Guten Tag,
ich hoffe, jemand kann mir hier einen Rat geben.
Das Jobcenter hat mich aufgefordert umzuziehen, da die bisherige Wohnung unangemessen ist. Zum 01.09.2015 komme ich nun dieser Aufforderung nach und ziehe in eine angemessene Wohnung. Jobcenter hat den Umzug auch genehmigt.
In der neuen Wohnung liegt allerdings kein Fußbodenbelag. Im Anhang zum Mietvertrag ist eine Klausel enthalten, wonach der Mieter die Wohnung unrenoviert übernimmt und auch den Fussbodenbelag auf eigene Kosten einbringen muss.
Das Jobcenter lehnt die Kostenübernahme ab, da die Vermietung ohne Fußbodenbelag nicht ortsüblich ist. Dies trifft auf die einzige große Wohnungsbaugesellschaft sicherlich zu, bei privaten Vermietern habe ich es jetzt aber schon mehrmals gesehen, dass dies dem Mieter überlassen wird.
Ich werde dagegen natürlich Widerspruch einlegen. Allerdings rechne ich nicht mit einer Bearbeitung rechtzeitig zum Umzugstermin.
Wenn ich jetzt das Geld für den Fußbodenbelag (wie auch immer) vorfinanziere, kann ich im Nachhinein dann noch Ansprüche gegen das Jobcenter geltend machen?
Einer Bekannten von mir wurde nämlich mit der Begründung, sie hätte Ihre Babyerstausstattung erst nach Vorliegen der schriftlichen Kostenübernahme kaufen dürfen, die nachträgliche Erstattung verweigert. Hier ging es zwar nicht direkt um einen Umzug, aber dies Vorgehen des Jobcenters macht mich in meinem Fall zumindest vorsichtig.
Falls jemand Erfahrungen oder Tipps hat, ich bin für jeden Hinweis dankbar.
ich hoffe, jemand kann mir hier einen Rat geben.
Das Jobcenter hat mich aufgefordert umzuziehen, da die bisherige Wohnung unangemessen ist. Zum 01.09.2015 komme ich nun dieser Aufforderung nach und ziehe in eine angemessene Wohnung. Jobcenter hat den Umzug auch genehmigt.
In der neuen Wohnung liegt allerdings kein Fußbodenbelag. Im Anhang zum Mietvertrag ist eine Klausel enthalten, wonach der Mieter die Wohnung unrenoviert übernimmt und auch den Fussbodenbelag auf eigene Kosten einbringen muss.
Das Jobcenter lehnt die Kostenübernahme ab, da die Vermietung ohne Fußbodenbelag nicht ortsüblich ist. Dies trifft auf die einzige große Wohnungsbaugesellschaft sicherlich zu, bei privaten Vermietern habe ich es jetzt aber schon mehrmals gesehen, dass dies dem Mieter überlassen wird.
Ich werde dagegen natürlich Widerspruch einlegen. Allerdings rechne ich nicht mit einer Bearbeitung rechtzeitig zum Umzugstermin.
Wenn ich jetzt das Geld für den Fußbodenbelag (wie auch immer) vorfinanziere, kann ich im Nachhinein dann noch Ansprüche gegen das Jobcenter geltend machen?
Einer Bekannten von mir wurde nämlich mit der Begründung, sie hätte Ihre Babyerstausstattung erst nach Vorliegen der schriftlichen Kostenübernahme kaufen dürfen, die nachträgliche Erstattung verweigert. Hier ging es zwar nicht direkt um einen Umzug, aber dies Vorgehen des Jobcenters macht mich in meinem Fall zumindest vorsichtig.
Falls jemand Erfahrungen oder Tipps hat, ich bin für jeden Hinweis dankbar.