G
Gelöschtes Mitglied 42365
Gast
Hallo liebe Elo-Mitglieder,
ich bin seit heute ein neues Mitglied in Eurer Runde und hab da gleich mal ein Anliegen zu schildern, zu dem Ihr mir hoffentlich ein paar Ratschläge geben könnt.
Ich bin seit dem 29.09.2011 im Bezug von Hartz IV Leistungen. Um diese bewilligt zu bekommen, musste ich einen etwas unorthodoxen Weg einschlagen. Ich wohne mit meinem Freund zusammen, da dieser allerdings laut ARGE „zu viel“ verdient, wurden mir erst mal keine Leistungen zugesprochen. Nun so weit, so „gut“. Den Leistungen wurde in vollem Umfang entsprochen, zudem bekomme ich vom Amt auch die Miete bezahlt. Um überhaupt so weit zu kommen, hatte ich einen langen Weg vor mir, bei dem ich mit jeder Menge unsinniger „Gesetze“ konfrontiert wurde.
Ich habe dann regelmäßig alle vier Wochen eine Einladung von der ARGE bekommen, in denen mit mir über meine Bewerbungsaktivitäten gesprochen werden sollte. Ich bin diesen Aufforderungen bis vor drei Monaten auch regelmäßig nachgekommen und habe mir diesbezüglich nichts zu Schulden kommen lassen. Ich habe mich an meine Eingliederungsvereinbarung gehalten, die allerdings seit dem 23.10.2012 nicht mehr gültig ist und auch keine neue verfasst wurde, da ich seit Anfang Oktober durchgehend AU bin (mit Ausnahme einer Woche, in der meine Ärztin in Urlaub war). Ich habe also seit dem keine Termine mehr bei der ARGE wahrgenommen. Ich habe meinem SB die AU´s immer pünktlich und zeitnah zukommen lassen, auch wenn keine Einladung vorlag.
Am vergangenen Freitag (11.01.2013) bekam ich nun per Einschreiben einen Brief von der ARGE. Diesen habe ich auch geschwärzt angefügt, damit Ihr wisst, worum es geht. Ich bin immer noch AU bis einschließlich 18.01.2013. Meine AU´s werden immer nur für einige Wochen ausgestellt und dann muss ich wieder bei meiner Ärztin vorsprechen, wegen Verlängerung, dies geschieht wieder am 18.01.2013, wie die letzten Male auch, nämlich am letzten Tag der AU. Wie kann ich nun weiter verfahren, ohne dass mir eine Sanktion droht? Ich möchte nicht alle 4 Wochen bei meinem SB antraben und mit Ihm über meine berufliche Situation sprechen, wenn ich momentan aufgrund meiner Erkrankung sowieso nicht in der Lage dazu bin. Kann man etwas tun, damit ich nicht ständig von Seiten der ARGE so unter Druck gesetzt werde, bezüglich einer raschen Genesung und folgender Arbeitsaufnahme. Ich leide seit mehreren Jahren unter Depressionen, Panikattacken, Angststörung und posttraumatischer Belastungsstörung und befinde mich diesbezüglich auch in psychologischer Behandlung. Ich habe am Donnerstag den 17.01.2013 einen Termin beim VDK bezüglich eines Antrags auf einen GdB vereinbart. Ich wurde von meinem SB bereits vor einem Jahr zum Amtsarzt geschickt, welcher nach (ungelogen) 20-minütiger, rein körperlicher Untersuchung attestierte, dass ich voll arbeitsfähig bin, auch im 3-Schichtbetrieb, aber sollte ich mich dazu nicht in der Lage sehen, solle ich mich von meinem behandelndem Arzt krankschreiben lassen. So zumindest die Aussage des Arztes und meines SB. Den Bericht des Amtsarztes habe ich nicht eingesehen, deswegen kann ich nicht 100%-ig bestätigen, dass dies auch so geschrieben steht. Ist es eigentlich rechtens, dass mein SB den Bericht des Amtsarztes einsehen darf, oder fällt das nicht auch unters Arztgeheimnis?
Solltet Ihr bezüglich meines Falles noch Fragen haben, um mir weiterhelfen zu können, bitte jederzeit.
Ich bedanke mich jetzt schon mal recht herzlich für Eure Bemühungen und freue mich bald die ersten Tipps und Ratschläge zu lesen.
Angsthase85
ich bin seit heute ein neues Mitglied in Eurer Runde und hab da gleich mal ein Anliegen zu schildern, zu dem Ihr mir hoffentlich ein paar Ratschläge geben könnt.
Ich bin seit dem 29.09.2011 im Bezug von Hartz IV Leistungen. Um diese bewilligt zu bekommen, musste ich einen etwas unorthodoxen Weg einschlagen. Ich wohne mit meinem Freund zusammen, da dieser allerdings laut ARGE „zu viel“ verdient, wurden mir erst mal keine Leistungen zugesprochen. Nun so weit, so „gut“. Den Leistungen wurde in vollem Umfang entsprochen, zudem bekomme ich vom Amt auch die Miete bezahlt. Um überhaupt so weit zu kommen, hatte ich einen langen Weg vor mir, bei dem ich mit jeder Menge unsinniger „Gesetze“ konfrontiert wurde.
Ich habe dann regelmäßig alle vier Wochen eine Einladung von der ARGE bekommen, in denen mit mir über meine Bewerbungsaktivitäten gesprochen werden sollte. Ich bin diesen Aufforderungen bis vor drei Monaten auch regelmäßig nachgekommen und habe mir diesbezüglich nichts zu Schulden kommen lassen. Ich habe mich an meine Eingliederungsvereinbarung gehalten, die allerdings seit dem 23.10.2012 nicht mehr gültig ist und auch keine neue verfasst wurde, da ich seit Anfang Oktober durchgehend AU bin (mit Ausnahme einer Woche, in der meine Ärztin in Urlaub war). Ich habe also seit dem keine Termine mehr bei der ARGE wahrgenommen. Ich habe meinem SB die AU´s immer pünktlich und zeitnah zukommen lassen, auch wenn keine Einladung vorlag.
Am vergangenen Freitag (11.01.2013) bekam ich nun per Einschreiben einen Brief von der ARGE. Diesen habe ich auch geschwärzt angefügt, damit Ihr wisst, worum es geht. Ich bin immer noch AU bis einschließlich 18.01.2013. Meine AU´s werden immer nur für einige Wochen ausgestellt und dann muss ich wieder bei meiner Ärztin vorsprechen, wegen Verlängerung, dies geschieht wieder am 18.01.2013, wie die letzten Male auch, nämlich am letzten Tag der AU. Wie kann ich nun weiter verfahren, ohne dass mir eine Sanktion droht? Ich möchte nicht alle 4 Wochen bei meinem SB antraben und mit Ihm über meine berufliche Situation sprechen, wenn ich momentan aufgrund meiner Erkrankung sowieso nicht in der Lage dazu bin. Kann man etwas tun, damit ich nicht ständig von Seiten der ARGE so unter Druck gesetzt werde, bezüglich einer raschen Genesung und folgender Arbeitsaufnahme. Ich leide seit mehreren Jahren unter Depressionen, Panikattacken, Angststörung und posttraumatischer Belastungsstörung und befinde mich diesbezüglich auch in psychologischer Behandlung. Ich habe am Donnerstag den 17.01.2013 einen Termin beim VDK bezüglich eines Antrags auf einen GdB vereinbart. Ich wurde von meinem SB bereits vor einem Jahr zum Amtsarzt geschickt, welcher nach (ungelogen) 20-minütiger, rein körperlicher Untersuchung attestierte, dass ich voll arbeitsfähig bin, auch im 3-Schichtbetrieb, aber sollte ich mich dazu nicht in der Lage sehen, solle ich mich von meinem behandelndem Arzt krankschreiben lassen. So zumindest die Aussage des Arztes und meines SB. Den Bericht des Amtsarztes habe ich nicht eingesehen, deswegen kann ich nicht 100%-ig bestätigen, dass dies auch so geschrieben steht. Ist es eigentlich rechtens, dass mein SB den Bericht des Amtsarztes einsehen darf, oder fällt das nicht auch unters Arztgeheimnis?
Solltet Ihr bezüglich meines Falles noch Fragen haben, um mir weiterhelfen zu können, bitte jederzeit.
Ich bedanke mich jetzt schon mal recht herzlich für Eure Bemühungen und freue mich bald die ersten Tipps und Ratschläge zu lesen.
Angsthase85