ARGE stand mit 3 leuten gerade vor der tür....

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Gast
hey und morgen leute


die ARGE stand sogesehen vor der tür, 2 männer, 1 frau
richtig aufdringlich

die wollten in die wohnung, weil ich ein überprüfungsantrag gestellt habe, gegen die behauptung ich lebe in einer eheähnlichen gemeinschaft

ich habe die nicht reingelassen......


wie gehts jetzt weiter??? kann ich im vorfeld schon jemanden mit § bombardieren und stress machen, das die überhaupt hier waren???

oder abwarten, was die jetzt weitergeben?????

richtig aufdringlich und pampig waren die, durfte mir noch nicht mal richtig den ausweis ansehen
 
E

ExitUser

Gast
hm,

sorry, aber da hab ich kein Verständnis für.

Wenn Ihr in einer eäG lebt dann solltet Ihr das auch angeben, was Ihr da macht ist Betrug und fertig.

Und ich finde das das elo-Forum nicht unbedingt bei einem offensichtlichen Sozialbetrug Hilfestellung leisten sollte.

Weil wenn das keine eäG ist, was dann ?



hallo huhu :icon_pfeiff: pfeif

wir sind erst 7 monate zusammen
es bestehen keine vollmachten
ich kann JETZT meine sachen nehmen und verschwinden, sprich schluss machen
SIE kann mich GLEICH rauschmeissen
ich habe kein willen füreinander einzustehen blablabla
ich schlafe ab und an bei meinen eltern
verbringe teilweise meine freizeit alleine
mein auto gehört mir
 

Georgia

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hm,

sorry, aber da hab ich kein Verständnis für.

Wenn Ihr in einer eäG lebt dann solltet Ihr das auch angeben, was Ihr da macht ist Betrug und fertig.

Und ich finde das das elo-Forum nicht unbedingt bei einem offensichtlichen Sozialbetrug Hilfestellung leisten sollte.

Weil wenn das keine eäG ist, was dann ?


Klar, immer schön ehrlich sein, gell.
Während die Oben sich die Taschen voll machen.
Leute wie du machen erst die Gesetze.

Ich würde auch gerne mit meinem Freund zusammen ziehen, geht leider nicht, weil wir dann finanziell runiert wären. Also weiterhin 2 Wohnungen und 2 Haushalte. Die Nerven für eine Hausdurchsuchung hätte ich außerdem nicht.
Lieber bleibe ich alleine mit meinem Lütten.
Ich hatte mal in selbständigen Zeiten die Steufa fast 8 Std. im Haus.....da kommt Freude auf.

Grüße, G.
 

Arania

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5 Sep 2005
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Ich sage Dir jetzt mal meine ganz persönliche Meinung. Ich glaube Dir nicht , und deswegen klinke ich mich jetzt auch aus dem Thread aus, wenn ich Deine Beiträge alle vergleiche, dann passt da vieles nicht zueinander!

Entweder seid Ihr Euch nicht einig was Ihr jetzt wie geregelt haben wollt oder einige Sachen die Du hier angegeben hast entsprechen nicht so ganz den Tatsachen.

Wie gesagt: Nur meine persönliche Meinung- vielleicht liegt es auch daran das Du Deine Fragen auf 10 Threads verteilst, da verliert man schnell den Überblick!:wink:
 

burki

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28 Mrz 2007
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Hi,
um auch auf die beiden threads einzugehen:
Die Aussagen/Tatsachen sind hier etwas wirr/unvollständig, so dass ich nur vermuten kann.
Anscheinend hat Deine Freundin ab 1.5 einen Job angenommen und erhält ihr erstes Gehalt zum 1.6.
Bisher habt ihr beide ALGII erhalten und wurdet nicht als BG behandelt.
Nun "vermutet" das Amt eine eeG.
Was (nach meinem obigen Konstrukt) nun das Problem ist:
Auch Deine Freundin (ALGII wird ja im vorraus bezahlt) erhält momentan noch ALGII und ist somit verpflichtet bis Ende Mai ihre Konten offenzulegen.
Es geht hier nicht einfach darum, dass ab 1.6. kein ALGII mehr (zumindest für sie) bezahlt wird, sondern das Rückforderungen und auch eine Strafanzeige "anfallen" könnten.

Da ALGII nur auf Antrag gewährt werden kann, besteht natürlich keine Pflicht dieses in Anspruch zu nehmen.
Bei der "Kündigung" ist die ARGE (zumindest bei mir hat es genau 2 Tage gedauert, bis der Aufhebungsbescheid kam) blitzschnell.
Wenn ihr (bin ich gerade auch am Überlegen) andere Geldquellen anzapfen wollt (eben z.B. das Wohngeld) muss auf mehrere Dinge geachtet werden:
(i) Berechnung ist höchst kompliziert
(ii) es kann nicht ALGII und Wohngeld gleichzeitig beantragt werden
(iii) bei Sanktionen (100%-ige) kann nicht einfach ersatzweise Wohngeld beantragt werden
(iv) ihr müsst eure Daten auch wieder offenlegen.

Was ich anraten tue: Auf keinen Fall die Sache schleifen lassen, denn m.E. wird die ARGE in eurem Fall versuchen, die ehemaligen Bezüge teilweise zurückzufordern und wird euch noch eine ganze Weile das Leben erschweren.
Gruss
burki
 

Diam's

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Ich sage Dir jetzt mal meine ganz persönliche Meinung. Ich glaube Dir nicht , und deswegen klinke ich mich jetzt auch aus dem Thread aus, wenn ich Deine Beiträge alle vergleiche, dann passt da vieles nicht zueinander!

Entweder seid Ihr Euch nicht einig was Ihr jetzt wie geregelt haben wollt oder einige Sachen die Du hier angegeben hast entsprechen nicht so ganz den Tatsachen.

Wie gesagt: Nur meine persönliche Meinung- vielleicht liegt es auch daran das Du Deine Fragen auf 10 Threads verteilst, da verliert man schnell den Überblick!:wink:

Bin deiner Meinung, kommt mir irgendwie Suspekt vor ! :icon_pfeiff:

Grüße
Diam's
 
E

ExitUser

Gast
Ich sage Dir jetzt mal meine ganz persönliche Meinung. Ich glaube Dir nicht , und deswegen klinke ich mich jetzt auch aus dem Thread aus, wenn ich Deine Beiträge alle vergleiche, dann passt da vieles nicht zueinander!

Entweder seid Ihr Euch nicht einig was Ihr jetzt wie geregelt haben wollt oder einige Sachen die Du hier angegeben hast entsprechen nicht so ganz den Tatsachen.

Wie gesagt: Nur meine persönliche Meinung- vielleicht liegt es auch daran das Du Deine Fragen auf 10 Threads verteilst, da verliert man schnell den Überblick!:wink:


tschüss

ist auch schwer in verschiedenen perspektiven zu schreiben bzw. nur das wichtigeste zu schreiben, damit es kein roman wird oder zuviel preis gegeben wird
 
E

ExitUser

Gast
Hi,
um auch auf die beiden threads einzugehen:
Die Aussagen/Tatsachen sind hier etwas wirr/unvollständig, so dass ich nur vermuten kann.
Anscheinend hat Deine Freundin ab 1.5 einen Job angenommen und erhält ihr erstes Gehalt zum 1.6.
Bisher habt ihr beide ALGII erhalten und wurdet nicht als BG behandelt.
Nun "vermutet" das Amt eine eeG.
Was (nach meinem obigen Konstrukt) nun das Problem ist:
Auch Deine Freundin (ALGII wird ja im vorraus bezahlt) erhält momentan noch ALGII und ist somit verpflichtet bis Ende Mai ihre Konten offenzulegen.
Es geht hier nicht einfach darum, dass ab 1.6. kein ALGII mehr (zumindest für sie) bezahlt wird, sondern das Rückforderungen und auch eine Strafanzeige "anfallen" könnten.

Da ALGII nur auf Antrag gewährt werden kann, besteht natürlich keine Pflicht dieses in Anspruch zu nehmen.
Bei der "Kündigung" ist die ARGE (zumindest bei mir hat es genau 2 Tage gedauert, bis der Aufhebungsbescheid kam) blitzschnell.
Wenn ihr (bin ich gerade auch am Überlegen) andere Geldquellen anzapfen wollt (eben z.B. das Wohngeld) muss auf mehrere Dinge geachtet werden:
(i) Berechnung ist höchst kompliziert
(ii) es kann nicht ALGII und Wohngeld gleichzeitig beantragt werden
(iii) bei Sanktionen (100%-ige) kann nicht einfach ersatzweise Wohngeld beantragt werden
(iv) ihr müsst eure Daten auch wieder offenlegen.

Was ich anraten tue: Auf keinen Fall die Sache schleifen lassen, denn m.E. wird die ARGE in eurem Fall versuchen, die ehemaligen Bezüge teilweise zurückzufordern und wird euch noch eine ganze Weile das Leben erschweren.
Gruss
burki

ja stimmt arbeitsbeginn 1.5. erste zahlung 1.6. (zuflussprinzip)
somit dürfte die arge keine rückforderung vom mai in anspruch nehmen
meldung ist auch seit 5.5. raus, das sie arbeit hat
bewilligungsbescheid kam heute
trotzdem erhält die gesamte BG noch 96 euro, DAS WILL SIE NICHT
sie will mit ihrem eigenen verdientem geld leben und "frei" sein

ich war alg 1 empfänger bis vor paar tagen, bin seit 10/06 aber mit in ihrer BG (da schon eine bestand durch ihren sohn) und somit auch antelig bzw aufstockend alg 2 gewesen

doch wir wurden als BG behandelt, und mein alg 1 einkommen bei ihr angerchnet, aber das urteil sagt doch unter 1 jahr darf nix angerechnet werden

alles so kompliziert
 

kohlhaas

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hm,

sorry, aber da hab ich kein Verständnis für.

Wenn Ihr in einer eäG lebt dann solltet Ihr das auch angeben, was Ihr da macht ist Betrug und fertig.

Wenn man in ein und der selben Wohnung wohnt, bildet man noch lange keine Bedarfsgemeinschaft. Erst recht nicht, wenn eine Person Untermieter des andren ist. Nur dann, wenn man gemeinsam aus einem Topf wirtschaftet, es geht also um den Umgang mit Geld, bildet man eine BG . Wie man emotional zueinander steht ist uninteressant. Wäre das relevant, müsste man auch den Freund/Freundin, der in einer anderen Wohnung lebt, zur Unterstützung heranziehen.
 
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Gast
hm,

sorry, aber da hab ich kein Verständnis für.

Wenn Ihr in einer eäG lebt dann solltet Ihr das auch angeben, was Ihr da macht ist Betrug und fertig.

Und ich finde das das elo-Forum nicht unbedingt bei einem offensichtlichen Sozialbetrug Hilfestellung leisten sollte.

Weil wenn das keine eäG ist, was dann ?

Peter, und ich habe kein Verständnis fü deinen Beitrag!

Du wirfst hier Betrugsabsicht vor... ohne zu wissen, ob es hier eine eäG ist oder nicht. Wie nennt man sowas?

Ich jedenfalls kann dazu keinen Beweis finden... im Gegenteil, ich denke, die beiden sind (noch) nicht bereit, für einander einzustehen...
zusammenziehen ist immer so etwas wie eine Probezeit... und erst, wenn die irgendwann (kann auch länger als ein Jahr dauern!!!) überstanden ist, dann entscheidet man sich für oder gegen eine Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft.

Und diese Probezeit setzt man selbst fest...ich habe zum Beispiel 9 Jahre mit einem Mann zusammen gelebt, der keine Verantwortung übernehmen wollte, nicht zu dem bereit war, was man als für den anderen einstehen betrachtet. (War auch nicht nötig, jder hatte sein eigenes Geld)

Hat underbar funktiniert, bis ich die Nase voll hatte, und ihm gesagt habe, daß ich nun eine Entscheidung erwarte, weil ich keine unehelichen Knder möchte.

Erst da gings ums Füreinander einstehen... und da erst lief die Jahresfrist....sich zu entscheiden :)

Ich meine, ob man bereit ist fürenander einzustehen weiß´man nur selbst...ich bin es immer, wenn ich eine Beziehung eingehe... aber das muß eben nicht heißen, daß er der andere genauso sieht...

und niemand hat das Recht, einem in Not HIlfe zu verweigern und eine eäG oder Enstehensgemeinschaft zu konstruieren!
 

lensen

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Ich jedenfalls kann dazu keinen Beweis finden... im Gegenteil, ich denke, die beiden sind (noch) nicht bereit, für einander einzustehen...
zusammenziehen ist immer so etwas wie eine Probezeit... und erst, wenn die irgendwann (kann auch länger als ein Jahr dauern!!!) überstanden ist, dann entscheidet man sich für oder gegen eine Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft.

Und diese Probezeit setzt man selbst fest...ich habe zum Beispiel 9 Jahre mit einem Mann zusammen gelebt, der keine Verantwortung übernehmen wollte, nicht zu dem bereit war, was man als für den anderen einstehen betrachtet. (War auch nicht nötig, jder hatte sein eigenes Geld)

Hat underbar funktiniert, bis ich die Nase voll hatte, und ihm gesagt habe, daß ich nun eine Entscheidung erwarte, weil ich keine unehelichen Knder möchte.

Erst da gings ums Füreinander einstehen... und da erst lief die Jahresfrist....sich zu entscheiden :)

korrekt, gegen diese Aussage ist nichts einzuwenden und auch der herkömmliche werdegang, der durch eine ARGE o.ä. nicht verkürzt oder willkürlich festgelegt werden darf. normalerweise ist zu diesem thema alles gesagt.

eines möchte ich noch anmerken, es gibt menschen, die wissen nicht das sie was unrechtes tun. diese sollte man eines besseren belehren.
 

burki

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Hi,
somit dürfte die arge keine rückforderung vom mai in anspruch nehmen
es ging mir nicht um das Gehalt, sondern dass das Amt frühere Leistungen zurückfordern mag.
Aber, wenn ich
doch wir wurden als BG behandelt, und mein alg 1 einkommen bei ihr angerchnet, aber das urteil sagt doch unter 1 jahr darf nix angerechnet werden
lese, dann kann ich nur wieder eine Vermutung aufstellen, dass ihr wohl genau gegen diese Anrechnung Widerspruch eingelegt habt und deshalb Du heute Morgen Besuch bekommen hast.


Ich halte es jetzt aber wie Arania und verabschiede mich hier.
Tschüss
burki
 
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ExitUser

Gast
Naja, ein wenig verwirrend ist ja das Ganze, zumal noch auf 3 Threads verteilt.


wieso?? hier ging es eigentlich um die schnapsnasen heute morgen und was man beachten sollte

in dem 2.thread gehts darum ob man die 96 euro anspruch ablehnen kann, da wir von der arge weg wollen, arbeit ist vorhanden, dann sollen die uns auch in ruhe lassen, hab eben telefoniert und direkt eine klare antwort bekommen: JA
entweder die 96 euro oder wohngeld

im 3.thread geht es darum wie das von statten geht, wenn z.b. die 96 euro anspruch nicht abgelehnt werden können, ob z.b. wohngeld oder/und kinderzuschlagsantrag storniert werden müssen, bevor die überhaupt berechnet werden


und stellt euch nicht so an, die arge verschickt doch auch mehrere briefe und fasst nicht alles in einem brief zusammen, hatte mal an einem tag 6 briefe, alle von dem selben SB :wink:
 

Georgia

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wieso?? hier ging es eigentlich um die schnapsnasen heute morgen und was man beachten sollte

in dem 2.thread gehts darum ob man die 96 euro anspruch ablehnen kann, da wir von der arge weg wollen, arbeit ist vorhanden, dann sollen die uns auch in ruhe lassen, hab eben telefoniert und direkt eine klare antwort bekommen: JA
entweder die 96 euro oder wohngeld

im 3.thread geht es darum wie das von statten geht, wenn z.b. die 96 euro anspruch nicht abgelehnt werden können, ob z.b. wohngeld oder/und kinderzuschlagsantrag storniert werden müssen, bevor die überhaupt berechnet werden


und stellt euch nicht so an, die arge verschickt doch auch mehrere briefe und fasst nicht alles in einem brief zusammen, hatte mal an einem tag 6 briefe, alle von dem selben SB :wink:


Gut, du hast Recht ;-)))

Ich drücke dir die Daumen, für alle 3 Anliegen (verteilt auf 3 Threads ;-)) ), dass alles zu eurem Wohlgefallen weiter läuft.

Ich muss nun weg......LG G.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4560

Gast
Hä?

Wenn ihr keine eäG seid, dann gibt es für die ARGE auch kein Recht auf den Lohnzettel.

Gar nicht erst anfangen der ARGE Informationen zu geben auf die diese keinen Rechtsanspruch hat. Allein aus der Verfügungsberechtigung über diese sensibelen Daten des Mitbewohners kann man einen wunderschönen, teueren Strick drehen.

Meldet sich der Aussendienst nicht mehr an? Ist es nicht sinnvoller den Besuch so zu legen, dass alle Bewohner anwesend sind? Ansonsten kann man nur den Machtbereich des Hilfesuchenden "begutachten".
Sollte ein angemeldeter Besuch nicht das geeignete Mittel zur Feststellung von Tatsachen sein, dann ist die ARGE nicht mehr zuständig. Hier muss sie dann auf Hilfe vom Staatsanwalt und der Polizei zurückgreifen.

Da Du in der Wohnung ja nur "geduldet" bist, solltest Du schon einmal ein paar Anträge einreichen. Wohnung, Kaution, Makler, Möbel usw.
All zu lange wird die Duldung nicht mehr halten, wenn die ARGE so weiter nervt.
Und dann heisst es, vorbereitet sein.
 

jimminygrille

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Zitat von peter_S
hm,

sorry, aber da hab ich kein Verständnis für.

Wenn Ihr in einer eäG lebt dann solltet Ihr das auch angeben, was Ihr da macht ist Betrug und fertig.

Und ich finde das das elo-Forum nicht unbedingt bei einem offensichtlichen Sozialbetrug Hilfestellung leisten sollte.

Weil wenn das keine eäG ist, was dann ?


Zitat Ende
*********************************

Ui, ganz schön streng....
Für mich ist das kein Sozialbetrug.
Die ganze EäG ist sowieso verfassungsmäßig äußerst fragwürdig.
1. Kann man keinen Wildfremden dazu zwingen,
einen Hilfeempfänger auszuhalten.
2. Hat man rentenrechtlich keinerlei Ansprüche, also ist das Verhältnis auch nicht EÄ.
3.Selbst wenn man mit Jemandem zusammenwohnt, ist der Hilfeempfänger nicht verpflichtet, über einen Mitbewohner finanziell und privat Auskunft zu geben.

Es gibt Leute, die leben zwar zusammen, haben aber getrennte Kassen aus guten Gründen weil nicht einer vom anderen abhängig sein möchte.
Und ob man nun mal zusammen kocht und zusammen isst, ist nun wirklich kein Beleg für eine Ehe Ä.
Was erhoffen sich die Schnüffler bei einem Wohnungsüberfall?
Daß Unterhosen zusammen im Schrank liegen ??
Die Sache wird dermaßen unappetitlich und mich
wundert, daß die "Besucher" sich nicht selbst schämen,
derart in der Intimsphäre Anderer zu wühlen.
Aber ev. sind si ja auch so veranlagt und es macht ihnen Freude.
Wenn ich Außendienstler bei der ARGE wäre, würde ich immer bestätigen, daß kein EÄ Verhältnis vorliegt.
Deshalb kommen sie dann wohl zu Dritt weil Einer dem Anderen nicht traut und man nicht will, daß ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wird.
 

Rote Socke

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An alle, die meinen, es stelle ein Betrug dar, wenn man sich gegen die eheähnliche Gemeinschaft wehrt.

Wenn zwei zusammenleben haben sie noch lange nicht die Pflicht für einander ein zu stehen.
Und ein Recht auf Unterhalt gibt es erst recht nicht.
Der Staat hat aber die Pflicht für Menschen zu unterstützen.
Alles andere ist Blendwerk der Herrschenden.



Aufs wärmste zu empfehlen:

https://www.bmj.bund.de/media/archive/819.pdf

Wurde von Martin hier mal reingestellt.
Warum verstehen so wenige dieses Dokument nicht?
 

marpi

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Zitat von peter_S
hm,

sorry, aber da hab ich kein Verständnis für.

Wenn Ihr in einer eäG lebt dann solltet Ihr das auch angeben, was Ihr da macht ist Betrug und fertig.

Und ich finde das das elo-Forum nicht unbedingt bei einem offensichtlichen Sozialbetrug Hilfestellung leisten sollte.

Weil wenn das keine eäG ist, was dann ?


Zitat Ende
*********************************

Ui, ganz schön streng....
Für mich ist das kein Sozialbetrug.
Die ganze EäG ist sowieso verfassungsmäßig äußerst fragwürdig.
1. Kann man keinen Wildfremden dazu zwingen,
einen Hilfeempfänger auszuhalten.
2. Hat man rentenrechtlich keinerlei Ansprüche, also ist das Verhältnis auch nicht EÄ.
3.Selbst wenn man mit Jemandem zusammenwohnt, ist der Hilfeempfänger nicht verpflichtet, über einen Mitbewohner finanziell und privat Auskunft zu geben.

Es gibt Leute, die leben zwar zusammen, haben aber getrennte Kassen aus guten Gründen weil nicht einer vom anderen abhängig sein möchte.
Und ob man nun mal zusammen kocht und zusammen isst, ist nun wirklich kein Beleg für eine Ehe Ä.
Was erhoffen sich die Schnüffler bei einem Wohnungsüberfall?
Daß Unterhosen zusammen im Schrank liegen ??
Die Sache wird dermaßen unappetitlich und mich
wundert, daß die "Besucher" sich nicht selbst schämen,
derart in der Intimsphäre Anderer zu wühlen.
Aber ev. sind si ja auch so veranlagt und es macht ihnen Freude.
Wenn ich Außendienstler bei der ARGE wäre, würde ich immer bestätigen, daß kein EÄ Verhältnis vorliegt.
Deshalb kommen sie dann wohl zu Dritt weil Einer dem Anderen nicht traut und man nicht will, daß ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wird.


dem stimme ich uneingeschränkt zu. Auch wenn ein *Pärchen* zusammen wohnt heißt es nicht das es auch zusammen lebt. Der Unterschied ist die Arge behauptet das einer den anderen unterstützt, das würde umgemuddelt in das Gesetz der Vemutung. Vermuten kann ich auch viel. z.B. der Arge unterstellt mir das ich Geld von meinem Mibewohner zu bekomme... Dieses muß beweisen werden, so wie bei allen anderen Vermutungen . Nur......es hat mir bis heute keiner nachweisen können das ich Geld erhalte. Trotzdem halten sie daran fest und haben auch noch die Beweislast umgekehrt. Weil die Argen es nicht schaffen und es selbst laut einigen Urteilen nicht nachweisbar ist eine EäG zu haben muß der HE dieses jetzt nachweisen. Die Frage bleibt also die selbe
Wie weist man eine EäG nach? :icon_question:

Das kein Unterhaltsrecht der Partner untereinander gibt das wissen sie wohl, aber sie beziehen sich auf das was innerhalb diesen einen Jahres abläuft. Selbst wenn ein *Pärchen* 5 Jahre zusammen in einem Haus wohnt oder gar in einer Wohnung, gibt es niemanden das Recht Spekulationen und Unterstellungen zu betreiben denn sowas kann schnell nach hinten losgehen. Wenn man mir als HE unterstellt Betrug zu begehen, welcher durch eine Vermutung festgestellt wurde, dann darf die Beweislast nicht einfach umgekehrt werden und es muß erst von der zu behauptenden Stelle bewiesen werden. Beweise müssen den Tatsachen entsprechen denn sonst kann ich auch etwas behaupten und aufgrund von Behauptungen wird jemand verurteilt.
Also die EäG als solche ist nicht gesetzlich sondern nur festgelegt worden vom Bundesverfassungsgericht. Dagegen sollte man immer, wenn man sich genötigt fühlt, angehen.

Zwangsverheiratung ist nicht erlaubt. Wo ich wohnen möchte ist bisher noch mein freies Recht als Mensch und man kann niemanden zwingen auszuziehen wenn man in einer WG oder sonstwie zusammen lebt.
Für mich wäre das Nötigung und Einschränkung meiner Freiheit und meinem Gewohnheitsrecht....

oder sehe ich das falsch:icon_hmm:
 

eAlex79

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Aussderm entscheiden in einem freien Land jawohl die Bürger selbst ob sie finanziell Verantwortung für einen anderen übernehmen z.B. durch Heirat, oder es lassen. Wo sind wir denn hier? Ich fasse es auch nicht wie Hörig einige Leute dem Schwachsinn unserer Regierenden sind.

x
x Alex.
x
 

marpi

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An alle, die meinen, es stelle ein Betrug dar, wenn man sich gegen die eheähnliche Gemeinschaft wehrt.

Wenn zwei zusammenleben haben sie noch lange nicht die Pflicht für einander ein zu stehen.
Und ein Recht auf Unterhalt gibt es erst recht nicht.
Der Staat hat aber die Pflicht für Menschen zu unterstützen.
Alles andere ist Blendwerk der Herrschenden.



Aufs wärmste zu empfehlen:

https://www.bmj.bund.de/media/archive/819.pdf

Wurde von Martin hier mal reingestellt.
Warum verstehen so wenige dieses Dokument nicht?


das Dokument verstehen wir alle schon, nur die Argen wollen das nicht verstehen weil sie sonst zahlen müßten.
 

Rote Socke

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Dann muß man das den Argen verständlich machen.
Immer wieder, wenn Zweifel der Argen bestehen, eine Kopie belegen.

Bildung schadet nicht. Das gilt besonders für Arge Mit"arbeiter".
 
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