Hallöchen ihr Elos und Elosinen,
vorab: ich las hier schon des öfteren den einen oder anderen Thread mit. Allgemein eine tolle Sache dieses Forum.
Angemeldet habe ich mich jetzt, damit ich eine Frage loswerden kann.
Kann man dazu verpflichtet werden, eine Arbeit (oder auch Massnahme) aufzunehmen, wenn man noch keine Wohnung hat?
Konkreter Fall: Ich habe Donnerstag einen Termin bei meinem Arbeitsvermittler und bekomme dann dort auch die Antragsunterlagen ausgehändigt (H4-Antrag).
Die ungewöhnlich nette Sachbearbeiterin die mir den Termin gegeben hat und das sog. Erstgespräch geführt hat, hat mich bereits (ohne das ich gefragt habe) aufgeklärt, das ich einen Antrag auf eine Wohnung stellen muss und auch eine Erstausstattung beantragen kann und wie.
Sie konnte mir aber nicht sagen, wie es mit meinen Pflichten aussieht. Das heißt zum beispiel:
Muss ich mich ohne Wohnung, PC, Telefon etc bewerben?
Muss ich Arbeit annehmen?
Ich habe ja nichtmal einen Wecker, wie soll ich da zu Terminen kommen?
Ich kann auch keine Anfahrtswege bezahlen, alleine zum Amt selbst laufe ich zu Fuß (ca. 1h).
Den Regelsatz werde ich wohl ohne größere Probleme erhalten, aber wie sieht es mit der "Einhaltung meiner Mitwirkungspflichten" aus, solange ich noch obdachlos bin?
Für eine hilfreiche Antwort diesbezüglich bin ich schonmal im Voraus dankbar
Euer Koyle
vorab: ich las hier schon des öfteren den einen oder anderen Thread mit. Allgemein eine tolle Sache dieses Forum.
Angemeldet habe ich mich jetzt, damit ich eine Frage loswerden kann.
Kann man dazu verpflichtet werden, eine Arbeit (oder auch Massnahme) aufzunehmen, wenn man noch keine Wohnung hat?
Konkreter Fall: Ich habe Donnerstag einen Termin bei meinem Arbeitsvermittler und bekomme dann dort auch die Antragsunterlagen ausgehändigt (H4-Antrag).
Die ungewöhnlich nette Sachbearbeiterin die mir den Termin gegeben hat und das sog. Erstgespräch geführt hat, hat mich bereits (ohne das ich gefragt habe) aufgeklärt, das ich einen Antrag auf eine Wohnung stellen muss und auch eine Erstausstattung beantragen kann und wie.
Sie konnte mir aber nicht sagen, wie es mit meinen Pflichten aussieht. Das heißt zum beispiel:
Muss ich mich ohne Wohnung, PC, Telefon etc bewerben?
Muss ich Arbeit annehmen?
Ich habe ja nichtmal einen Wecker, wie soll ich da zu Terminen kommen?
Ich kann auch keine Anfahrtswege bezahlen, alleine zum Amt selbst laufe ich zu Fuß (ca. 1h).
Den Regelsatz werde ich wohl ohne größere Probleme erhalten, aber wie sieht es mit der "Einhaltung meiner Mitwirkungspflichten" aus, solange ich noch obdachlos bin?
Für eine hilfreiche Antwort diesbezüglich bin ich schonmal im Voraus dankbar

Euer Koyle