Zauberweib
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Hallo,
jetzt muss ich auch nochmal nachfragen, da ich eben eine telefonische Auseinandersetzung mit meinem SA hatte und morgen um 11Uhr persönlich vorsprechen muss und mir da noch einige Sachen unklar sind.
Wie schon mal geschrieben wollen sie mich um 20% kürzen weil ich zu einem Termin am 02.12.2009 nicht erschienen bin.(Berufsberaterin). Ich habe den Termin aber telefonisch abgesagt und ein ärztliches Attest gleich am Tag meiner Genesung persönlich der Arge vorgelegt mit bitte um erneuten Termin.
Jetzt meint mein SA, dass diese Kürzung auf Grund wiederholter Meldepflichtverletzung erfolgt.
Ich war am 09.03.09 ebenfalls zu einem Termin nicht erschienen.
Wegen dieses Nichterscheinenens wurde ich aber damals schon mit 10% sanktioniert. Ausserdem begann mein Mann im Juni das Arbeiten, was einen Wegfall des Alg2 zu Folge hatte. Wir erhielten in dieser Zeit Kindergeldzuschuss und Mietbeihilfe zum Lohn. Als er dann zum 31.10.09 gekündigt wurde, kam zum 01.12.09 wieder das Alg2.
Meiner Meinung nach sind das doch zwei verschiedene Sachen und dass der Alg2 Bezug anfang 2009 nichts mehr mit dem jetztigen Bezug zu tun hat. Ausserdem wurde ich für den damaligen Verstoss ja schon bestraft.
Denke ich da denn jetzt so verkehrt
Gibt es denn auch für so eine Sachlage irgend ein Gesetz oder ähnliches mit dem ich morgen verteidigen kann?
LG
jetzt muss ich auch nochmal nachfragen, da ich eben eine telefonische Auseinandersetzung mit meinem SA hatte und morgen um 11Uhr persönlich vorsprechen muss und mir da noch einige Sachen unklar sind.
Wie schon mal geschrieben wollen sie mich um 20% kürzen weil ich zu einem Termin am 02.12.2009 nicht erschienen bin.(Berufsberaterin). Ich habe den Termin aber telefonisch abgesagt und ein ärztliches Attest gleich am Tag meiner Genesung persönlich der Arge vorgelegt mit bitte um erneuten Termin.
Jetzt meint mein SA, dass diese Kürzung auf Grund wiederholter Meldepflichtverletzung erfolgt.
Ich war am 09.03.09 ebenfalls zu einem Termin nicht erschienen.
Wegen dieses Nichterscheinenens wurde ich aber damals schon mit 10% sanktioniert. Ausserdem begann mein Mann im Juni das Arbeiten, was einen Wegfall des Alg2 zu Folge hatte. Wir erhielten in dieser Zeit Kindergeldzuschuss und Mietbeihilfe zum Lohn. Als er dann zum 31.10.09 gekündigt wurde, kam zum 01.12.09 wieder das Alg2.
Meiner Meinung nach sind das doch zwei verschiedene Sachen und dass der Alg2 Bezug anfang 2009 nichts mehr mit dem jetztigen Bezug zu tun hat. Ausserdem wurde ich für den damaligen Verstoss ja schon bestraft.
Denke ich da denn jetzt so verkehrt
Gibt es denn auch für so eine Sachlage irgend ein Gesetz oder ähnliches mit dem ich morgen verteidigen kann?
LG