Arbeitsvertrag - Vorlage beim Jobcenter? Pflicht? Freiwillig? Datenschutz?

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iMensch

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Habe kürzlich einen Arbeitsvertrag unterschrieben und arbeite jetzt wieder Vollzeit.

Nun möchten die vom Jobcenter sicherlich den Arbeitsvertrag haben. War gerade dabei den einzuscannen, damit ich diesen dem Jobcenter zukommen lassen kann. Nun steht aber im Arbeitsvertrag drin, das dieser vertraulich zu behandeln ist. :biggrin:

Muss ich dem Jobcenter den Arbeitsvertrag im Original übermitteln? Oder reicht ein Schreiben in dem ich den Verdienst rein schreibe, den Beschäftigungsbeginn, etc. pp und dann den Gehaltseingang per Kontoauszug inklusive Gehaltsabrechnung vorlege?
 

Pixelschieberin

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[...] Sofern Du keine Leistungen mehr beziehst, geht es sie nichts mehr an.
Nicht nur dann gehen Dritte (SBs) die Vereinbarungen, die ich mit einem AG treffe, so GAR NICHTS an.
Derartige Unterlagen würde ich nur einem Richter - auf Verlangen - einsehen lassen.
Ich würde keine Papiere zur Akte legen lassen, die DRITTE - hier SB - nichts angehen.
Vertrag oder Bewerbung sind doch keine Märchenbücher aus der Leihbibliothek.

Zwecks Abmeldung würde ich pflichtschuldigst zeitnah mitteilen, DASS ich ab dann und dann wieder in Lohn und Brot stehen werde und der erste Lohn-ZUFLUSS voraussichtlich am dd.mm.yy erfolgen wird.

Wichtig ist in dem Zusammenhang, WANN das erste Geld eintrifft. Falls sich das mit dem Bezug überschneiden sollte, muß eventuell zurückgezahlt werden.

Folgende Links könnten das Problembewußtsein schärfen:
Der Auflehnende - Bewerbungsunterlagen + Schriftverkehr an-von Jobcenter weitergeben ist unzulässig -
Anwalt für Arbeitsrecht - Bewerbungsunterlagen im Arbeitsrecht -
Tenzen - SB will Bewerbungsunterlagen kopieren und zur Akte legen -
 

iMensch

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Naja, ich habe einige dutzend Vermittlungsvorschläge vorliegen, auf die ich mich nun nicht mehr bewerben werde.

Weiterhin bekomme ich für Februar erst einmal nur weniger Gehalt, aufgrund der Gehaltsauszahlung von Januar im Februar und das ich diesen Monat nur kurz arbeite. Vertrag beginnt erst später im Januar. Das heißt im Februar müssen die vom Jobcenter zwar bereits weniger zahlen, aber weg sind wir dann wohl erst im März.

Ich vermute mal ganz stark, dass die vom Jobcenter von mir verlangen, dass ich Ihnen den Arbeitsvertrag vorlege, nachdem ich denen nun mitgeteilt habe, dass ich einen abgeschlossen habe usw.

Vermutlich werden die dann einfach die Zahlung einstellen, wenn ich den nicht vorlege?!?
 

Sonne11

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Die richtigen Antworten wurden Dir schon gegeben. Es fehlt noch der Hinweis, falls tatsächlich etwas schriftlich bezüglich "Arbeitsvertrag" unter Nennung einer rechtlichen Begründung erfolgt, sich den § genauer anzusehen und dann dem JC zu antworten, dass man ein entsprechendes Formular zugeschickt bekommen möchte, oder schriftlich die entsprechenden Fragen für die Angaben, die dann der Arbeitgeber tätigt erwartet.

Es wird immer nur der § der Mitwirkungspflicht/Angabe von Tatsachen angegeben. Dafür braucht es dann keine Verträge, sondern Fragen/Formular. Und das sollte reichen. Für Kindergeld reichen Bescheinigungen über Einkommen, für BAB auch usw. Dann reicht es dafür auch, besonders weil dann die Gehälter eh mitgeteilt werden müssen, falls Aufstocken zusteht.

Es werden wegen Arbeitsvertrag keine Zahlungen eingestellt. Höchstens wenn man zu früh seine Freude über Löhne mit dem JC teilen möchte und keine weiteren Angaben macht, die oben schon von anderes Usern angesprochen wurden.
 

Solanus

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Das Einzige, was am Arbeitsvertrag das JC angeht, wäre das Papier. Ich versende dann immer einen komplett geweißten AV , auf dem nur das Wort Arbeitsvertrag, mein Name und das Datum nebst Unterschrift zu sehen ist. (Die Seitenzahlen selbstverständlich auch!)

Wenn ich mal bösartig bin, dann schwärze ich den gesamten AV und versende den Sonntags per Fax.

Somit habe ich Datenschutzkonform die (unberechtigte) Forderung trotzdem erfüllt. Bin meinen möglichen Mitwirkungspflichten nachgekommen.
 

Echogamer

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Moin iMensch,

ich würde den Arbeitsvertrag auf keinen Fall dem JC vorlegen, denn dieser Vertrag geht nur Dich und Deinen Arbeitgeber was an.

Klar, Du bist verpflichtet dem Jobcenter zu melden dass Du Arbeit hast.
Und wenn man z.B. eine Aufstockung durch das JC haben will, ist man verpflichtet mitzuteilen was man verdient, aber das lässt sich auch ohne den kompletten Arbeitsvertrag nachweisen.
Ansonsten geht der Arbeitsvertrag das JC nichts an.

Falls Dein SB den Arbeitsvertrag haben möchte, frage das SBchen (schriftlich), er möge Dir bitte schriftlich mitteilen, warum er den Vertrag haben möchte und die gesetzliche Grundlage dazu benennen.

Da wird zu 99,9 % keine Antwort kommen :biggrin:
 

Pixelschieberin

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Was ich nicht verstehe:
26 mal wird eine smart-hilfreiche Datei abgerufen - und keiner bedankt sich bei Hermine für die Mühe der Zur-Verfügung-Stellung?
 

iMensch

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Kleiner Nachtrag noch von mir:

In vielen Arbeitsverträgen steht auch eine Verschwiegenheitsklausel drin, dass über den Inhalt des Arbeitsvertrages absoluts Stillschweigen zu bewahren ist.

Was wäre wenn man so einen Vertrag dem Jobcenter zukommen lässt? Dann könnte der Arbeitgeber doch eventuell sogar rechtliche Schritte gegen den Angestellten einleiten? Mich würde mal interessieren, was das Jobcenter dazu sagt.
 

Butschi4982

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Ich habe noch nie den Arbeitsvertrag vorgelegt, ganz einfach mit der Begründung, wenn heraus kommt, dass ich den Inhalt Dritten zugänglich mache, riskiere ich die Kündigung. Soviel zum Thema Verschwiegenheit. Es gibt separate Formulare, die der Arbeitgeber ausfüllen kann, aber es gibt keinen Arbeitsvertrag.
 
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