ARD ZDF Beitragsservice, wie verhält sich das mit der Berechnung für 3 Monate, bitte um Tipps.

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sonne26

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Hallo Forumsgemeinde,

ich schreibe hier für eine ältere Dame, die nun völlig überfordert ist mit diesem Schreibkram.
Ihre Befreiung endete am 15.07.2017 und sie soll nun 52,50 € Zahlungsziel 15.09.17 ihren Beitrag zahlen.
Nach unserer Rechnerei kommen wir auf keine drei Monate.
Lieg ich nun richtig mit meiner Berechnung, dass die Gez erst ab dem 16.07 berechnen kann?? und bis Zahlungsziel 15.9 sind es ja trotzdem keine 3 Monate.


Sie kämpft weiter um eine Befreiung, was ich in einem anderen
Thread schreiben werde.
Danke schon mal für hilfreiche Rückantworten.

Grüße
Sonne
 

bla47

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AW: GEZ

Nach dem Ablauf einer Befreiung gibt es automatisch wieder die Zahlungsweise "in der Mitte eines 3 - Monats Zeitraums". Also z.B. angemeldet 01.01. Bezahlung ca. 15.02. für insgesamt Januar, Februar und März.
Wer vor der Befreiung anders zahlte z.B. 3, 6, oder 12 Monatlich im Voraus....muss dies nach Ablauf der Befreiung wieder neu beantragen. Ansonsten gilt wie oben...
 

doppelhexe

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sie zahlt am 15.9. für august, september, oktober...

wie bla schon schrieb ist das zahlungsdatum immer in der mitte des beitragszeitraums...
 

sonne26

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Danke erstmal für die Berichtigung meiner Betreffzeile,
ich wusste nicht wie ich es schreiben sollte....

Herzlichen Dank für eure Rückantworten, somit kann ich dies an sie weiter geben.

Da sie selbstüberweiser ist und für das Jahr 2017 das aus dem Kopf haben will.....(bis hoffentlich die Befreiung) kommt,
muss sie noch zusätzlich 2 Monate zahlen also für
November 17,50 €
Dezember 17,50 €

Grüße
Sonne
 

ZynHH (R.i.P.)

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Also ich überweise nach Gutdünken....aber nie vor Ende des Quartals, manchmal auch erst den Monat später....ist völlig egal....kost nix Xtra...muss man nur im Auge behalten....und nicht vergessen....
 

Claus.

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Ich würde den Beitragsservice nicht bezahlen wenn schon absehbar ist daß es eh auf eine neue Befreiung hinauslaufen wird.
Warum auch nach Eintrudeln einer neuen Befreiung dem dann umsonst gezahlten Geld hinterherlaufen ...

Man könnte ja sogar glatt "freundlicherweise" die Stundung bei der GEZ beantragen (und derweil für den Fall der Fälle die Kohle bei sich daheim im Kasterl parken).

Aber genauso könnte man die GEZ links liegen lassen und gleich die zuständige Landesrundfunkanstalt anschreiben. Die reagieren meiner Erfahrung nach stinkefreundlich sobald denen klar wird, daß dem Gegenüber bekannt ist daß die GEZ lediglich der Tarnung dient.
 
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