Und schon kommen wieder die Neider. Ich winke mal in Richtung Kristina.
Wenn der Junge Asylbewerber ist und in einem entsprechenden Heim wohnt, dann bekommt er nicht 399 Euro ausgezahlt plus KdU und noch zusätzlich 50 Euro Taschengeld. Dann fließt das ganze Geld an die Einrichtung, in der er wohnt. Und die 50 Euro Taschengeld sind die, die auch jeder alte Mensch, der leider auf Sozialleistungen angewiesen ist und im Heim wohnt, bekommt. Damit er sich auch mal ne Tafel Schokolade oder einen Kinobesuch oder Geschenke für liebe Angehörige leisten kann.
Das klingt ja hier so, als wär der Junge reich. Von seinem Regelsatz sieht er nichts! Der wird einbehalten von der Einrichtung, in der er lebt. Und die 50 Euro sind eben alles, über das er frei verfügen kann.
Wir Hartz-IV-Bezieher können immerhin komplett über den Regelsatz verfügen und da einteilen: ich esse lieber weniger, dafür ist mir Handy wichtig. Der Junge kann das nicht. Darum kriegt er das Taschengeld. Bei uns in etwa die Summe, die Verkehr, Kultur etc. beeinhaltet.
Klar, dass er sich strafbar gemacht hat, macht ihn nicht gerade sympathisch. Trotzdem krieg ich das Kotzen, wie hier anderen immer jegliches Geld geneidet wird.
In meinen Augen darf das nicht angerechnet werden, weil dieses Geld - 50 Euro im Monat und Weihnachtsgeld - ihm vorher schon von der Einrichtung, in der er lebt, abgezogen wurde von seinem Geld (Regelsatz).