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ExitUser
Gast
Hallo.
Gemäß der Amtsärztin kann ich nicht täglich 3 Stunden arbeiten und bin somit nicht vermittlungsfähig. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt, da ich der Meinung bin arbeitsfähig zu sein. Meinem Einspruch wurde nicht stattgegeben.
Ich habe mir selbst einen Job gesucht und arbeite seit dem 15.02.2009 Vormittags in Teilzeit (15 Stunden wöchentlich / 410,00 €) als Alleinkraft in einem Büro. Mit An- und Abfahrt bin ich 5 Stunden täglich unterwegs.
Meine Frage:
Muss ich Einladungen der ARGE zu einem Gespräch folgen, wenn diese Termine bedingt durch die Öffnungszeiten der ARGE grundsätzlich mitten in meine Arbeitszeit fallen?
Danke, Stiefmutter
Gemäß der Amtsärztin kann ich nicht täglich 3 Stunden arbeiten und bin somit nicht vermittlungsfähig. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt, da ich der Meinung bin arbeitsfähig zu sein. Meinem Einspruch wurde nicht stattgegeben.

Ich habe mir selbst einen Job gesucht und arbeite seit dem 15.02.2009 Vormittags in Teilzeit (15 Stunden wöchentlich / 410,00 €) als Alleinkraft in einem Büro. Mit An- und Abfahrt bin ich 5 Stunden täglich unterwegs.
Meine Frage:
Muss ich Einladungen der ARGE zu einem Gespräch folgen, wenn diese Termine bedingt durch die Öffnungszeiten der ARGE grundsätzlich mitten in meine Arbeitszeit fallen?
Danke, Stiefmutter