ARGE stand mit 3 leuten gerade vor der tür....

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Gast
hey und morgen leute


die ARGE stand sogesehen vor der tür, 2 männer, 1 frau
richtig aufdringlich

die wollten in die wohnung, weil ich ein überprüfungsantrag gestellt habe, gegen die behauptung ich lebe in einer eheähnlichen gemeinschaft

ich habe die nicht reingelassen......


wie gehts jetzt weiter??? kann ich im vorfeld schon jemanden mit § bombardieren und stress machen, das die überhaupt hier waren???

oder abwarten, was die jetzt weitergeben?????

richtig aufdringlich und pampig waren die, durfte mir noch nicht mal richtig den ausweis ansehen
 

wolliohne

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Gute Reaktion

hoffentlich hattest Du einen Zeugen dabei ? (weil,nur dann lohnt eine Anzeige)

Dein Überprüfungsantrag läuft,ich fürchte mehr ist i. M. nicht zu machen.

Per Suchfunktion findest Du mehr zum Thema.

Toi toi toi
 

kohlhaas

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Richitig dass du die nicht reingelassen hast ! Ich würde an deiner Stelle jetzt einfach abwarten, was Schriftliches von der Behörde kommt. Dass die pampig und unfreundlich waren ist wohl leider typisch für die ARGE u.ä. generell. Dennoch würd ich mich jetzt nicht mit "Anzeigen" beschäftigen, die ohnehin nichts bringen. Am besten du suchst dir Beratung in einer Arbeitsloseninitiative oder einen Anwalt (Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen + 10 Euro an den Anwalt)
 

Georgia

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1. Priv. Nutzergruppe
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Moin ,

verstehe ich das richtig, dass die heute in der Früh schon vor 6.00 Uhr bei dir auf der Matte standen ?????

Gruß Georgia
 
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hallo

nein ich hatte keine zeugen dabei, ich war alleine, meine "freundin" war schon arbeiten (ich bin "hausmann" momentan)

die 3 schnapsnasen waren so um 7:40 uhr da
 
K

Kiel

Gast
hallo

nein ich hatte keine zeugen dabei, ich war alleine, meine "freundin" war schon arbeiten (ich bin "hausmann" momentan)

die 3 schnapsnasen waren so um 7:40 uhr da

Das Wort "Hausmann" würde ich aber ganz schnell aus dem Vokabelar (mit der Arge z.B.) entfernen !!

Auch meine "Freundin" und hoffentlich hast Du das so auch nicht gesagt !!
 
E

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Gast
nein hab ich denen noch nie gegenüber erwähnt, immer was anderes erzählt oder direkt bei namen genannt


aber wie sollte man das denn sonst betiteln??

ist ja auch wahrheitsgemäß so, ich bin "hausmann" (da ich keine arbeit momentan finde und meine freundin eine super vollzeitstelle gefunden hat), hab ich wieder arbeit wechseln wir, dann ist sie wieder "hausfrau"

und freundin heisst für mich doch freundin, wie damals mit 15, da hatte ich auch eine "freundin"
 

kohlhaas

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und freundin heisst für mich doch freundin, wie damals mit 15, da hatte ich auch eine "freundin"

Durch diese menschenverachtenden "Hartz4"-Gesetze ist man teilweise schon so verrückt gemacht worden, dass man das (Freundin) nicht mehr zu sagen traut. Der psychische Schaden bei den Betroffenen ist teilweise genau so groß geworden (man muss sich verstellen) wie der Materielle, Finanzielle. Wenn man mit jemandem zusammen in einer Wohnung wohnt, heißt das ja nicht, dass man untereinander spinnefeind sein und sich siezen muss.

Selbstverständlich darf man mit der Freundin in einer Wohnung wohnen. Ob die Frau/der Mann nun Freundin, Bekannte, Kollegin, oder Feindin ist, läßt sich nicht schriftlich fixieren und definieren. Solange man nicht finanziell aus "einem Topf" wirtschaftet, bildet man keine "Bedarfsgemeinschaft"
 
E

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Gast
alles ein exkrement....

deswegen habe ich gerade 2 neue threads aufgemacht um mal zu erfahren wie das jetzt weiter laufen mag.....

eben, in dem überprüfungsantrag hab ich das auch geschrieben, wir wirtschaften nicht aus einem topf

hab sogar 12 urteile zitiert, u.a. auch das mit wohnung unantastbar vom LSG Halle

naja abwarten

oh, ein neuer brief gerade gekommen........


wat??? die sind doch bescheuert
die wollen von meiner freundin den kontoauszug sehen über die genau höhe des gehaltes, frist 27.05.07
nur schade ist, das - was der nette herr L. auch schon weiß - das gehalt erst am 01.06.07 kommt
ansonsten wird er die geldleistung stoppen - ja soll er doch
 

Georgia

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1. Priv. Nutzergruppe
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Hallo..

diese frühen "Besuche" zum ausspionieren machen Sinn.
Der "Kunde" (wie ich dieses Wort hasse-widerlich) soll um diese Uhrzeit überrumpelt, überrascht werden.

Steuerfahnder sind auch meist sehr früh zu Gange, nicht selten liegen die Leute noch im Bett.

Lesen diese Schnapsnasen, wie du sie nennst, nicht mit ?
Könnten die dann nicht, weil es sich um einen Verdachtshinweis auf eine Straftat handelt, beim Provider die IP outen und somit den Anschluß incl. aller Daten ?

Grüße, G.
 

kohlhaas

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Wenn deine Freundin eine Vollzeitstelle hat und von der ARGE keinerlei Leistungen bezieht, braucht sie selbstverständlich gegenüber der ARGE nichts vorzeigen, weder Kontoauszüge noch Arbeitsvetrag u.a. .
 

marpi

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Hi Viper2020,

Deine Freundin muß gar nichts und Du bist nicht berechtig den Kontoauszug Deiner Freundin vorzulegen. Die Herrschaften mögen sich doch an Deine Freundin persönlich wenden und dazu Paragrafen benennen der sie dazu verpflichtet Auskunft zu geben.
Wann das Gehalt Deiner Freundin eintrifft darf und muß der Arge egal sein. Wie Du schon sagst, ihr wirtschaftet nicht aus einem Topf, habt nichts gemeinsam, keine Konten, keine Lebensversicherungen und auch sonst nichts gemeinsam, dann können die Euch nichts, allerdings mußt Du Dich auf einen Klageweg einstellen und der kann lange gehen. ich warte vereits seit einem jahr drauf. Von Deiner Freundin würde ich insofern nichts berichten denn Du weißt ja nichts über sie.

Verweigere die Kontoauszüge mit der Begründung das Du Dich nicht strafbar machen willst und das sie sich selbst darum kümmern sollen. Bekommst Du Leistungen abgelehnt dann widerspreche der ganzen Sache
 
E

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Gast
ja und?? sollen die mitlesen, welcher straftatbestand denn???
provider geben ips nur bei richtigen straftaten raus (hacking, spam neuerdings usw....)
fakt ist das wir noch nicht 1 Jahr zusammenleben/wohnen, und somit noch garnicht den willen haben für immer gegeneinander einzustehen

denn das wurde direkt behauptet, als ich am 01.10.06 in ihre wohnung gezogen bin, und selbst am einzugstag ist man noch KEIN JAHR zusammen!!!

wir haben uns leider nicht um sowas gekümmert und ich habe erst vor kurzem dieses super forum entdeckt und dann die passenden urteile


-----

doch meine freundin bezieht alg 2, aber da sie ja jetzt eine vollzeitstelle hat, müssen die angaben gemacht werden
es ging mir momentan nur darum, frist bis zum 27.05., die erforderlichen nachweise können aber erst am 01.06. erbracht werden
 

druide65

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Ich denke er meint den Gehaltseingang 1.5.
Ich denke nicht das er die ALG Überweisung 1.6 so einfach stoppen kann,in der Regel sind die Überweisungen dann schon auf dem Weg.

Auf jedenfall würde ich mich schon mal mit dem Gedanken anfreunden , das SG mit dem Fall zu bemühen.

Solange man nicht finanziell aus "einem Topf" wirtschaftet, bildet man keine "Bedarfsgemeinschaft"

Tja..die Krux ist das der ALGIIer jetzt in der Beweispflicht ist.

Ob die Frau/der Mann nun Freundin, Bekannte, Kollegin, oder Feindin ist, läßt sich nicht schriftlich fixieren und definieren

Doch kann man.Über den Mietvertrag.
Wenn ein Mieter/Untermieter Verhältnis besteht(was auch für eine WG gilt)wird sich die ARGE daran die Zähne ausbeissen.
 
E

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Gast
na ja da waren sie ja nicht lange da, Dein Beitrag war ja schon 9 Minuten später online


stimmt, 3 gestalten gesehen, die ihr anliegen nicht sofort gesagt haben, mit klemmmappen, sich bedrohend im halbkreis um mich und die wohnungstür gestellt haben, kurz gesprochen haben, ich wusste das die kommen würden, luft küsse zu geworfen und tür zu gemacht
 

Georgia

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1. Priv. Nutzergruppe
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welche Straftat ?



Denen fällt sicherlich ein Grund ein, der eine Straftat darstellen könnte.

Ist unrechtmässiger Bezug von Hartz IV Geldern keine Straftat ?

Man kommt sich vor wie im dritten Reich oder in der ehemaligen DDR.
Fehlt nur noch Bautzen oder ein KZ. (Darf ich das hier schreiben ? Wenn nicht entschuldige ich mich)
 
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wir empfangen ja kein unrechtmässigen bezug, sogar zu wenig, DENN....

laut urteil darf MEIN Einkommen, nicht bei IHR mit angerechnet werden


von daher sind WIR im unrecht und die ARGE macht eine "straftat"
 

peter_S

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hm,

sorry, aber da hab ich kein Verständnis für.

Wenn Ihr in einer eäG lebt dann solltet Ihr das auch angeben, was Ihr da macht ist Betrug und fertig.

Und ich finde das das elo-Forum nicht unbedingt bei einem offensichtlichen Sozialbetrug Hilfestellung leisten sollte.

Weil wenn das keine eäG ist, was dann ?

ist ja auch wahrheitsgemäß so, ich bin "hausmann" (da ich keine arbeit momentan finde und meine freundin eine super vollzeitstelle gefunden hat), hab ich wieder arbeit wechseln wir, dann ist sie wieder "hausfrau"
 

Arania

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Tja da waren sie dann ja nicht sehr hartnäckig
 

Georgia

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wir empfangen ja kein unrechtmässigen bezug, sogar zu wenig, DENN....

laut urteil darf MEIN Einkommen, nicht bei IHR mit angerechnet werden


von daher sind WIR im unrecht und die ARGE macht eine "straftat"


Verstehe mich bitte richtig.
Ich stehe voll auf deiner Seite.
Jedoch sollte man bei denen mit allem rechnen.
Es handelt sich um unqualifiziertes Personal, welches in Crash Kursen darauf getrimmt wurde, aggressiv und asozial vorzugehen.
Man hätte ja auch eine S-n. zu dir schicken können, anstatt gleich 3.
Noch dazu unangemeldet (ich gehe mal davon aus). Während sich einer um dich kümmert (im Fall einer Ducrhsuchung der Wohnung), durchstöbern die anderen sämtlichen Intimbereich.

Grüße, G.
 
E

ExitUser

Gast


häh???

wie kommst du denn darauf???

WER UNTER 1 JAHR ZUSAMMENLEBT, DER KANN KEINE eäG SEIN

bei uns ist doch noch garnix gefestigt

das heisst, wenn in bayern einer klagt weil er erst 7 monate mit seiner freundin zusammen ist und gewinnt, und ich/wir in dem selben fall sind, dann auch druck machen, WIR dann aber betrügen???

guter jung....
 
E

ExitUser

Gast


einen S-n ???

was ist daS??
 

Arania

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Mal eine Frage was ist denn mit dem Sohn Deiner Freundin und seinem ALG II-Anteil ? Du schreibst Doch in dem anderen Thread das Ihr ganz von der ARGE weg wollt?
 
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