Eagle
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Hallo,
zur Vorgeschichte (Zusammenfassung):
Ich habe 2008 mehrere EGV zur Unterschrift bekommen, die aber mit Hilfe von hier und einer Anwältin abwehren können. Das Ende vom Lied damals war, dass die Teamchefin folgende 2 Punkte vorgeschlagen hatte:
1. Ich unterschreibe die EGV
2. Ich lasse mich krankschreiben, bis die ambulante Maßnahme erfolgreich abgeschlossen ist und ich nicht mehr den Schmerzen ausgesetzt bin.
Kurzer Hintergrund: Ich leide seit 2003 unter stechenden Kopfschmerzen, die Arge kann nichts mit mir anfangen und schickt mich in die Maßnahmen. Nach 3 – 4Wochen fliege ich dort wieder raus aufgrund zu hoher Fehlzeiten oder es wird auch gerne von Anfang an gesagt, dass es keinen Sinn hat. Aber die Arge sieht in jeder Maßnahme eine neue Chance.
Mit meiner damaligen SBerin und der Teamleiterin habe ich mich nun im August 2008 auf Punkt 2 verständigt. Seither schreibt mein Hausarzt mich in 4 Wochen Rhythmus für die Arge AU und ich gehe den Rest nach. Aktueller stand: Ambulant konnten die Schmerzen nicht in den Griff bekommen werden, ich stelle mich nun einer Schmerzklinik vor. Wartezeit bis Aufnahme wahrscheinlich 10 – 12 Wochen.
Da ich am 7.10 25 Jahre alt geworden bin, hat sich auch meine SBerin gewechselt, ich bin nun aus dem u25 Bereich raus. Meine neue SBerin hat mir nun heute eine Einladung für nächste Woche zukommen lasse, mit dem Hinweis:
Die Vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus, sollten Sie am angegebenen Termin erkrankt sein, ist nur eine Bettlägerigkeitsbescheinigung als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen anzusehen.
Der Rest ist Standardtext, Aktuelle Bewerberangebot………………..
Tja, was nun? Eine aktuelle AU liegt mir von gestern vor, hat sich um 4 Wochen bis 20.11 verlängert und ich habe unterlagen vom Arzt bekommen für die Schmerzklinik. Gehe am Montag zur AOK zwecks der Kostenübernahme und schicke dann alles ab zur Klinik zwecks Aufnahmetermin.
zur Vorgeschichte (Zusammenfassung):
Ich habe 2008 mehrere EGV zur Unterschrift bekommen, die aber mit Hilfe von hier und einer Anwältin abwehren können. Das Ende vom Lied damals war, dass die Teamchefin folgende 2 Punkte vorgeschlagen hatte:
1. Ich unterschreibe die EGV
2. Ich lasse mich krankschreiben, bis die ambulante Maßnahme erfolgreich abgeschlossen ist und ich nicht mehr den Schmerzen ausgesetzt bin.
Kurzer Hintergrund: Ich leide seit 2003 unter stechenden Kopfschmerzen, die Arge kann nichts mit mir anfangen und schickt mich in die Maßnahmen. Nach 3 – 4Wochen fliege ich dort wieder raus aufgrund zu hoher Fehlzeiten oder es wird auch gerne von Anfang an gesagt, dass es keinen Sinn hat. Aber die Arge sieht in jeder Maßnahme eine neue Chance.
Mit meiner damaligen SBerin und der Teamleiterin habe ich mich nun im August 2008 auf Punkt 2 verständigt. Seither schreibt mein Hausarzt mich in 4 Wochen Rhythmus für die Arge AU und ich gehe den Rest nach. Aktueller stand: Ambulant konnten die Schmerzen nicht in den Griff bekommen werden, ich stelle mich nun einer Schmerzklinik vor. Wartezeit bis Aufnahme wahrscheinlich 10 – 12 Wochen.
Da ich am 7.10 25 Jahre alt geworden bin, hat sich auch meine SBerin gewechselt, ich bin nun aus dem u25 Bereich raus. Meine neue SBerin hat mir nun heute eine Einladung für nächste Woche zukommen lasse, mit dem Hinweis:
Die Vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus, sollten Sie am angegebenen Termin erkrankt sein, ist nur eine Bettlägerigkeitsbescheinigung als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen anzusehen.
Der Rest ist Standardtext, Aktuelle Bewerberangebot………………..
Tja, was nun? Eine aktuelle AU liegt mir von gestern vor, hat sich um 4 Wochen bis 20.11 verlängert und ich habe unterlagen vom Arzt bekommen für die Schmerzklinik. Gehe am Montag zur AOK zwecks der Kostenübernahme und schicke dann alles ab zur Klinik zwecks Aufnahmetermin.