Hallo,
wenn ich bei der KK Zuzahlunge (Zuzahlung Medikamente, Therapien,Quartalsgebühren)
für die letzten Jahre auf Antrag zurück bekomme--sind das Einnahmen ?
a) --> für die ALG II Zeit (ab 02/2010)
b)--> für die ALG I Zeit (ab 01/2009
c)--> Krankengeldbezug während der Krankheit bis 12/2008 (fall nicht eh schon verjährt)
Normalerweise würd ich ja sagen, dass das ne Kostenrückerstattung ist und ne Verrechnung würde einer Sanktion gleichzusetzen sein (zumindest in der ALGII Zeit) aber was iss schon logisch.
wenn ich bei der KK Zuzahlunge (Zuzahlung Medikamente, Therapien,Quartalsgebühren)
für die letzten Jahre auf Antrag zurück bekomme--sind das Einnahmen ?
a) --> für die ALG II Zeit (ab 02/2010)
b)--> für die ALG I Zeit (ab 01/2009
c)--> Krankengeldbezug während der Krankheit bis 12/2008 (fall nicht eh schon verjährt)
Normalerweise würd ich ja sagen, dass das ne Kostenrückerstattung ist und ne Verrechnung würde einer Sanktion gleichzusetzen sein (zumindest in der ALGII Zeit) aber was iss schon logisch.