mattusch
Elo-User*in
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Hallo,
Ich wollte für eine Weil nach England. Ich habe von dem Antrag E303 gehört, aber soweit ich verstanden habe, gilt das nur für das Arbeitslosengeld I und nicht II. Oder?
Wenn das also nicht möglich ist und will man aber trozdem ausreisen und man ist sogar bereit auf das Arbeitslosengeld I zu verzichten, weil man in England Kontakte hat und es besteht die Möglichkeit dort eine Arbeit zu finden,
MUSS MAN DEM JOBCENTER ES ERZÄHLEN?
oder reicht, wenn man sagt:
"ok, das E303 kommt für mich leider nicht in Frage, ich möchte aber trozdem dahin. Ich kenne jemanden, der mir dort helfen könnte UND BASTA", ohne etwas beweisen zu müssen?
Wenn man dann zurückkehrt und angenommen will man das Arbeitslosengeld II wieder beantragen, was muss man dann sagen / vorlegen?
Danke im Voraus
Grüße
Ich wollte für eine Weil nach England. Ich habe von dem Antrag E303 gehört, aber soweit ich verstanden habe, gilt das nur für das Arbeitslosengeld I und nicht II. Oder?
Wenn das also nicht möglich ist und will man aber trozdem ausreisen und man ist sogar bereit auf das Arbeitslosengeld I zu verzichten, weil man in England Kontakte hat und es besteht die Möglichkeit dort eine Arbeit zu finden,
MUSS MAN DEM JOBCENTER ES ERZÄHLEN?
oder reicht, wenn man sagt:
"ok, das E303 kommt für mich leider nicht in Frage, ich möchte aber trozdem dahin. Ich kenne jemanden, der mir dort helfen könnte UND BASTA", ohne etwas beweisen zu müssen?
Wenn man dann zurückkehrt und angenommen will man das Arbeitslosengeld II wieder beantragen, was muss man dann sagen / vorlegen?
Danke im Voraus
Grüße