zur ZAF -Erkennung - nein noch besser eine detaillierte Liste mit Ansprechpartnern und Kontaktdetails - möge mir der SB bitte ausdrucken (lassen).
Watt dem een sin Uhl...

Wo wir schon dabei sind, möge SB bitte auch gleich die in den letzten Posts aufgeworfenen Detailfragen beantworten.
Wie sich leider erst jetzt für den HE herauskristallisiert, ergeben sich für ihn mehr Unklarheiten zur EGV als daß darin konkrete - und somit korrekt zu bewerkstelligende - Handlungsanweisungen niedergeschrieben wurden.
Hätte ein extra dafür ausgebildeter SB derartige Mißverständnisse nicht schon im Vorfeld eliminieren können?

Selbst wenn eine EGV vertrauensvoll unterschrieben wurde, kann jenen, die dem HE jetzt am Zeug flicken wollen, viel Arbeit gemacht werden, indem sie mit Anschreiben zugekippt werden, die auf deren Auskunfts- und Beratungspflicht abheben.

Meine Linkliste dazu:
- Haufe - Auskunfts- und Beratungspflicht (Sozialleistungsträger) - SGB Office Professional - Sozialwesen -
- AnonNemo - Auskunftsverlangen gem. BDSG -
- Ozymandias - Die Paragrafen für Aufklärung, Beratung und Auskunft -
 

0zymandias

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[...]
Davon abgesehen - Lieschen Müller glaubt i. d. R. doch sicher zu wissen, daß hierzulande die Entlohnung bei Zeitarbeitgebern deutlich geringer ausfällt als wenn sie ohne Umwege beim Zielbetrieb angeheuert. Wir sind nämlich in Deutschland und nicht im Ausland, wo Zeitarbeiter aus gutem Grund mit deutlich mehr Geld als Festangestellte entlohnt werden.
[...]

Das würde ja bedeuten, dass mit der Pflichtbewerbung Steuermittel dafür eingesetzt würden, das Lohngefüge nach unten zu drücken.
Schließlich sind die atypischen Beschäftigungsverhältnisse für ihre signifikant geringeren Bezahlungen bekannt.
Ob dieser Dirigismus überhaupt zulässig wäre? :biggrin:

Und da Arbeitgeber und die Zwischenhändler (ZAF ) um Arbeitnehmer konkurrieren, wäre das auch noch ein Eingriff in den Wettbewerb.
 
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