Hallo Forengemeinde,
ich beschäftige mich grad mit der Frage, wie lange die Vermittlungsakte aufbewahrt werden darf. Ich habe hier jetzt was von 5 Jahren gelesen...
Warum ich frage:
Seit 01.02. bin ich (wieder) ALG2, zuvor war ich schonmal knapp 2 Jahre bis Mitte 04.2007 ALG2 (die ersten 9 Monate U25, falls wichtig).
Jetzt war ich vor ein paar Wochen im Zuge der Antragstellung zu einem Erstgespräch in der Vermittlungsabteilung und habe mich gewundert, dass meine Akte "schon" so dick ist. Das kann ja eigentlich nur daher kommen, dass da noch die Unterlagen meiner vorherigen ALG2-Zeit drin sind. Hätten die nicht vernichtet werden müssen? Oder gelten die 5 Jahre nur für die Leistungsdaten/-akte?
Habe am Dienstag vormittag einen Termin bei meiner Vermittlerin und würde gerne gerüstet sein, falls die Akte bereits hätte vernichtet werden müssen...
Viele Grüße
ursel
ich beschäftige mich grad mit der Frage, wie lange die Vermittlungsakte aufbewahrt werden darf. Ich habe hier jetzt was von 5 Jahren gelesen...
Warum ich frage:
Seit 01.02. bin ich (wieder) ALG2, zuvor war ich schonmal knapp 2 Jahre bis Mitte 04.2007 ALG2 (die ersten 9 Monate U25, falls wichtig).
Jetzt war ich vor ein paar Wochen im Zuge der Antragstellung zu einem Erstgespräch in der Vermittlungsabteilung und habe mich gewundert, dass meine Akte "schon" so dick ist. Das kann ja eigentlich nur daher kommen, dass da noch die Unterlagen meiner vorherigen ALG2-Zeit drin sind. Hätten die nicht vernichtet werden müssen? Oder gelten die 5 Jahre nur für die Leistungsdaten/-akte?
Habe am Dienstag vormittag einen Termin bei meiner Vermittlerin und würde gerne gerüstet sein, falls die Akte bereits hätte vernichtet werden müssen...
Viele Grüße
ursel