biegeziege
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Hallo liebe Leute,
bin auf der Suche nach ARGE -Überzeugungs-Möglichkeiten.
Folgender Fall. Ein Freund bekam die Wohnung gekündigt und muss ausziehen. Hat eine neue Wohnung organisiert, bekam die Angemessenheit von der ARGE bescheinigt und durfte den Mietvertrag unterzeichnen.
Direkt beim Vermieter wurde eine "Mietvertragserstellungsgebühr" von 20 Euro erhoben. Diese zahlte mein Freund und beantragte zunächst mündlich beim Besuch der ARGE die Erstattung. Die freundliche Sachbearbeiterin meinte nur: "Gibts nicht!!!!". Nun will er es schriftlich versuchen.
Meines Erachtens muss die ARGE die Gebühr erstatten, weil ohne diese kein Mietvertrag zustande gekommen wäre. Wie seht ihr das und wie kann der Antrag begründet werden?
bin auf der Suche nach ARGE -Überzeugungs-Möglichkeiten.
Folgender Fall. Ein Freund bekam die Wohnung gekündigt und muss ausziehen. Hat eine neue Wohnung organisiert, bekam die Angemessenheit von der ARGE bescheinigt und durfte den Mietvertrag unterzeichnen.
Direkt beim Vermieter wurde eine "Mietvertragserstellungsgebühr" von 20 Euro erhoben. Diese zahlte mein Freund und beantragte zunächst mündlich beim Besuch der ARGE die Erstattung. Die freundliche Sachbearbeiterin meinte nur: "Gibts nicht!!!!". Nun will er es schriftlich versuchen.
Meines Erachtens muss die ARGE die Gebühr erstatten, weil ohne diese kein Mietvertrag zustande gekommen wäre. Wie seht ihr das und wie kann der Antrag begründet werden?