Silverdragon
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Hallo alle zusammen
bie mir gibt es folgendes Problem.
Ich bin seit 4 Jahren Arbeitslos und davon 2 Jahre (OFW),
und bin im Kreiss REcklinghausen gemeldet wo ich auch zu ARGE gehe,
Wie am 26.03.09 um meiner Sachbearbeiterin bescheid zu geben, das ich ein Bewerbungsgespräch in Münster habe.
Gesagt getan, hab ihr von dem Termin erzählt und auch die Schriftliche Einladung vorgezeigt, in der steht das ich am 01.04.09 in Münster bei dr Fa. sein muss, nur was meine Sachbearbeiterin darauf hin als Antwort gab seh ich als überschreitung ihrer Kompetenzen an.
Sie sagte darauf nur das sie mir die Fahtkosten die sich auf 8,55€ pro fahrt beziehen nich, erstatten werde weil sie es als nich sinnvoll sieht das ich, das Bewerbungsgespräch war nehme,
ausserdem wolle sie mich ab dem 01.04.09 bei einem 1€ Job anmeldenm der zudem auch Vorrang hätte.
Die einzige möglichkeit diesen in Termin Münster wahrnehmen zu können besteht dadrin, das ich bis zum 30.03.09 zu einem erneuten Termin, einen Mietvertrag sowie eine Ummelde bescheinigung mitbringe in der bescheinigt wird das ich in Münster wohne.
Jetzt wollte ich wissen ob das alles so seinen rechtmässigen gang geht, und sie das darf oder ob und wie ich mich dagegen zur wehr setzen kann.
Mfg
dragfon
bie mir gibt es folgendes Problem.
Ich bin seit 4 Jahren Arbeitslos und davon 2 Jahre (OFW),
und bin im Kreiss REcklinghausen gemeldet wo ich auch zu ARGE gehe,
Wie am 26.03.09 um meiner Sachbearbeiterin bescheid zu geben, das ich ein Bewerbungsgespräch in Münster habe.
Gesagt getan, hab ihr von dem Termin erzählt und auch die Schriftliche Einladung vorgezeigt, in der steht das ich am 01.04.09 in Münster bei dr Fa. sein muss, nur was meine Sachbearbeiterin darauf hin als Antwort gab seh ich als überschreitung ihrer Kompetenzen an.
Sie sagte darauf nur das sie mir die Fahtkosten die sich auf 8,55€ pro fahrt beziehen nich, erstatten werde weil sie es als nich sinnvoll sieht das ich, das Bewerbungsgespräch war nehme,
ausserdem wolle sie mich ab dem 01.04.09 bei einem 1€ Job anmeldenm der zudem auch Vorrang hätte.
Die einzige möglichkeit diesen in Termin Münster wahrnehmen zu können besteht dadrin, das ich bis zum 30.03.09 zu einem erneuten Termin, einen Mietvertrag sowie eine Ummelde bescheinigung mitbringe in der bescheinigt wird das ich in Münster wohne.
Jetzt wollte ich wissen ob das alles so seinen rechtmässigen gang geht, und sie das darf oder ob und wie ich mich dagegen zur wehr setzen kann.
Mfg
dragfon