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Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage, wenn man nicht "bundesweit" angegeben hat, auf welche Entfernung darf man dann vermittelt werden?
Bedauerlicherweise bin ich Anfang letzten Jahres zweimal auf der Arbeit kollabiert , woraus psychische Gesundheitsprobleme entstanden. Mittlerweile fühle ich mich recht fit und würde endlich gerne wieder arbeiten gehen.
Mein damaliger AG hatte mich allerdings beim versuchten Gespräch einer Wiedereingliederung unerwartet gekündigt. Ich bin wohl ein Risikofall.
Ich bin noch im ALG I bis zum Sommer, aber in meinem Wohnort sieht es im IT-Bereich sehr mau aus.
Da meine Frau für ihre Halbtagsstelle das Auto hat, bin ich leider ortsgebunden.
Jetzt hat mir die Arbeitsagentur ein erstes Angebot zukommen lassen, bei dem ich mich an einem Freitag witzigerweise binnen 24h melden möchte, bei Interesse. Soll nicht heißen, dass ich das nicht wollte, aber ich stehe nicht täglich morgens am Briefkasten, da wir in einem Hochaus wohnen und nicht täglich etwas im Briefkasten steckt.
Das Angebot ist übrigens unverbindlich.
Nach Durchsicht musste ich leider feststellen, dass das Angebot, je nach Weg, Landstraße 133km, Autobahn 220km entfernt ist. Und der Zeitaufwand bei beiden Strecken ca. 2h20m ist. Wohlgemerkt nur eine Strecke.
Aufgrund meiner zwar abklingenden, aber noch vorhandenen psychischen Probleme sind mir solche langen Fahrten noch ein Problem.
Kann mir die Arbeitsagentur aber bei nicht mehr "unverbindlichen" Angeboten, solch eine Entfernung aufzwingen?
Wir sind zwar noch kinderlos, aber in den nächsten 1-2 Jahren sind definitiv welche geplant. Und da muss ich ganz ehrlich sagen, ich will zwar arbeiten, aber nicht täglich über 4 Stunden im Auto sitzen.
Bei den Benzinkosten sind das täglich über 30 Euro, also ca. 600 Euro im Monat. Alternativ wäre eine Zweitwohnung, aber wer bezahlt einem diese?
ich habe mal eine allgemeine Frage, wenn man nicht "bundesweit" angegeben hat, auf welche Entfernung darf man dann vermittelt werden?
Bedauerlicherweise bin ich Anfang letzten Jahres zweimal auf der Arbeit kollabiert , woraus psychische Gesundheitsprobleme entstanden. Mittlerweile fühle ich mich recht fit und würde endlich gerne wieder arbeiten gehen.
Mein damaliger AG hatte mich allerdings beim versuchten Gespräch einer Wiedereingliederung unerwartet gekündigt. Ich bin wohl ein Risikofall.
Ich bin noch im ALG I bis zum Sommer, aber in meinem Wohnort sieht es im IT-Bereich sehr mau aus.
Da meine Frau für ihre Halbtagsstelle das Auto hat, bin ich leider ortsgebunden.
Jetzt hat mir die Arbeitsagentur ein erstes Angebot zukommen lassen, bei dem ich mich an einem Freitag witzigerweise binnen 24h melden möchte, bei Interesse. Soll nicht heißen, dass ich das nicht wollte, aber ich stehe nicht täglich morgens am Briefkasten, da wir in einem Hochaus wohnen und nicht täglich etwas im Briefkasten steckt.
Das Angebot ist übrigens unverbindlich.
Nach Durchsicht musste ich leider feststellen, dass das Angebot, je nach Weg, Landstraße 133km, Autobahn 220km entfernt ist. Und der Zeitaufwand bei beiden Strecken ca. 2h20m ist. Wohlgemerkt nur eine Strecke.
Aufgrund meiner zwar abklingenden, aber noch vorhandenen psychischen Probleme sind mir solche langen Fahrten noch ein Problem.
Kann mir die Arbeitsagentur aber bei nicht mehr "unverbindlichen" Angeboten, solch eine Entfernung aufzwingen?
Wir sind zwar noch kinderlos, aber in den nächsten 1-2 Jahren sind definitiv welche geplant. Und da muss ich ganz ehrlich sagen, ich will zwar arbeiten, aber nicht täglich über 4 Stunden im Auto sitzen.
Bei den Benzinkosten sind das täglich über 30 Euro, also ca. 600 Euro im Monat. Alternativ wäre eine Zweitwohnung, aber wer bezahlt einem diese?