A
amondaro
Gast
Moin,
Nachdem ich mich mit eine Freund unterthalten habe der Hartz4 Empfänger ist und erfahren habe das die ARGE Dortmund auch über jeden EB-AY Besuch .bzw. Käufe und Verkäufe auskunft haben will in dem man seine Kontouauszüge vorlegen muss.
In dem sie sehen das der Bezieher mal bei EB-AY was verkauft hat weil es auf den Konto Auszug steht weil Geld eingegangen ist von den Käufer.
Das man seine Kontoauzüge vorlegen muss ist mir schon klar, da se ja wissen wollen was man für Einkünfte hat.Aber das man Angesprochen bzw. unter Druck gestellt wird weil man als Privater Käufer und Verkäüfer mal ne CD ersteigert oder Verkauft hat als Auktion wundert mich sehr.
In meinen Augen ist das Schikane gegen über des Beziehers wenn er seine CD bzw. erworbennes wieder verkauft. wenn er darüber Auskunft geben muss.
Zumal er auch Angespochen wurde bei Abgabe des Antrags und Kopien seiner
Kontoauzüge dort gegeben.Und er gesagt hat das er Ab und An mal CD,DVD erwirb und wenn se ihm nicht zusagt er wieder verkauft mit verlusst.
Manchmal habe ich das Gefühl das die Angestellten bei der ARGE bezahlt werden
für Rumsitzen,Kaffee trinken,Lose Sprüche Klopfen und um die Bezieher im nachhinein zu Schikanieren.
Arbeiten zb. die Kontoauszüge ansehen kommt den nicht in den Sinn,da sende se lieber den Bezieher ein am Computer Augedruckten schreiben das er zu seinen Kauf oder Verkauf Stellung beziehen soll.Zumal er bei der Antrag abgabe schon gesagt hat und es ihn PC eingeben wurde das er bei Ibäh was verkauft und er nicht datzu verdient.
Und wenn,hat er einen Freibetrag,und dieser wird mit einer oder zwei CD,DVD nicht überschrieten.
Natürlich ist das wieder den Poltikern anzuschreiben,die neben her obwohl se bezahlt werden von der Allgemeinhein noch Nebenjobs tätigen wo für se keine Rechenschaft ablegen müssen.
was mich wundert das die ne Genaue Auflistung von mal getätigten Käufe bzw. Verkäufe haben wollen.
Genauer Wortlaut:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (S( hier: Erinnerung
Sehr geehrter Herr XXXXX,
mein Schreiben vom 13.12.2006 ist bisher unerledigt geblieben. Ich erlaube mir, Sie an die Erledigung zu erinnern. Ihre Mitwirkung ist erforderlich, weil ohne die erbetenen Nachweise (Nachweise über Ihre eb_ay -Verkäufe) nicht festgestellt werden kann, in welcher Höhe Ihnen Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts nach dem SGB II zustehen.
Bitte erledigen Sie dieses Schreiben bis spätestens 08.02.2007.
Sollten Sie bis zu diesem Termin die geforderten Unterlagen nicht vorgelegt bzw. das Schreiben nicht beantwortet haben, werden die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bis zur Nachholung der Mitwirkung gem. §§ 60, 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) ganz versagt.
Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind als Anlage abgedruckt.
Anlage
----------------------------------------------------------------- --------
ist ne Kopie von den Scheiben das er bekommen hat.Natürlich steht auch eine
Durchwahl drin Aber der Sachbearbeiter ist nicht mehr unter dieser NR. zu erreichen sagte ein andere Sachbearbeiter ihm. Und die Neue Nr. dürften sie ihm nicht Mitteilen Man solte sich doch an das Service Center wenden damit der Sachbearbeiter sich bei den Kunden meldet.
Natürlich kann man die Auzüge schwärzen.
Das Problem ist ja,schwärzt er die Daten oder kommt den Schreiben nicht nach kürzen se oder versagen ganz die Zahlungen obwohl diese die Gesetze kennen.
Weil se sich denken ,wir sind im Recht und wenn ihm nicht passt kann er ja Wiederspruch einlegen oder per Rechtsanwalt:
Was sich die meisten nicht Leisten können.
mfg
Nachdem ich mich mit eine Freund unterthalten habe der Hartz4 Empfänger ist und erfahren habe das die ARGE Dortmund auch über jeden EB-AY Besuch .bzw. Käufe und Verkäufe auskunft haben will in dem man seine Kontouauszüge vorlegen muss.
In dem sie sehen das der Bezieher mal bei EB-AY was verkauft hat weil es auf den Konto Auszug steht weil Geld eingegangen ist von den Käufer.
Das man seine Kontoauzüge vorlegen muss ist mir schon klar, da se ja wissen wollen was man für Einkünfte hat.Aber das man Angesprochen bzw. unter Druck gestellt wird weil man als Privater Käufer und Verkäüfer mal ne CD ersteigert oder Verkauft hat als Auktion wundert mich sehr.
In meinen Augen ist das Schikane gegen über des Beziehers wenn er seine CD bzw. erworbennes wieder verkauft. wenn er darüber Auskunft geben muss.
Zumal er auch Angespochen wurde bei Abgabe des Antrags und Kopien seiner
Kontoauzüge dort gegeben.Und er gesagt hat das er Ab und An mal CD,DVD erwirb und wenn se ihm nicht zusagt er wieder verkauft mit verlusst.
Manchmal habe ich das Gefühl das die Angestellten bei der ARGE bezahlt werden
für Rumsitzen,Kaffee trinken,Lose Sprüche Klopfen und um die Bezieher im nachhinein zu Schikanieren.
Arbeiten zb. die Kontoauszüge ansehen kommt den nicht in den Sinn,da sende se lieber den Bezieher ein am Computer Augedruckten schreiben das er zu seinen Kauf oder Verkauf Stellung beziehen soll.Zumal er bei der Antrag abgabe schon gesagt hat und es ihn PC eingeben wurde das er bei Ibäh was verkauft und er nicht datzu verdient.
Und wenn,hat er einen Freibetrag,und dieser wird mit einer oder zwei CD,DVD nicht überschrieten.
Natürlich ist das wieder den Poltikern anzuschreiben,die neben her obwohl se bezahlt werden von der Allgemeinhein noch Nebenjobs tätigen wo für se keine Rechenschaft ablegen müssen.
was mich wundert das die ne Genaue Auflistung von mal getätigten Käufe bzw. Verkäufe haben wollen.
Genauer Wortlaut:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (S( hier: Erinnerung
Sehr geehrter Herr XXXXX,
mein Schreiben vom 13.12.2006 ist bisher unerledigt geblieben. Ich erlaube mir, Sie an die Erledigung zu erinnern. Ihre Mitwirkung ist erforderlich, weil ohne die erbetenen Nachweise (Nachweise über Ihre eb_ay -Verkäufe) nicht festgestellt werden kann, in welcher Höhe Ihnen Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts nach dem SGB II zustehen.
Bitte erledigen Sie dieses Schreiben bis spätestens 08.02.2007.
Sollten Sie bis zu diesem Termin die geforderten Unterlagen nicht vorgelegt bzw. das Schreiben nicht beantwortet haben, werden die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bis zur Nachholung der Mitwirkung gem. §§ 60, 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) ganz versagt.
Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind als Anlage abgedruckt.
Anlage
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ist ne Kopie von den Scheiben das er bekommen hat.Natürlich steht auch eine
Durchwahl drin Aber der Sachbearbeiter ist nicht mehr unter dieser NR. zu erreichen sagte ein andere Sachbearbeiter ihm. Und die Neue Nr. dürften sie ihm nicht Mitteilen Man solte sich doch an das Service Center wenden damit der Sachbearbeiter sich bei den Kunden meldet.
Natürlich kann man die Auzüge schwärzen.
Das Problem ist ja,schwärzt er die Daten oder kommt den Schreiben nicht nach kürzen se oder versagen ganz die Zahlungen obwohl diese die Gesetze kennen.
Weil se sich denken ,wir sind im Recht und wenn ihm nicht passt kann er ja Wiederspruch einlegen oder per Rechtsanwalt:
Was sich die meisten nicht Leisten können.
mfg