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Angefangen hatte es hier https://www.elo-forum.org/kosten-un...-frechheit.html?highlight=bodenlose+Frechheit
...als ich dann die erste Zahlung auf meinem Konto hatte fehlte ein Betrag von ca. 25,-- €. Das war bis zum 30.04.2009 auch richtig so da eine fünf monatige Rückzahlungsvereinbahrung da auslief.
Der Bescheid ab dem 01.05.2009 zeigte zwar den richtigen Betrag doch die SBin hatte vergessen den Überweisungsbetrag in der EDV zu ändern. Ich habe ihr einen netten Brief dazu geschrieben und um Nachzahlung sowie Änderung gebeten.
In der Zwischenzeit hat sie tiefer in meinem Leben rum gestochert und rausgefunden das ich als Eigentümer des Hauses eingetragen bin, übers Finanzamt, über die Grundsteuer die mit meinen Mietzahlungen verrechnet werden, ist aber zunächst nicht zu beachten....denn.
Ich besitze einen gültigen Mietvertrag aus 1981, das Haus wurde 1998 im Zuge der sg . vorweggenommenen Erbfolge auf mich übertragen, gleichzeitig wurde per Notar ein Niessbrauchvertrag mit meinen Eltern geschlossen.
Das bedeutet dass ich keine Verfügungsgewalt über das Haus habe da meine Eltern sich als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB bis zu ihrem Lebensende das Recht auf Verwaltung und Nutznießung „vorbehalten“.
Dieser Vorbehaltsniessbrauch ist auch im Grundbuch eingetragen.
( Vorbehaltsniessbrauch) Niessbrauch Wikipedia
Auch der Notar sagte uns das rechtlich gesehen alles beim alten bleibt, meine Eltern sind Vermieter und ich Mieter auch wenn ich als Eigentümer eingetragen bin.
Der ARGE liegt eine aktuelle Mietbescheinigung und entsprechende Quittungen vor. Alle Rechnungen der Gesamtkosten der KdU liegen vor, hat bis vor dem Gang zum Sozialgericht immer reibungslos funktioniert.
Dann bekam ich erneut ein Schreiben von der ARGE , auf mein vorheriges Schreiben war sie gar nicht eingegangen, in dem ich aufgefordert wurde die unmöglichsten Unterlagen einzureichen. Natürlich unter Androhung von Leistungseinstellung bei "nicht Mitwirkung".
Ich habe ihr daraufhin ein Schreiben geschickt mit den Unterlagen die ich habe und die existieren (siehe Anhang !) , somit bin ich meinen Mitwirkungspflichten nachgekommen auch wenn die Unterlagen nicht relevant sind für die Feststellung der Hilfebedürftigkeit. (Kopie mit Eingangsstempel wie immer.)
In der Zwischenzeit habe ich mich kundig gemacht ob es schon eine rechtliche Entscheidung von einem Gericht in so einer Angelegenheit gibt, und siehe da Bingo, die gibt es.
Urteil BSG
BSG - B 14/7b AS 46/06 R - Urteil vom 06.12.2007
Hargenau wie in meinem Fall, und was macht die ARGE ?, sie stellt ohne weitere Benachrichtigung die Zahlungen ein. Ich war Dienstag bei der Bank und Heute, es ist kein Geld eingegangen.
Was ist jetzt zu machen ?, ich habe mir vorgestellt einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung zu stellen und dem Gericht den Sachverhalt zu schildern mit entsprechende Belege und unter hinweis auf das Urteil vom BSG denn die Rechnungen laufen ja weiter und von irgendwas muss ich ja auch leben.
Oder hat jemand einen besseren Vorschlag ?
Für Vorschläge bin ich wie immer dankbar.
...als ich dann die erste Zahlung auf meinem Konto hatte fehlte ein Betrag von ca. 25,-- €. Das war bis zum 30.04.2009 auch richtig so da eine fünf monatige Rückzahlungsvereinbahrung da auslief.
Der Bescheid ab dem 01.05.2009 zeigte zwar den richtigen Betrag doch die SBin hatte vergessen den Überweisungsbetrag in der EDV zu ändern. Ich habe ihr einen netten Brief dazu geschrieben und um Nachzahlung sowie Änderung gebeten.
In der Zwischenzeit hat sie tiefer in meinem Leben rum gestochert und rausgefunden das ich als Eigentümer des Hauses eingetragen bin, übers Finanzamt, über die Grundsteuer die mit meinen Mietzahlungen verrechnet werden, ist aber zunächst nicht zu beachten....denn.
Ich besitze einen gültigen Mietvertrag aus 1981, das Haus wurde 1998 im Zuge der sg . vorweggenommenen Erbfolge auf mich übertragen, gleichzeitig wurde per Notar ein Niessbrauchvertrag mit meinen Eltern geschlossen.
Das bedeutet dass ich keine Verfügungsgewalt über das Haus habe da meine Eltern sich als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB bis zu ihrem Lebensende das Recht auf Verwaltung und Nutznießung „vorbehalten“.
Dieser Vorbehaltsniessbrauch ist auch im Grundbuch eingetragen.
( Vorbehaltsniessbrauch) Niessbrauch Wikipedia
Auch der Notar sagte uns das rechtlich gesehen alles beim alten bleibt, meine Eltern sind Vermieter und ich Mieter auch wenn ich als Eigentümer eingetragen bin.
Der ARGE liegt eine aktuelle Mietbescheinigung und entsprechende Quittungen vor. Alle Rechnungen der Gesamtkosten der KdU liegen vor, hat bis vor dem Gang zum Sozialgericht immer reibungslos funktioniert.
Dann bekam ich erneut ein Schreiben von der ARGE , auf mein vorheriges Schreiben war sie gar nicht eingegangen, in dem ich aufgefordert wurde die unmöglichsten Unterlagen einzureichen. Natürlich unter Androhung von Leistungseinstellung bei "nicht Mitwirkung".
Ich habe ihr daraufhin ein Schreiben geschickt mit den Unterlagen die ich habe und die existieren (siehe Anhang !) , somit bin ich meinen Mitwirkungspflichten nachgekommen auch wenn die Unterlagen nicht relevant sind für die Feststellung der Hilfebedürftigkeit. (Kopie mit Eingangsstempel wie immer.)
In der Zwischenzeit habe ich mich kundig gemacht ob es schon eine rechtliche Entscheidung von einem Gericht in so einer Angelegenheit gibt, und siehe da Bingo, die gibt es.
Urteil BSG
BSG - B 14/7b AS 46/06 R - Urteil vom 06.12.2007
Hargenau wie in meinem Fall, und was macht die ARGE ?, sie stellt ohne weitere Benachrichtigung die Zahlungen ein. Ich war Dienstag bei der Bank und Heute, es ist kein Geld eingegangen.
Was ist jetzt zu machen ?, ich habe mir vorgestellt einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung zu stellen und dem Gericht den Sachverhalt zu schildern mit entsprechende Belege und unter hinweis auf das Urteil vom BSG denn die Rechnungen laufen ja weiter und von irgendwas muss ich ja auch leben.
Oder hat jemand einen besseren Vorschlag ?
Für Vorschläge bin ich wie immer dankbar.
