Es gibt doch 2 Arten von Praktikum:
Probearbeit und Ausbildung(sbegleitung)...
6 Wochen sind m.W. mehr als als Probearbeit zulässig...
Und bei Ausbildung darf doch wohl der Praktikant nicht in die normale Arbeit eingebunden sein - sprich, nichts erwirtschaften, nicht die "normale" Arbeit der Festangestellten erledigen und unterliegt keinem Weisungsrecht... Der Praktikant ist eben zum Lernen dort...
Hält sich natürlich keiner dran^^
bleibt die Frage ob man sich mit dem Betrieb gütlich einigen kann - und will...
Wenn man dort hin *will* dann will man sicher weniger Stress machen... Aber wenn man dort "dank" einer vorschnell unterschriebenen
EGV oder dergleichen landet, dann sollte man sich überlegen ob man zB die nachträgliche Bezahlung von Praktikanten anspricht, die als billige Arbeitskräfte benutzt wurden - gibt ja Urteile zu dem Thema
