Ich bins nochmal 
Also, vor 2 Monaten stellte ich einen Weiterbewilligungsantrag und bekam letzten Monat ein Schreiben, ich solle doch bitte einen Erbschein vorlegen da meine Mutter vor 3 Monaten verstorben ist.
Ich schrieb die ARGE an und teilte ihnen mit, daß es keinen Erbschein gibt und ich enterbt und mir der Pflichtteil entzogen wurde. Als Beweis schickte ich der ARGE die Kopie des Testamentes mit. Die Gründe, warum ich enterbt wurde habe ich abgedeckt da das der ARGE ncihts angeht. Es war dennoch ersichtlich, daß ich enterbt und mir zusätzlich der Pflichtteil entzogen wurde.
In meinem Schreiben teilte ich weiter mit, daß diese Pflichtteilsentziehung per Gesetz geregelt und gültig ist und sie bei Fragen doch bitte das zuständige Nachlassgericht anrufen sollen.
Jetzt bekam ich ein Schreiben in dem steht, ich soll das komplette Testament meiner Mutter vorlegen, damit von denen geprüft werden kann, ob ich den Pflichtteilsanspruch geltend machen muss.
Hallo?! Es wurde damals von einem Anwalt geprüft und für rechtmäßig erklärt! Was will da die ARGE jetzt noch rumgschafteln?!
Also, vor 2 Monaten stellte ich einen Weiterbewilligungsantrag und bekam letzten Monat ein Schreiben, ich solle doch bitte einen Erbschein vorlegen da meine Mutter vor 3 Monaten verstorben ist.
Ich schrieb die ARGE an und teilte ihnen mit, daß es keinen Erbschein gibt und ich enterbt und mir der Pflichtteil entzogen wurde. Als Beweis schickte ich der ARGE die Kopie des Testamentes mit. Die Gründe, warum ich enterbt wurde habe ich abgedeckt da das der ARGE ncihts angeht. Es war dennoch ersichtlich, daß ich enterbt und mir zusätzlich der Pflichtteil entzogen wurde.
In meinem Schreiben teilte ich weiter mit, daß diese Pflichtteilsentziehung per Gesetz geregelt und gültig ist und sie bei Fragen doch bitte das zuständige Nachlassgericht anrufen sollen.
Jetzt bekam ich ein Schreiben in dem steht, ich soll das komplette Testament meiner Mutter vorlegen, damit von denen geprüft werden kann, ob ich den Pflichtteilsanspruch geltend machen muss.
Hallo?! Es wurde damals von einem Anwalt geprüft und für rechtmäßig erklärt! Was will da die ARGE jetzt noch rumgschafteln?!