Coole-Sache
Elo-User*in
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Hallo !
Habe mal eine Fragen zu Auskunftspflicht.
Ein Bekannter ist Selbständig, ist verheiratet, ein Kind in dieser Ehe. Bezieht keine ALG II Leistungen.
Er hat noch einen Sohn aus einer anderen Partnerschaft ( war nicht verheiratet). Die Ex Partnerin bezieht ALG II. Nur bekam er ein Schreiben von der zuständigen ARGE mit folgender Aufforderung ( wegen Unterhalszahlungen).
Zitat aus den Schreiben:
Bei selbständiger Tätigkeit benötige ich ihre Gewinnermittlungen mit Kontennachweisen ( Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung oder Einnahme-Überschussrechnung) sowie die Einkommenssteuererklärungen nebst Anlagen und die Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 vorliegenden Wirtschaftsjahre.
Frage:
Ist die Arge berechtig dieses alles zu Fordern ?
Langen da nicht die Steuerbescheide der letzten 3 Jahren sowie Prognose für das laufende Jahr ?
Ist für die Zahlung der Unterhalsberechnung das Jugendamt zuständig ?
Danke schon mal für Euro Antworten.
Gruß Coole-Sache
Habe mal eine Fragen zu Auskunftspflicht.
Ein Bekannter ist Selbständig, ist verheiratet, ein Kind in dieser Ehe. Bezieht keine ALG II Leistungen.
Er hat noch einen Sohn aus einer anderen Partnerschaft ( war nicht verheiratet). Die Ex Partnerin bezieht ALG II. Nur bekam er ein Schreiben von der zuständigen ARGE mit folgender Aufforderung ( wegen Unterhalszahlungen).
Zitat aus den Schreiben:
Bei selbständiger Tätigkeit benötige ich ihre Gewinnermittlungen mit Kontennachweisen ( Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung oder Einnahme-Überschussrechnung) sowie die Einkommenssteuererklärungen nebst Anlagen und die Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 vorliegenden Wirtschaftsjahre.
Frage:
Ist die Arge berechtig dieses alles zu Fordern ?
Langen da nicht die Steuerbescheide der letzten 3 Jahren sowie Prognose für das laufende Jahr ?
Ist für die Zahlung der Unterhalsberechnung das Jugendamt zuständig ?
Danke schon mal für Euro Antworten.
Gruß Coole-Sache