GastausHessen1
Elo-User*in
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Hallo, zunächst einmal finde ich es gut und wichtig, dass so ein Forum existiert. Eine große Hilfe seid Ihr!
Ich erspare euch einen Roman und komme gleich auf den Punkt. Am Donnerstag habe ich bei einer Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Der Disponent und ich haben vereinbart, dass ich am Dienstag, dem 20.08.19 starte. Den Arbeitsvertrag habe ich sofort unterschrieben, weil ich die Stelle nicht verlieren wollte. Leider ist es mir nicht möglich, die Tätigkeit anzufangen, weil ich plötzlich erkrankt bin. Beim Arzt war ich auch schon, dieser hat mich eine Woche krankgeschrieben. Nach der ärtzlichen Untersuchung bin ich dann nach Hause gefahren und habe die Zeitarbeitsfirma informiert, dass ich die Stelle doch nicht antreten kann. Die Dame meinte dann, dass der Arbeitsvertrag nichtig wird, also ungültig. Wie es nun weitergehen soll, wisse sie selber noch nicht genau, sie werde mich aber zeitnah anrufen. Nun zur anderen Baustelle: Das Jobcenter. Meine Arbeitsvermittlerin war nicht begeistert davon, dass ich die Tätigkeit doch nicht aufnehmen werde. Als ich sie dann gefragt habe, ob mir ALG2 noch zusteht, antwortete sie mit "Das müssen wir sehen." Wie wird das nun gehandhabt? Streng genommen war ich ja Arbeitnehmer, zumindest seit dem Donnerstag. Was passiert jetzt mit den Tagen Freitag, Samstag, Sonntag und Montag? Ist da mein ALG2-Anspruch erloschen?
Ich erspare euch einen Roman und komme gleich auf den Punkt. Am Donnerstag habe ich bei einer Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Der Disponent und ich haben vereinbart, dass ich am Dienstag, dem 20.08.19 starte. Den Arbeitsvertrag habe ich sofort unterschrieben, weil ich die Stelle nicht verlieren wollte. Leider ist es mir nicht möglich, die Tätigkeit anzufangen, weil ich plötzlich erkrankt bin. Beim Arzt war ich auch schon, dieser hat mich eine Woche krankgeschrieben. Nach der ärtzlichen Untersuchung bin ich dann nach Hause gefahren und habe die Zeitarbeitsfirma informiert, dass ich die Stelle doch nicht antreten kann. Die Dame meinte dann, dass der Arbeitsvertrag nichtig wird, also ungültig. Wie es nun weitergehen soll, wisse sie selber noch nicht genau, sie werde mich aber zeitnah anrufen. Nun zur anderen Baustelle: Das Jobcenter. Meine Arbeitsvermittlerin war nicht begeistert davon, dass ich die Tätigkeit doch nicht aufnehmen werde. Als ich sie dann gefragt habe, ob mir ALG2 noch zusteht, antwortete sie mit "Das müssen wir sehen." Wie wird das nun gehandhabt? Streng genommen war ich ja Arbeitnehmer, zumindest seit dem Donnerstag. Was passiert jetzt mit den Tagen Freitag, Samstag, Sonntag und Montag? Ist da mein ALG2-Anspruch erloschen?