so, heute durfte ich wieder so einen wisch genannt EGV in empfang nehmen.
kaum, im zimmer angekommen begrüßten mich diesmal gleich 3!!! (drei)
SB's um auf mich ein zu labern.
unterschrieben habe ich natürlich nicht, sondern um bedenkzeit gebeten um sie zu hause zu prüfen.
da ich einen neuen vermittlungsgutschein brauche für meinen priv. arbeitsvermittler der mir vor 2 tagen ein stellenangebot offerrierte und ich mich hätte dort vorstellen können musste ich absagen da mir der schein fehlte.
den hätte ich nur bekommen wenn ich die EGV unterschrieben hätte und zwar heute noch in seinem zimmer!
nun habe ich den priv. arbeitsvermitler angerufen und musste ihm absagen, das heist der SB hat mir damit direkt die aussicht wieder in arbeit zu kommen verbaut.
so habe ich das auch in der beschwerdestelle der ARGE mitgeteilt und diese meinten auch nur das dieser vermittlungsgutschein an die unterschrift unter die EGV ausgehändigt wird.
Frage ist: stimmt das denn und bekommt man den nicht auch, wenn man die EGV NICHT unterschreibt?
möglicherweise hat dieser sesselpuper mir eine gute anstellung gekostet.
ich werde mich nun beim kundenmanagement in nürnberg beschweren sagte das auch der tante in der ARGE hier und diese meinte da passiert auch nichts die schicken das eh wieder zu uns...
ich stelle die neue EGV mal mit hier ein, nicht nur das sie formfehler hat, weil es 3 seiten sein sollen, ich aber nur 2 seiten hier habe, 1 dina4 seite hinten und vorn bedruckt, von seite 3 fehlt jedoch jede spur, nein auch die selben rechtlichen fehler in der rechtsfolgebelehrung wie alle anderen auch.
ich werde diese nicht unterschreiben und mir statt dessen einen VA geben lassen, gegen diesen werde ich widerspruch einlegen.
im notfall gehe ich vors SG und werde dann natürlich auch erwähnen, das mir der einstieg in den ersten arbeitsmarkt von meinem vermittler, massivst verbaut wurde!
mfg physicus
kaum, im zimmer angekommen begrüßten mich diesmal gleich 3!!! (drei)
SB's um auf mich ein zu labern.
unterschrieben habe ich natürlich nicht, sondern um bedenkzeit gebeten um sie zu hause zu prüfen.
da ich einen neuen vermittlungsgutschein brauche für meinen priv. arbeitsvermittler der mir vor 2 tagen ein stellenangebot offerrierte und ich mich hätte dort vorstellen können musste ich absagen da mir der schein fehlte.
den hätte ich nur bekommen wenn ich die EGV unterschrieben hätte und zwar heute noch in seinem zimmer!
nun habe ich den priv. arbeitsvermitler angerufen und musste ihm absagen, das heist der SB hat mir damit direkt die aussicht wieder in arbeit zu kommen verbaut.
so habe ich das auch in der beschwerdestelle der ARGE mitgeteilt und diese meinten auch nur das dieser vermittlungsgutschein an die unterschrift unter die EGV ausgehändigt wird.
Frage ist: stimmt das denn und bekommt man den nicht auch, wenn man die EGV NICHT unterschreibt?
möglicherweise hat dieser sesselpuper mir eine gute anstellung gekostet.
ich werde mich nun beim kundenmanagement in nürnberg beschweren sagte das auch der tante in der ARGE hier und diese meinte da passiert auch nichts die schicken das eh wieder zu uns...
ich stelle die neue EGV mal mit hier ein, nicht nur das sie formfehler hat, weil es 3 seiten sein sollen, ich aber nur 2 seiten hier habe, 1 dina4 seite hinten und vorn bedruckt, von seite 3 fehlt jedoch jede spur, nein auch die selben rechtlichen fehler in der rechtsfolgebelehrung wie alle anderen auch.
ich werde diese nicht unterschreiben und mir statt dessen einen VA geben lassen, gegen diesen werde ich widerspruch einlegen.
im notfall gehe ich vors SG und werde dann natürlich auch erwähnen, das mir der einstieg in den ersten arbeitsmarkt von meinem vermittler, massivst verbaut wurde!
mfg physicus
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