NichtSicher
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Hallo zusammen,
ich habe zu diesem Thema leider im Forum noch einen Beitrag gefunden daher starte ich mal ein neues Thema dazu.
Ich war gut 12 Jahre privat Krankenversichert. Je länger ich versichert war um so mehr hatte ich das Gefühl, gerade zum Ende hin, nur noch für Geld verdienen zu müssen um es dann der KK in den Hals zu werfen. Ich hatte auch schon auf dieversen Wegen versucht die KK zu kündigen was mir jedoch immer verweigert wurde. Habe mich dann einfach aus Deutschland beim Bürgerbüro abgemeldet und die Abmeldung der KK geschickt und von meinem besonderen Kündigungsrecht gebrauch gemacht. Dies hat dann wirklich gut funktioniert.
Seit dieser Zeit bin ich nun bei der Artabana (seit Oktober 2012) und zahlen monatlich 100€.
Seit 1.1.13 bin ich leider auf ALG II angewiesen.
Meine Sachbearbeiterin kannte natürlich die Sozialgemeinschaft Artabana nicht. Ich habe ihr dann meine Mitgliedsbescheinigung gegen mit der sie aber scheinbar auch nix anfangen konnte. Sie fragte mich ständig was der Basistarif wäre. Darauf versuchte ich ihr nochmals das Solidarprinzip zu erklären und meinte eben, dass mein Basistarif 100€ ist. Es gibt aber auch Mitglieder welche z.B. gerade nur 50€ zahlen können...
Auf der Mitgliederbescheinigung steht unter anderem folgendes:
------------------------------
Mitgliedsbescheinigung für MICH HALT
Hiermit wird bescheinigt, dass Herr NICHT SICHER geb. 08.1979 ab dem 01.10.2012 Mitglied in der regionalen Solidargemeinschaft ARTABANA „Werkstatt Ilmenau“ ist.
Mit der Mitgliedschaft der ARTABANA „Werkstatt Ilmenau“ im ARTABANA Deutschland e. V. ist die nach § 193 Abs. 5 Nr. 3 VVG und § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V erforderliche Absicherung im Krankheitsfall – und damit die Erfüllung der allgemeinen Absicherungspflicht für das Mitglied NICHT
SICHER gegeben. Es besteht nach § 4 Abs. 4 der Satzung eine Pflegeabsicherung, die nach Art und Umfang mindestens dem Niveau der gesetzlichen Pflegeversicherung entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Roman Huber
Vorstand ARTABANA Deutschland e.V.
Rechtshinweise:
lt. § 5 Abs. 1 Ziff. 13 SGB V sind nur diejenigen Personen in einer PKV oder GKV versicherungs-pflichtig, die „keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben“. Ein solcher anderweitiger Anspruch muss kein Anspruch aus einem Krankenversicherungsvertrag sein.
Das Bundesgesundheitsministerium hat im Jahr 2008 festgestellt, dass zur Absicherung im Krankheitsfall faktische Ansprüche ausreichend
sind, wenn eine Organisation keine förmlichen Rechtsansprüche einräumt, jedoch die Leistungen tatsächlich dauerhaft so erbringen kann,
dass im Leistungsfall kein Rückgriff auf die Fürsorge oder die (gesetzliche oder private) Krankenversicherung nötig wird. Diese Auffassung
entspricht § 5 Abs.1 Ziff.3 KStG ("rechtsfähige Unterstützungskassen, die den Leistungsempfängern keinen Rechtsanspruch gewähren").
ARTABANA Deutschland e. V. kann unter anderem durch ausreichende Solidareinlagen und Rücklagen, sowie die Möglichkeit von
Nachschüssen, die Leistungen dauerhaft auch bei schweren Krankheitsfällen so erfüllen, dass ein Rückgriff auf öffentliche Kassen oder eine
Krankenversicherung nicht erforderlich wird.
------------------------------
So ich denke da steht doch nun wirklich alles drin oder?
Die Sachbearbeiterin schickte mir dann ein Schreiben wo sie zuerst wissen wollte wo ich zuletzt versichert war und danach meinte sie dann ich muss mir jetzt dort einen basistarif anmelden.
Jetzt meine Frage,
muss ich mich wirklich bei einer privaten KK anmelden (obwohl die einer der Hauptgründe sind warum ich überhaupt in diese Lage gekommen bin) obwohl ich "im Krankheitsfall" abgesichert bin?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße Paul
ich habe zu diesem Thema leider im Forum noch einen Beitrag gefunden daher starte ich mal ein neues Thema dazu.
Ich war gut 12 Jahre privat Krankenversichert. Je länger ich versichert war um so mehr hatte ich das Gefühl, gerade zum Ende hin, nur noch für Geld verdienen zu müssen um es dann der KK in den Hals zu werfen. Ich hatte auch schon auf dieversen Wegen versucht die KK zu kündigen was mir jedoch immer verweigert wurde. Habe mich dann einfach aus Deutschland beim Bürgerbüro abgemeldet und die Abmeldung der KK geschickt und von meinem besonderen Kündigungsrecht gebrauch gemacht. Dies hat dann wirklich gut funktioniert.
Seit dieser Zeit bin ich nun bei der Artabana (seit Oktober 2012) und zahlen monatlich 100€.
Seit 1.1.13 bin ich leider auf ALG II angewiesen.
Meine Sachbearbeiterin kannte natürlich die Sozialgemeinschaft Artabana nicht. Ich habe ihr dann meine Mitgliedsbescheinigung gegen mit der sie aber scheinbar auch nix anfangen konnte. Sie fragte mich ständig was der Basistarif wäre. Darauf versuchte ich ihr nochmals das Solidarprinzip zu erklären und meinte eben, dass mein Basistarif 100€ ist. Es gibt aber auch Mitglieder welche z.B. gerade nur 50€ zahlen können...
Auf der Mitgliederbescheinigung steht unter anderem folgendes:
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Mitgliedsbescheinigung für MICH HALT
Hiermit wird bescheinigt, dass Herr NICHT SICHER geb. 08.1979 ab dem 01.10.2012 Mitglied in der regionalen Solidargemeinschaft ARTABANA „Werkstatt Ilmenau“ ist.
Mit der Mitgliedschaft der ARTABANA „Werkstatt Ilmenau“ im ARTABANA Deutschland e. V. ist die nach § 193 Abs. 5 Nr. 3 VVG und § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V erforderliche Absicherung im Krankheitsfall – und damit die Erfüllung der allgemeinen Absicherungspflicht für das Mitglied NICHT
SICHER gegeben. Es besteht nach § 4 Abs. 4 der Satzung eine Pflegeabsicherung, die nach Art und Umfang mindestens dem Niveau der gesetzlichen Pflegeversicherung entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Roman Huber
Vorstand ARTABANA Deutschland e.V.
Rechtshinweise:
lt. § 5 Abs. 1 Ziff. 13 SGB V sind nur diejenigen Personen in einer PKV oder GKV versicherungs-pflichtig, die „keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben“. Ein solcher anderweitiger Anspruch muss kein Anspruch aus einem Krankenversicherungsvertrag sein.
Das Bundesgesundheitsministerium hat im Jahr 2008 festgestellt, dass zur Absicherung im Krankheitsfall faktische Ansprüche ausreichend
sind, wenn eine Organisation keine förmlichen Rechtsansprüche einräumt, jedoch die Leistungen tatsächlich dauerhaft so erbringen kann,
dass im Leistungsfall kein Rückgriff auf die Fürsorge oder die (gesetzliche oder private) Krankenversicherung nötig wird. Diese Auffassung
entspricht § 5 Abs.1 Ziff.3 KStG ("rechtsfähige Unterstützungskassen, die den Leistungsempfängern keinen Rechtsanspruch gewähren").
ARTABANA Deutschland e. V. kann unter anderem durch ausreichende Solidareinlagen und Rücklagen, sowie die Möglichkeit von
Nachschüssen, die Leistungen dauerhaft auch bei schweren Krankheitsfällen so erfüllen, dass ein Rückgriff auf öffentliche Kassen oder eine
Krankenversicherung nicht erforderlich wird.
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So ich denke da steht doch nun wirklich alles drin oder?
Die Sachbearbeiterin schickte mir dann ein Schreiben wo sie zuerst wissen wollte wo ich zuletzt versichert war und danach meinte sie dann ich muss mir jetzt dort einen basistarif anmelden.
Jetzt meine Frage,
muss ich mich wirklich bei einer privaten KK anmelden (obwohl die einer der Hauptgründe sind warum ich überhaupt in diese Lage gekommen bin) obwohl ich "im Krankheitsfall" abgesichert bin?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße Paul