Da gibt es vielfältige Möglichkeiten an unrelevante Daten zu kommen, die eigentlich erst bei einem konkreten Verdacht erhoben werden dürfen:
Kinderfreibeträge, ob und wieviel man evtl. an Steuern in 2005 zurückbekommen hat, Familienstand, ob das Stiefkind mit drauf ist,- was man nicht unterstptzt ( eigentlich) oder ob man heimlich einer steuerpflichtigen Arbeit nachgegangen ist und ob man die richtige Adresse angegeben hat.
Und noch einiges mehr.
Die Arbeitsämter haben früher die Lohnsteuerkarten einbehalten und machen das aber seit Jahren nicht mehr.
Optionierende Komunen machen leider, was sie wollen und bewegen sich dadurch nicht selten im rechtsfreien Raum und erschweren es den Leuten so an ihr Alg 2 zu kommen. Es könnte sich ja ausserdem etwas finden,damit man den Antrag zunächst einmal ablehnen kann.
In letzter Zeit stehen Hilfeempfänger allgemein unter Generalverdacht Betrüger zu sein.
Ziel ist es Kosten einzusparen. Dazu scheint derzeit ( fast) jedes Mittel recht.