Hallo,
ich beziehe seit Juli diesen Jahres für mich und meinen im Januar 2017 geborenen Sohn ALG II in Höhe von ca. 1200 Euro. Bei der Berechnung der Leistungen wurde das Kindergeld nicht abgerechnet, da ich bei Antragstellung noch kein Kindergeld beantragt hatte. Dies habe ich im August diesen Jahres nachgeholt und heute kam der Bewilligungsbescheid der Kindergeldkasse mit der Anmerkung, dass das Jobcenter einen Erstattungsanspruch von Januar 2017 bis einschließlich November 2017 geltend gemacht habe. In den Monaten Januar bis Juni stand ich jedoch nicht im Bezug des Jobcenters, wonach nach meiner Meinung erstmal diese 1152,00 Euro an mich ausgezahlt werden müssten.
Auf Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter teilte man mir, da mir das Geld ja sowieso dann im Rahmen des Zuflusssprinzips im Folgemonat abgezogen worden wäre und deshalb schonmal eingezogen wurde.
1. Kann die Behörde dieses Zuflussprinzip einfach vorausschauend schon einmal anwenden, ohne dass mir das Geld ausgezahlt wird und es eine ordentlich Berechnung gibt ?
2. Kann Kindergeld, dass ja alleiniges Einkommen des Kindes ist und zur Deckung des Kindesunterhalts bestimmt ist, überhaupt als Einkommen auch für mich in diesem Monat mit angerechnet werden?
Mir kommt diese Vorgehensweise doch sehr suspekt vor.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
ich beziehe seit Juli diesen Jahres für mich und meinen im Januar 2017 geborenen Sohn ALG II in Höhe von ca. 1200 Euro. Bei der Berechnung der Leistungen wurde das Kindergeld nicht abgerechnet, da ich bei Antragstellung noch kein Kindergeld beantragt hatte. Dies habe ich im August diesen Jahres nachgeholt und heute kam der Bewilligungsbescheid der Kindergeldkasse mit der Anmerkung, dass das Jobcenter einen Erstattungsanspruch von Januar 2017 bis einschließlich November 2017 geltend gemacht habe. In den Monaten Januar bis Juni stand ich jedoch nicht im Bezug des Jobcenters, wonach nach meiner Meinung erstmal diese 1152,00 Euro an mich ausgezahlt werden müssten.
Auf Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter teilte man mir, da mir das Geld ja sowieso dann im Rahmen des Zuflusssprinzips im Folgemonat abgezogen worden wäre und deshalb schonmal eingezogen wurde.
1. Kann die Behörde dieses Zuflussprinzip einfach vorausschauend schon einmal anwenden, ohne dass mir das Geld ausgezahlt wird und es eine ordentlich Berechnung gibt ?
2. Kann Kindergeld, dass ja alleiniges Einkommen des Kindes ist und zur Deckung des Kindesunterhalts bestimmt ist, überhaupt als Einkommen auch für mich in diesem Monat mit angerechnet werden?
Mir kommt diese Vorgehensweise doch sehr suspekt vor.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.