hallo,
erstmal danke für die Antworten!
ein Urteil habe ich noch nicht bekommen,müsste die Woche geschehen!
zur Anzeige kam es einfach nur,weil die
Arge behauptete,wir hätten 2! gemeinsame Konten!
da sei lt.
SGB von einer eäG auszugehen!
Wir haben 2 Konten richtig.... aber getrennte!
das wurde auch schriftlich von den Banken bestätigt!
ich kopierte mir damals schon die Akte inder
Arge ,wo auch alles drin enthalten war!
nur eben ein 2 Konto gabs nicht und wurde auch nirgends erwähnt inden Akten!?
kurioserweise...gabs das Blatt von der Bank,aber nicht in den Unterlagen der
STA !!!
das wurde erst von uns der
STA übergeben,das bestätigte von der Bank,es gebe nur einen Kontobevollmächtigten!
dann kam auchschon ein Strafbefehl über 3200 euro gegen mich und 1500 euro gegen meine Frau,mit dem Hinweis,wir hätten in voller Absicht und in Tateinheit einen Betrug begangen,indem wir wissnetlich und in voller Absicht,zum Schein einer nichtbestehenden eäG,einen Mietsvertrag geschlossen!!!
diesen Mietsvertrag,gabs schon seit 1,5 Jahren!!!
und ist lt. Meldegesetz auch schon
wg .der Anmeldung erforderlich gewesen!
bzw. musste dieser ja vorgelegt werden,um überhaupt bei der
Arge Leistung zu beziehen!
daraufhin wurde Einspruch eingelegt und es kam zur Verhandlung!
dort wurden alle Kontobewegungen festgehalten und es ergab sich,das jeder ein Konto hat und bei mir seit 2 Jahren,jeden Monat Mietzahlungen pünktlich eingingen!
die
Arge behauptete immer noch vor dem Gericht....das es noch ein Konto gibt,bei einer anderen Bank,konnte dies aber weder vorlegen,noch beweisen...noch wurde dies von der
STA bestätigt!!!
das fand ich schon sehr frech!!!
genau indiesem Moment war uns klar....das Ding ist gegessen...was auch sofort von der
STA erkannt wurde und auf Freispruch plädiert wurde!
das wir ein gemeinsames Kind nun haben und verheiratet sind,findet das Gericht zwar ungewöhnlich...aber indiesem Fall nicht ausergewöhnlich!
da es eben steuerlich und versicherungstechnisch Vorteile bringt,die nach Gesetz eben so sind und nicht als Betrug uns zur Last gelegt werden kann!
dann kam noch von der
Arge die Aussage...ja es sei eben mindestens ein Punkt der 4 Punkte einer eäG erfüllt gewesen!
reicht vor einem Gericht aber nicht aus,es müssen wesentlich mehr Punkte erfüllt werden und ein zusammen "wohnen" ist noch keine Einstands und Willensgemeinschaft,auch über 1 Jahr hinaus!
schwanger ist noch kein gemeinsames Kind im Haushalt!
gemeinsame Konten gabs nicht!
lt
STA im Plädoayer hiess es noch,so gehts nicht,da sonst jede
WG oder jede Mietspartei eines Hauses oder Wohnung,sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet wäre....und Sinngemäss...es dann ja überhaupt keine
Arge und Hartz4 geben könnte,da ja jeder jeden unterhalten müsste!
es gibt ja viele Sozialbetrüger....liest man ja immer wieder,aber diese Frechheit und immer die wiederholten Anschuldigungen seitens der
Arge ....immer pochend auf gemeinsame Konten und das nach persönlichen Vorsprachen,Richtigstellungen,schriftliche Dokumente die diese Behauptungen widerlegten...usw
find ich schon mehr als störisch und dreist!!!
hatte ja nie was mit denen zutun bis dato...aber ich war geschockt,über soviel ignoranz,unwissenheit der
SB und Anschuldigungen seitens der
Arge !
interne Dokumente,die ich durch Glück,eines Praktikanten mit kopieren konnte...sagten schon alles aus...was für Menschen das sind,die sich einfallen lassen,dort hinzukommen und ihr Recht einzufordern!
traurig!
meine Frau war immer pünktlich dort,hat alles vorgelegt was vorgelegt werden muss,sogar sofort den Mutterpass,wo auch Mehrbedarf bewilligt wurde usw!
auch den Umzug in eine neue Whg!
100de Mails an die
Arge mit Bitte um Beratung....kein Interresse!
mindestens 7
SB mit dem Fall beschäftigt...2 arbeiten seitdem nicht mehr dort,so wurde sogar ein
SG Termin seitens der
Arge verschoben!
immer die selbe Leiher...keine tatkräftigen Aussagen seitens der
Arge !
nur Vermutungen!
das war mir zu dumm....ich kündigte meine Whg,da ich eh im Ausland einen 2 WS hatte...und sagte denen,nu sehen se zu!
das dürfte ich ohne Erlaubnis der
Arge garnicht!!!
da war der Ofen bei mir aus! lol
darf ich nicht umziehen oder Whg auflösen,weil ich ja arbeiten gehe und Steuern zahle und nie Leistungen beansprucht habe vom Staat!
nein....jeder muss um Erlaubniss fragen!!!
dann kam die Rückforderung von Beginn der Schwangerschaft an meine Frau und ich ging nur noch zum Anwalt und vors
SG ...wollte mit diesem Verein nix mehr zutun haben!
daraufhin kam die Anzeige wegen Betrug!!!

ich musste mich polizeilich erkennungsdienstlich behandeln lassen und hatte nur rennereien!
auch mein Job stand auf dem Spiel,da bei uns regelmässig kontrolliert wird,ob was vorliegt,da ich in einer US Firma tätig bin!
allein schon der Schmach vor den Mitarbeitern,ständig frei nehmen müssen usw...ist ein Unding!
seit 2 Jahren beschäftige ich mich nun damit....soviel Sch.... habe ich aber noch nie gehört,was so abgeht und was man unter ALG2 verstehen soll!
ohne jegliche gesetzliche Grundlage!!!
gruss und kraft
elewicko