Hallo,
Ein bekannter befindet sich neuerdings im Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und hat somit seine Sozialleistungen beendet.
Das die Behörde nun Lohnabrechnungen und Kontoauszüge sehen wollen kann ich nach vollziehen weil das Einkommen ja irgendwie berechnet werden muss.
Aber, muss er seinen Arbeitsvertrag auch vorzeigen? Wenn ja wofür?
Mitwirkungspflicht besteht doch keine mehr weil er kein Harz 4 mehr bezieht. Er kann ja nicht mehr sanktioniert werden.
Ich gib meinen Bekannten immer den Rat, nur das abgeben was wirklich Pflicht ist den alles was man unnötig abgibt kann nur eventuelle unnötige nicht vorhergesehene Angriffsmöglichkeiten bieten.
Viele Dank Jouner
Ein bekannter befindet sich neuerdings im Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und hat somit seine Sozialleistungen beendet.
Das die Behörde nun Lohnabrechnungen und Kontoauszüge sehen wollen kann ich nach vollziehen weil das Einkommen ja irgendwie berechnet werden muss.
Aber, muss er seinen Arbeitsvertrag auch vorzeigen? Wenn ja wofür?
Mitwirkungspflicht besteht doch keine mehr weil er kein Harz 4 mehr bezieht. Er kann ja nicht mehr sanktioniert werden.
Ich gib meinen Bekannten immer den Rat, nur das abgeben was wirklich Pflicht ist den alles was man unnötig abgibt kann nur eventuelle unnötige nicht vorhergesehene Angriffsmöglichkeiten bieten.
Viele Dank Jouner