hartaber4
StarVIP Nutzer*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 8 September 2011
- Beiträge
- 11.612
- Bewertungen
- 2.631
Leider ist der Beschluss noch nicht veröffentlicht (hatte kurz gegooglelt und auch bei www.sozialgerichtsbarkeit.de nachgeguckt).
Da das Verfahren auch in der Entscheidung des gleichen SG zu S 25 AS 2496/12 und das andere Verfahren S 25 AS 1470/12 (ER?) (Datenschutz?) Bezug nimmt, kann man ja mal kreativ suchen.
Zum Kern ( § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II):
SG Leipzig - S 25 AS 1471/12 ER - vom 19.06.2012
Außer durch eine AU kann sich ein wichtiger Grund zum Nichtantritt einer Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen auch aus den in den Akten dokumentierten Vermerken, erabeiteten Eingliederungszielen und den ärztlichen Stellungnahmen für spätere Zeiträume ergeben, die zumindest zu weiteren Ermittlungen führen müssen.
(Quelle info also 02/2012 S. 76 ; Leitsatz der Redaktion)
Abwarten, ob weiteres (Beschluss im Ganzen) auftaucht.... aber den ersten Info-Happen wollte ich hier für Betroffene mal reinstellen.
Da das Verfahren auch in der Entscheidung des gleichen SG zu S 25 AS 2496/12 und das andere Verfahren S 25 AS 1470/12 (ER?) (Datenschutz?) Bezug nimmt, kann man ja mal kreativ suchen.
Zum Kern ( § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II):
SG Leipzig - S 25 AS 1471/12 ER - vom 19.06.2012
Außer durch eine AU kann sich ein wichtiger Grund zum Nichtantritt einer Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen auch aus den in den Akten dokumentierten Vermerken, erabeiteten Eingliederungszielen und den ärztlichen Stellungnahmen für spätere Zeiträume ergeben, die zumindest zu weiteren Ermittlungen führen müssen.
(Quelle info also 02/2012 S. 76 ; Leitsatz der Redaktion)
Abwarten, ob weiteres (Beschluss im Ganzen) auftaucht.... aber den ersten Info-Happen wollte ich hier für Betroffene mal reinstellen.