Hallo an alle Betroffenen,
ich möchte meinen Sohn nach Abschluß seiner Schulausbildung gerne vor den Fängen der Arge bewahren, aber bin mir etwas unsicher wie ich weiter vorgehen soll.
Zum Fall:
Wir sind seit Jahren ALG II - Aufstocker. Mein Sohn beginnt im August seine Ausbildung zum Bankkaufmann in einer 25 km entfernten, größeren Stadt.
Da mein Mann der Stiefvater ist und es zwischen den beiden schon seit Jahren zu Reibereien kommt und ich immer zwischen zwei Stühlen stehe, weil ich nun mal zu meinem Kind stehe und mein Mann übertrieben veraltete Ansichten hat, habe ich im Januar 09 einen formlosen Antrag bei der Arge gestellt, dass mein Sohn mit Beginn seiner Ausbildung in die andere Stadt aus der elterlichen Wohnung ausziehen kann(er ist dann 18). Dies ist natürlich auch der Wille meines Kindes.
Dem formlosen Antrag habe ich ein polizeiliches Protokoll zwecks einer Verfügung wegen häuslicher Gewalt gegen meinen Mann beigefügt, in dem unter zu schützende Personen auch mein Sohn vermerkt war. (Ich muss dazu sagen, dass er meinen Sohn nicht tätlich angegriffen hat - denn sonst wäre er schon längst von mir abgeschrieben...das weiss aber die arge nicht). Dieses Beweisstück halte ich eigentlich für ausreichend um den Umzug zu gewähren. Ausziehen wird mein Sohn so oder so, schon allein um sich die Fahrtzeiten- und wege zu sparen und natürlich um seine Ruhe zu haben.
Nun geht es natürlich um die Umzugskosten und die Erstaustattung, denn mir ist es leider nicht möglich ihm diese zu finanzieren. Auch wurde mir gesagt, dass er, wenn er nicht übernommen wird nach der Ausbildung wieder zurückziehen müsste (eher unwahrscheinlich weil die Sparkasse in den letzten Jahren zu 100% übernommen hat und er außerdem hinterher studieren will).
Bis heute habe ich von der Arge bezüglich dieser Sache nichts gehört, stattdessen werde ich zur Beibringung aller möglichen unsinnigen Sachen aufgefordert wie z. B. Wohngeldberechnung (von vorherein unwahrscheinlich - wir würden auch mit ki.zuschlag nicht rausfallen, was für mich als Laien schon ersehbar ist), Steuerbescheide der letzen Jahre ( obwohl aus der Lohnbescheinigung vorgeht das wir keine Lohnsteuer zahlen), dann die Nebenkostenabrechnung von 05,06,07,08 ( wir haben Pauschalmiete und bekommen gar keine - haben die schon etliche Male vorliegen) u.s.w.u.s.f.
Mein Sohn bekam jetzt sogar schon eine Einkommensbescheinigung, welche er vom Arbeitgeber ausfüllen lassen soll - wohlgemerkt: seine Ausbildung beginnt im August!!!
Für mich sieht das natürlich alles nach Schikane aus und ich weiß auch jetzt schon, das für März unser Geld nicht pünktlich da sein wird (Fortzahlungsantrag Mitte Januar abgegeben).
Nun meine Frage: wie würdet ihr an meiner Stelle weiter vorgehen? Mein Sohn wird im 1. Lehrjahr ca. 736,00 € brutto haben, was wohl auch heißt, das er aus dem Kindergeld rausfällt. Vllt. hat er ja Anspruch auf BAB oder/und Wohngeld, was ich aber jetzt noch nicht weiß. Wie würden seine Chancen stehen?
Bravo Arge , das einem die Freude an einer Lehrstelle schon jetzt versaut wird!!!
Ich danke schon mal für gute Tipps.
LG Smiley74!
ich möchte meinen Sohn nach Abschluß seiner Schulausbildung gerne vor den Fängen der Arge bewahren, aber bin mir etwas unsicher wie ich weiter vorgehen soll.
Zum Fall:
Wir sind seit Jahren ALG II - Aufstocker. Mein Sohn beginnt im August seine Ausbildung zum Bankkaufmann in einer 25 km entfernten, größeren Stadt.
Da mein Mann der Stiefvater ist und es zwischen den beiden schon seit Jahren zu Reibereien kommt und ich immer zwischen zwei Stühlen stehe, weil ich nun mal zu meinem Kind stehe und mein Mann übertrieben veraltete Ansichten hat, habe ich im Januar 09 einen formlosen Antrag bei der Arge gestellt, dass mein Sohn mit Beginn seiner Ausbildung in die andere Stadt aus der elterlichen Wohnung ausziehen kann(er ist dann 18). Dies ist natürlich auch der Wille meines Kindes.
Dem formlosen Antrag habe ich ein polizeiliches Protokoll zwecks einer Verfügung wegen häuslicher Gewalt gegen meinen Mann beigefügt, in dem unter zu schützende Personen auch mein Sohn vermerkt war. (Ich muss dazu sagen, dass er meinen Sohn nicht tätlich angegriffen hat - denn sonst wäre er schon längst von mir abgeschrieben...das weiss aber die arge nicht). Dieses Beweisstück halte ich eigentlich für ausreichend um den Umzug zu gewähren. Ausziehen wird mein Sohn so oder so, schon allein um sich die Fahrtzeiten- und wege zu sparen und natürlich um seine Ruhe zu haben.
Nun geht es natürlich um die Umzugskosten und die Erstaustattung, denn mir ist es leider nicht möglich ihm diese zu finanzieren. Auch wurde mir gesagt, dass er, wenn er nicht übernommen wird nach der Ausbildung wieder zurückziehen müsste (eher unwahrscheinlich weil die Sparkasse in den letzten Jahren zu 100% übernommen hat und er außerdem hinterher studieren will).
Bis heute habe ich von der Arge bezüglich dieser Sache nichts gehört, stattdessen werde ich zur Beibringung aller möglichen unsinnigen Sachen aufgefordert wie z. B. Wohngeldberechnung (von vorherein unwahrscheinlich - wir würden auch mit ki.zuschlag nicht rausfallen, was für mich als Laien schon ersehbar ist), Steuerbescheide der letzen Jahre ( obwohl aus der Lohnbescheinigung vorgeht das wir keine Lohnsteuer zahlen), dann die Nebenkostenabrechnung von 05,06,07,08 ( wir haben Pauschalmiete und bekommen gar keine - haben die schon etliche Male vorliegen) u.s.w.u.s.f.

Mein Sohn bekam jetzt sogar schon eine Einkommensbescheinigung, welche er vom Arbeitgeber ausfüllen lassen soll - wohlgemerkt: seine Ausbildung beginnt im August!!!
Für mich sieht das natürlich alles nach Schikane aus und ich weiß auch jetzt schon, das für März unser Geld nicht pünktlich da sein wird (Fortzahlungsantrag Mitte Januar abgegeben).
Nun meine Frage: wie würdet ihr an meiner Stelle weiter vorgehen? Mein Sohn wird im 1. Lehrjahr ca. 736,00 € brutto haben, was wohl auch heißt, das er aus dem Kindergeld rausfällt. Vllt. hat er ja Anspruch auf BAB oder/und Wohngeld, was ich aber jetzt noch nicht weiß. Wie würden seine Chancen stehen?


Ich danke schon mal für gute Tipps.
LG Smiley74!