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ExitUser
Gast
Irgendwo in den Untiefen dieses Forums habe ich schon einmal darauf aufmerksam gemacht und in Anbetracht der sich –nach meinen Beobachtungen- häufenden Forderungen der Argen nach Vermieterbescheinigungen möchte ich noch mal auf folgendes aufmerksam machen:
Die Arge ist neben der Wohngeldstelle (m.W.) die einzige Behörde, die eine solche Vermieterbescheinigung verlangt. Hat man bisher darauf Wert gelegt, den ALG II -Bezug seinem Vermieter NICHT bekannt zu geben, so konnte man auf die Notlüge „zur Vorlage bei der Wohngeldstelle“ zurückgreifen.
Das wird (hier in DD) nicht mehr allzu lang der Fall sein. Eine Mitarbeiterin der WG -Stelle teilte auf Anfrage mit, dass es neue Formulare gibt, die eine Vermieterbescheinigung überflüssig machen. Die neuen Formulare liegen bereits in den Ortsämtern aus, im Internet werden vorläufig noch die alten Exemplare angeboten.
Damit wäre die Arge die letzte Behörde, die eine solche Bescheinigung verlangt. Folglich spielt es dann keine Rolle mehr, was auf dem Kopf des Formulars aufgedruckt ist, der Vermieter wird so mit Sicherheit erfahren, wer seiner Schäfchen unter das II. StrafGesetzBuch fällt.
Es wäre interessant zu erfahren, ob es aus weiteren Regionen D’s ähnliches zu berichten gibt.
Die Arge ist neben der Wohngeldstelle (m.W.) die einzige Behörde, die eine solche Vermieterbescheinigung verlangt. Hat man bisher darauf Wert gelegt, den ALG II -Bezug seinem Vermieter NICHT bekannt zu geben, so konnte man auf die Notlüge „zur Vorlage bei der Wohngeldstelle“ zurückgreifen.
Das wird (hier in DD) nicht mehr allzu lang der Fall sein. Eine Mitarbeiterin der WG -Stelle teilte auf Anfrage mit, dass es neue Formulare gibt, die eine Vermieterbescheinigung überflüssig machen. Die neuen Formulare liegen bereits in den Ortsämtern aus, im Internet werden vorläufig noch die alten Exemplare angeboten.
Damit wäre die Arge die letzte Behörde, die eine solche Bescheinigung verlangt. Folglich spielt es dann keine Rolle mehr, was auf dem Kopf des Formulars aufgedruckt ist, der Vermieter wird so mit Sicherheit erfahren, wer seiner Schäfchen unter das II. StrafGesetzBuch fällt.
Es wäre interessant zu erfahren, ob es aus weiteren Regionen D’s ähnliches zu berichten gibt.