Hallo!
Kurz zur Erklärung: Ich beziehe ALG1 und habe noch Anspruch bis Dez. 2011 (läuft seit Dez. 2010). Ich überlege, mich vom ALG1-Bezug "abzumelden" und im Ausland selbstständig nach Arbeit zu suchen.
Ich suche nun Gesetztestexte, aus denen hervorgeht, dass ich
1. mich freiwillig vom ALG1-Bezug abmelden kann, ohne meinen Anspruch zu verlieren und
2. meinen Restanspruch auf ALG1 ohne Probleme wieder in Anspruch nehmen kann, falls ich im Ausland keinen Erfolg habe und bis Dez 2014 wieder nach Deutschland komme.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Grüße
Petrah
Kurz zur Erklärung: Ich beziehe ALG1 und habe noch Anspruch bis Dez. 2011 (läuft seit Dez. 2010). Ich überlege, mich vom ALG1-Bezug "abzumelden" und im Ausland selbstständig nach Arbeit zu suchen.
Ich suche nun Gesetztestexte, aus denen hervorgeht, dass ich
1. mich freiwillig vom ALG1-Bezug abmelden kann, ohne meinen Anspruch zu verlieren und
2. meinen Restanspruch auf ALG1 ohne Probleme wieder in Anspruch nehmen kann, falls ich im Ausland keinen Erfolg habe und bis Dez 2014 wieder nach Deutschland komme.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Grüße
Petrah