McMurphy
Standard Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 2 Jan 2009
- Beiträge
- 220
- Bewertungen
- 1
Die ARGE versucht gerade bei einem Unterhaltspflichtigen über 400€ einzutreiben.
Es wird Wohngeld/Bedarf gezahlt für ein Kleinkind. Die KM arbeitet Teilzeit und bekommt angeblich nichts von der ARGE , nur das Kind.
Die KM musste der ARGE eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Nun verdient der Unterhaltspflichtige ab März wieder 1600 Brutto und zahlt aktuell 145€ KU, trotz geringem ALG 1.
Eine Beistandschaft/Titel beim JA existiert nicht, beide Eltern regeln das einvernehmlich, auch den Umgang.
Nun prüft die ARGE seit Monaten bis ins letzte den Unterhaltspflichtigen und droht u.a. mit fiktiver Festsetzung usw.
Alle Widersprüche, Beschwerden und Einwendungen prallen an den SB /FM ab.
Da dies aktuell vielen Vätern/Alleinerziehenden passiert, was kann man da machen? Wer so wenig verdient muss doch nicht solche Forderungen begleichen?
Vor allem wenn der Unterhaltspflichtige sich aktuell noch nicht mal einen eigenen Haushalt/Wohnung leisten kann?
Es wird Wohngeld/Bedarf gezahlt für ein Kleinkind. Die KM arbeitet Teilzeit und bekommt angeblich nichts von der ARGE , nur das Kind.
Die KM musste der ARGE eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Nun verdient der Unterhaltspflichtige ab März wieder 1600 Brutto und zahlt aktuell 145€ KU, trotz geringem ALG 1.
Eine Beistandschaft/Titel beim JA existiert nicht, beide Eltern regeln das einvernehmlich, auch den Umgang.
Nun prüft die ARGE seit Monaten bis ins letzte den Unterhaltspflichtigen und droht u.a. mit fiktiver Festsetzung usw.
Alle Widersprüche, Beschwerden und Einwendungen prallen an den SB /FM ab.
Da dies aktuell vielen Vätern/Alleinerziehenden passiert, was kann man da machen? Wer so wenig verdient muss doch nicht solche Forderungen begleichen?
Vor allem wenn der Unterhaltspflichtige sich aktuell noch nicht mal einen eigenen Haushalt/Wohnung leisten kann?