Arge meldet Erstattungsanspruch bei Kindergeldkasse an in denen kein ALG II Bezug bestand

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looner

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Hallo,

ich beziehe seit Juli diesen Jahres für mich und meinen im Januar 2017 geborenen Sohn ALG II in Höhe von ca. 1200 Euro. Bei der Berechnung der Leistungen wurde das Kindergeld nicht abgerechnet, da ich bei Antragstellung noch kein Kindergeld beantragt hatte. Dies habe ich im August diesen Jahres nachgeholt und heute kam der Bewilligungsbescheid der Kindergeldkasse mit der Anmerkung, dass das Jobcenter einen Erstattungsanspruch von Januar 2017 bis einschließlich November 2017 geltend gemacht habe. In den Monaten Januar bis Juni stand ich jedoch nicht im Bezug des Jobcenters, wonach nach meiner Meinung erstmal diese 1152,00 Euro an mich ausgezahlt werden müssten.
Auf Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter teilte man mir, da mir das Geld ja sowieso dann im Rahmen des Zuflusssprinzips im Folgemonat abgezogen worden wäre und deshalb schonmal eingezogen wurde.

1. Kann die Behörde dieses Zuflussprinzip einfach vorausschauend schon einmal anwenden, ohne dass mir das Geld ausgezahlt wird und es eine ordentlich Berechnung gibt ?

2. Kann Kindergeld, dass ja alleiniges Einkommen des Kindes ist und zur Deckung des Kindesunterhalts bestimmt ist, überhaupt als Einkommen auch für mich in diesem Monat mit angerechnet werden?

Mir kommt diese Vorgehensweise doch sehr suspekt vor.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
 
E

ExitUser

Gast
dass das Jobcenter einen Erstattungsanspruch von Januar 2017 bis einschließlich November 2017 geltend gemacht habe.

Dann schreibe mal an die Familienkasse, warum sie einfach leisten, ohne den Anspruch zu überprüfen.
Ich kenne zwar die Rechtslage nicht, aber es kann ja wohl nicht sein, dass die ohne jegliche Prüfung einfach leisten.

Und das JC hat sich meiner Meinung nach der Unterschlagung schuldig gemacht. Ist zwar vermutlich nicht ahndbar, aber das sollte man nicht widerspruchslos hinnehmen!

Der Regionaldirektion und dem Teamleiter melden. Eine FAB (Fachaufsichtsbeschwerde) wäre da durchaus angebracht.
nach meiner Meinung erstmal diese 1152,00 Euro an mich ausgezahlt werden müssten.

Bis Juni hätte die Familienkasse an dich leisten müssen und ab Juli an das JC .

Auf Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter teilte man mir, da mir das Geld ja sowieso dann im Rahmen des Zuflusssprinzips im Folgemonat abgezogen worden wäre und deshalb schonmal eingezogen wurde.

Das stimmt zwar fast, aber so geht es ja trotzdem nicht!
Denn es wird nicht komplett angerechnet, sondern muss vermutlich verteilt werden.
Außerdem muss sie erst mal einen Bescheid, bzw. Anhörung schicken und mitteilen, dass sie den Antrag bei der Familienkasse stellte.

1. Kann die Behörde dieses Zuflussprinzip einfach vorausschauend schon einmal anwenden, ohne dass mir das Geld ausgezahlt wird und es eine ordentlich Berechnung gibt ?

Nein, aber die Gesetze muss ich erst raus suchen.

2. Kann Kindergeld, dass ja alleiniges Einkommen des Kindes ist und zur Deckung des Kindesunterhalts bestimmt ist, überhaupt als Einkommen auch für mich in diesem Monat mit angerechnet werden?

Nur wenn es nicht zur Deckung des Bedarfes deines Kindes ausreicht.
Dann wird alles, was nicht vom KiG gebraucht wird, bei dir angerechnet.
Wenn du kein Einkommen hast, wird von diesem Überhang aber vorher noch 30 € abgezogen.

Mir kommt diese Vorgehensweise doch sehr suspekt vor.
Mit Recht!
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Auf jeden Fall mal das JC und die Familienkasse schriftlich und nachweislich zur Stellungnahme auffordern, auf welcher rechtlichen Grundlage sie so vorgegangen sind.

Ich hatte mal einen Fall im Bekanntenkreis, da hätte sich das JC den Kindergeld Erhöhungsbetrag einfach unter den Nagel gerissen, weil das KiG rückwirkend erhöht wurde.
Der Erhöhungsbetrag ist aber anrechnungsfrei (KGNAnrG), wurde aber anscheinend nach 2015 wieder Jahr abgeschafft.
Seit da bin ich immer hellhörig, wenn das JC bei anderen Behörden für mich Leistungen eintreibt.
 
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