Paolo_Pinkel
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(lifepr) Mannheim, 23.12.2008 - Bezieher von Arbeitslosengeld II, die von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) betreut werden, schaffen eher den Absprung aus dem Leistungsbezug beziehungsweise nehmen eher eine bedarfsdeckende Beschäftigung auf. Dagegen haben zugelassene kommunale Träger ihre Stärken bei der Steigerung der langfristigen Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitsuchenden. Zu diesem Ergebnis kommt eine vergleichende Evaluation von ARGEn und zugelassenen kommunalen Trägern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV"). Die Evaluation wurde im Auftrag der Bundesregierung von mehreren Forschungsinstituten, darunter dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), durchgeführt. Die Ergebnisse der Evaluation wurden am 17. Dezember 2008 dem Bundeskabinett übermittelt. Die Evaluation macht ebenfalls deutlich, dass der Wettbewerb zwischen den Grundsicherungsstellen zu ganz unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der Betreuung Arbeitsloser geführt hat. Es zeigt sich auch, dass bei ARGEn und kommunalen Trägern noch viel für eine bessere Betreuung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen getan werden kann...
ARGEn erfolgreicher bei der Integration von ALG-II-Empfängern, zugelassene kommunale Träger besser bei der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
Gruss
Paolo
ARGEn erfolgreicher bei der Integration von ALG-II-Empfängern, zugelassene kommunale Träger besser bei der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
Gruss
Paolo