Jiminy Grille
Neu hier...
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- 17 Januar 2013
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Hallo erstmal, bin neu hier 
Ich hätte da auch gleich eine Frage, und zwar muss ich jeden Monat meinem Arbeitsvermittler 5 Bewerbungen nachweisen können, was soweit ja kein Problem ist, ich habe mich bereits auch an 5 Stellen beworben. Das Problem ist aber, dass ich mir gestern einfiel, dass ich noch einen Vermittlungsvorschlag hier habe, nicht von ihm, sondern vom BIZ (glaub ich). Jetzt frage ich mich, ob ich trotzdem dafür zum Vorstellungsgespräch hin muss um mich zu bewerben? Weil verpflichtet bin ich ja nur für 5 Bewerbungen, die ich wie gesagt auch nachweisen kann, und auf diese Stelle möchte ich mich nur ungern bewerben, da das ein Job ist der mir gar nicht wirklich liegt.
Ich frage mich jetzt, ob es zu irgendwelchen Sanktionen kommen könnte, da ich sozusagen ja darauf nicht reagiert habe, obwohl ich die 5 genannten Bewerbungen nachweisen kann?
mfg

Ich hätte da auch gleich eine Frage, und zwar muss ich jeden Monat meinem Arbeitsvermittler 5 Bewerbungen nachweisen können, was soweit ja kein Problem ist, ich habe mich bereits auch an 5 Stellen beworben. Das Problem ist aber, dass ich mir gestern einfiel, dass ich noch einen Vermittlungsvorschlag hier habe, nicht von ihm, sondern vom BIZ (glaub ich). Jetzt frage ich mich, ob ich trotzdem dafür zum Vorstellungsgespräch hin muss um mich zu bewerben? Weil verpflichtet bin ich ja nur für 5 Bewerbungen, die ich wie gesagt auch nachweisen kann, und auf diese Stelle möchte ich mich nur ungern bewerben, da das ein Job ist der mir gar nicht wirklich liegt.
Ich frage mich jetzt, ob es zu irgendwelchen Sanktionen kommen könnte, da ich sozusagen ja darauf nicht reagiert habe, obwohl ich die 5 genannten Bewerbungen nachweisen kann?
mfg