Heldentux
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- 15 Jan 2009
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Hi Leutz,
ich habe folgendes Problem:
Ende Dezember habe ich Weiterbewilligungsantrag gestellt, im Januar den Bescheid erhalten, soweit okay, den Inhalt des Bescheides, naja, kläre ich noch.
Mir wurden die Leistungen (Regelsatz und KDU ) wie erwartet bewilligt, der Regelsatz wurde gezahlt, jedoch wurde die Miete nicht gezahlt.
Da ich über kein Girokonto verfüge zahlte die ARGE die Miete bis jetzt direkt an den Vermieter und der Restbetrag wurde mir per Scheck ausgezahlt, in den voran gegangenen Bescheiden stand auch immer drin das die ARGE die Miete an dem Vermieter zahlt.
In dem aktuellen Bescheid steht das nicht mehr drin.
Die Anfrage (schriftlich) an den Vermieter hat bis jetzt noch nix erbracht (also ob die ARGE gezahlt hat oder ned), meine Vermutung ist das mich die ARGE arglistig täuschen will und ich dann hinterher mit Mietschulden auf der Straße stehe.
Offiziell ist ja die Miete schon für den Januar nicht bezahlt, da mir ein Freund den Betrag geliehen hat habe ich diesen Monat gerettet, doch die Miete für Februar wird ja bald fällig und da kann ich den Freund nicht noch einmal bitten.
Außerdem soll die ARGE mal schön zahlen.
Da ich mich Anfang Januar schon etwas umgesehen hatte, weil ich die Befürchtung hatte das die ARGE die Bearbeitung meines Antrages in die Länge ziehen will, fand ich im Downloadbereich den "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung", ich habe diesen heruntergeladen um denen etwas Beine zu machen, aber dann kam ja auch schon der Bescheid.
Da ich wie zuvor geschildert diesen "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" heruntergeladen hatte, dachte ich mir in meinem jugendlichen Leichtsinn, ich könne den mal eben abändern so das eine "EA " zur sofortigen Zahlung der Miete dabei herauskommt.
Nach dem lesen des "§ 86 SGG" ist mir dann aufgefallen es geht dabei eigentlich um etwas andere Dinge, so ganz begriffen hab ichs ja ned.
So jetzt die Fragen:
Was kann ich machen wenn die ARGE zwar KDU bewilligt hat aber ned zahlt (auf der ARGE abhängen und dumme Sprüche von den ARGEmitarbeiter reinziehen will ich ned)?
Ich denke es ist an der Zeit die ARGEmitarbeiter meiner "lauschigen Heimatstadt" aus ihrer Selbstherrlichkeit wieder auf den Boden der Realität zu holen und das geht halt nur mit Gericht.
Ist es in diesem Fall möglich einen "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" bezüglich der Miete zu stellen?
Welcher Paragraph regelt die Zahlungen, bzw. wenn die ARGE ned zahlt aber zuvor bewilligt hat?
Muss ich vorher noch einen Widerspruch bei der ARGE einlegen?
Also wenn jemand Rat weis, ich wäre echt Dankbar.
cu
ich habe folgendes Problem:
Ende Dezember habe ich Weiterbewilligungsantrag gestellt, im Januar den Bescheid erhalten, soweit okay, den Inhalt des Bescheides, naja, kläre ich noch.
Mir wurden die Leistungen (Regelsatz und KDU ) wie erwartet bewilligt, der Regelsatz wurde gezahlt, jedoch wurde die Miete nicht gezahlt.
Da ich über kein Girokonto verfüge zahlte die ARGE die Miete bis jetzt direkt an den Vermieter und der Restbetrag wurde mir per Scheck ausgezahlt, in den voran gegangenen Bescheiden stand auch immer drin das die ARGE die Miete an dem Vermieter zahlt.
In dem aktuellen Bescheid steht das nicht mehr drin.
Die Anfrage (schriftlich) an den Vermieter hat bis jetzt noch nix erbracht (also ob die ARGE gezahlt hat oder ned), meine Vermutung ist das mich die ARGE arglistig täuschen will und ich dann hinterher mit Mietschulden auf der Straße stehe.
Offiziell ist ja die Miete schon für den Januar nicht bezahlt, da mir ein Freund den Betrag geliehen hat habe ich diesen Monat gerettet, doch die Miete für Februar wird ja bald fällig und da kann ich den Freund nicht noch einmal bitten.
Außerdem soll die ARGE mal schön zahlen.
Da ich mich Anfang Januar schon etwas umgesehen hatte, weil ich die Befürchtung hatte das die ARGE die Bearbeitung meines Antrages in die Länge ziehen will, fand ich im Downloadbereich den "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung", ich habe diesen heruntergeladen um denen etwas Beine zu machen, aber dann kam ja auch schon der Bescheid.
Da ich wie zuvor geschildert diesen "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" heruntergeladen hatte, dachte ich mir in meinem jugendlichen Leichtsinn, ich könne den mal eben abändern so das eine "EA " zur sofortigen Zahlung der Miete dabei herauskommt.
Nach dem lesen des "§ 86 SGG" ist mir dann aufgefallen es geht dabei eigentlich um etwas andere Dinge, so ganz begriffen hab ichs ja ned.
So jetzt die Fragen:
Was kann ich machen wenn die ARGE zwar KDU bewilligt hat aber ned zahlt (auf der ARGE abhängen und dumme Sprüche von den ARGEmitarbeiter reinziehen will ich ned)?
Ich denke es ist an der Zeit die ARGEmitarbeiter meiner "lauschigen Heimatstadt" aus ihrer Selbstherrlichkeit wieder auf den Boden der Realität zu holen und das geht halt nur mit Gericht.
Ist es in diesem Fall möglich einen "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" bezüglich der Miete zu stellen?
Welcher Paragraph regelt die Zahlungen, bzw. wenn die ARGE ned zahlt aber zuvor bewilligt hat?
Muss ich vorher noch einen Widerspruch bei der ARGE einlegen?
Also wenn jemand Rat weis, ich wäre echt Dankbar.
cu