Hopefull
Standard Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 29 Okt 2009
- Beiträge
- 327
- Bewertungen
- 14
Hallo,
mein Mann, der aufgrund einer Krebsbehandlung seit Januar in onkologischer Behandlung ist ( alle 14 Tage für 3 Tage Chemo) muß seither jeden Monat seine Arbeitsunfähigkeit!!!!! unglaublich, aber wahr durch Abgabe seiner AU -Bescheinigung (Verlängerung ) beim Amt klarstellen .....man müsse dem Arbeitsmarkt, selbst in seinem Zustand ja auch immer noch zur Verfügung stehen
.
Darum suchen wir auf diesem Weg vorsorglich einen bereitwilligen Arbeitgeber, welcher bereid ist, einen 60-jährigen einzustellen, der allerdings aufgrund seines künstlichen Darmausganges nur zu DESSEN möglichen Arbeitszeiten, wöchendlich 10 Minuten, evtl. in der chemofreien Woche auch 11 Minuten, dann aber im DOWN-Zustand, also bitte keine Maschinenbedienung, also evtl. Heimarbeit, keine PC-Kenntnisse vorhanden, dieser Firma unter o.g. Bedingungen zur Verfügung stehen könnte.
Angebote bitte hier ans Forum zwecks Weiterleitung an uns.
Mittlerweile liegen der Arge also bereits fortlaufende AU -Bescheinigungen von Feb. bis Ende November vor. Das wird auch immer so weiter gehen, da mein Mann unheilbar krank ist, die Hausärztin packt sich ob dieser Tatsache regelmäßig an den Kopf.
Aber wenn die Folgebescheinigungen nicht kommen, klingelt`s Telefon und der liebe SB fragt gleich mal nach, warum.
Nach den ersten 4-Monats-Folgebescheinigungen meinte der SB , das würde sich nach einem 1/2 Jahr ändern...da käme irgend ein übergeordneter Amtsarzt ???? zu uns raus und der müsse dann entscheiden. Dem war bis heute nicht so .
Würde mein Mann durch diese Untersuchung sozusagen "kaputtgeschrieben", also eine endgültige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden, wodurch er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen müßte. (sorry, wenn ich hier solche Fragen stellen muß, wir beiden waren bisdato lebenslang selbstständig )
Zwischenzeitig haben wir einen Antrag auf Pflegestufe gestellt, der bewilligt wurde (PS 1) was ich dem Amt aber noch nicht mitgeteilt habe, da ich erstens nicht weiß, ob ich das ohne Aufforderung machen muß/soll und
2.) ob ich dadurch Nachteile hätte.....ich bin ALGII -Antragsteller, mein Mann in der BG ....Nachteil in sofern als mein Mann, sollte er als endgültig arbeitsunfähig erklärt werden, also keine min.3Std. mehr arbeiten können, er dann meines Wissens auch keinen Anspruch mehr auf ALG II haben würde (greift hier nicht dann das Sozialgeld, er ist auch mittlerweile 6o Jahre)
Entstehen uns finanziele Nachteile, wenn dem so wäre?
Also besser weiter die AU -Bescheinigungen ausstellen lassen, bis das Amt selber dahinter kommt?
Ich habe vom MdK die Pflege für meinen Mann zugesprochen bekommen. Vorerst/bis heute brauchte ich mich noch nicht auf Arbeitssuche begeben und hab auch keine schlafenden Hunde wecken wollen. Könnte sich da etwas dran ändern, wenn mein Mann nicht mehr als BG -Mitglied zählt, (weil jetzt evtl. Solialgeldempfänger)
Oder muß ich durch diese NICHT-Mitteilung (Pflegefall ) mit Sanktionen rechnen?
Wer kann uns helfen, meine vielen Fragen zu beantworten? Ich will auch nichts falsch machen. Hab mich noch mit anderer Sache ( Kürzung der KdU ) auseinander zu setzen und will den Bogen nicht überspannen beim Amt.
Liebe Grüße
Hopefull
mein Mann, der aufgrund einer Krebsbehandlung seit Januar in onkologischer Behandlung ist ( alle 14 Tage für 3 Tage Chemo) muß seither jeden Monat seine Arbeitsunfähigkeit!!!!! unglaublich, aber wahr durch Abgabe seiner AU -Bescheinigung (Verlängerung ) beim Amt klarstellen .....man müsse dem Arbeitsmarkt, selbst in seinem Zustand ja auch immer noch zur Verfügung stehen

Angebote bitte hier ans Forum zwecks Weiterleitung an uns.
Mittlerweile liegen der Arge also bereits fortlaufende AU -Bescheinigungen von Feb. bis Ende November vor. Das wird auch immer so weiter gehen, da mein Mann unheilbar krank ist, die Hausärztin packt sich ob dieser Tatsache regelmäßig an den Kopf.
Aber wenn die Folgebescheinigungen nicht kommen, klingelt`s Telefon und der liebe SB fragt gleich mal nach, warum.
Nach den ersten 4-Monats-Folgebescheinigungen meinte der SB , das würde sich nach einem 1/2 Jahr ändern...da käme irgend ein übergeordneter Amtsarzt ???? zu uns raus und der müsse dann entscheiden. Dem war bis heute nicht so .
Würde mein Mann durch diese Untersuchung sozusagen "kaputtgeschrieben", also eine endgültige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden, wodurch er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen müßte. (sorry, wenn ich hier solche Fragen stellen muß, wir beiden waren bisdato lebenslang selbstständig )
Zwischenzeitig haben wir einen Antrag auf Pflegestufe gestellt, der bewilligt wurde (PS 1) was ich dem Amt aber noch nicht mitgeteilt habe, da ich erstens nicht weiß, ob ich das ohne Aufforderung machen muß/soll und
2.) ob ich dadurch Nachteile hätte.....ich bin ALGII -Antragsteller, mein Mann in der BG ....Nachteil in sofern als mein Mann, sollte er als endgültig arbeitsunfähig erklärt werden, also keine min.3Std. mehr arbeiten können, er dann meines Wissens auch keinen Anspruch mehr auf ALG II haben würde (greift hier nicht dann das Sozialgeld, er ist auch mittlerweile 6o Jahre)
Entstehen uns finanziele Nachteile, wenn dem so wäre?
Also besser weiter die AU -Bescheinigungen ausstellen lassen, bis das Amt selber dahinter kommt?
Ich habe vom MdK die Pflege für meinen Mann zugesprochen bekommen. Vorerst/bis heute brauchte ich mich noch nicht auf Arbeitssuche begeben und hab auch keine schlafenden Hunde wecken wollen. Könnte sich da etwas dran ändern, wenn mein Mann nicht mehr als BG -Mitglied zählt, (weil jetzt evtl. Solialgeldempfänger)
Oder muß ich durch diese NICHT-Mitteilung (Pflegefall ) mit Sanktionen rechnen?
Wer kann uns helfen, meine vielen Fragen zu beantworten? Ich will auch nichts falsch machen. Hab mich noch mit anderer Sache ( Kürzung der KdU ) auseinander zu setzen und will den Bogen nicht überspannen beim Amt.
Liebe Grüße
Hopefull