Die Arge fordert von mir (Studentin) eine Unterschrift, dass ich zulasse, dass all meine Akten bei der Stadt eingesehen werden dürfen, also auch ältere.
Ich habe für meine Kinder ergänzendes Sozialgeld (wurde bewilligt) beantragt, da der Kinderzuschlag abgelehnt wurde (Mindesteinkommen nicht erreicht).
Zudem wird eine eäG vermutet, von mir aber bestritten.
Außerdem habe ich ein geringfügige Beschäftigung bei der Stadt, so dass ich mich frage, ob evtl. sogar auf meine Personalakte zugegriffen werden könnte.
Dass ich meine Zustimmung verweigert habe, wird nun als Indiz für eine eäG gewertet.
Ist das rechtens?