Arbeitsvertrag für einen 12 Stunden Filmdreh als Komparse

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Isabelle28

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Hallo in die Runde,
ich habe an einem Filmdreh teilgenommen, der mit 250€ entlohnt wird.
Jetzt muss ich leider die Hosen runterlassen, was mir sehr unangenehm ist.

Zwei Fragen dazu(siehe angehängten Vertrag):

-ich kann es(nehm ich an) nicht umgehen meine Arbeitslosigkeit im ALG II angeben zu müssen?

-ich muß die 250€ beim Jobcenter melden? Wenn, wann genau? Wieviel bleiben von den 250€ über?


Schonmal vielen Dank für Eure Ratschläge :)
Viele Grüsse
Isa
 

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axellino

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Hallo,

-ich muß die 250€ beim Jobcenter melden? Wenn, wann genau?

Ja, Du musst das Einkommen den JC melden und zwar dann, wenn es Dir tatsächlich zugeflossen ist und Du somit darüber verfügen kannst.

Wieviel bleiben von den 250€ über?

250 €
-100 € Grundfreibetrag
- 30 € Freibetrag Stufe 1 (§ 11b Abs. 3 SGB II)
----------------
120 € anrechenbares Einkommen und somit 130 € deins :wink:
 
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