AW: Arbeitsvertrag am 15.1.17 ausgelaufen, weiterhin AU,melden beim Arbeitsamt,Krankenka
Hallo amimichael,
Ich bin seid Juni 2016 Krank und meiner Meinung nach auch weiter.
Zwichenzeitlich Reha, weiter AU
Wie ist deine Reha verlaufen, hast du selbst den Reha-Bericht schon angefordert / vorliegen oder hast du (in der Klinik) zugestimmt, dass die KK den erhalten soll ?
Daraus lesen die gerne mal wann der Betroffene (angeblich) wieder gesund sein soll, besonders wenn diese Reha "auf Wunsch der KK" nach § 51 SGB V beantragt werden musste.
Ein paar Infos mehr dazu wären also nicht schlecht, wie sehen denn deine Ärzte deine weitere gesundheitliche Entwicklung, es genügt ja nicht ganz selbst zu wissen, dass man noch weiterhin krank sein wird.
Am 15.1.17 lief mein Arbeitsvertrag aus.
Hast du dazu schon (fristgerecht) die AfA informiert (Arbeits-Suchend-Meldung?), die wollen dann natürlich noch nichts von dir wenn du aktuell (auf unbestimmte Zeit) noch AU geschrieben bist.
Donnerstag schrieb mir meine Krankenkasse das ich ab 1.4 arbeitsfähig wäre, das hätte der MDK so bestätigt.
Einen Widerspruch habe ich geschrieben.
Soweit richtig reagiert aber du musst unbedingt deinen Arzt aufsuchen, damit der (direkt an den MDK) einen medizinischen Widerspruch schreibt, eigentlich muss es dazu auch eine entsprechende Arzt-Anfrage geben, das nehmen die aber wohl inzwischen nicht mehr so genau.
Die schon vorliegenden MDK-Gutachten solltest du ihn auch gleich bitten für dich in Kopie anzufordern, damit du die (angeblichen) Gründe für deine Spontan-Genesung auch nachlesen kannst.
Es ist generell nicht erlaubt das Krankengeld ohne richtige Untersuchung beim MDK einzustellen, dazu gab es auch schon mehrfach schriftliche "Anweisungen" des BMAS an die gesetzlichen KK.
Denn die "Aktenlage" ist in der Regel (beim MDK) nicht besonders umfangreich, um daraus Schlüsse auf das aktuelle Befinden überhaupt ziehen zu können, die KK hat ja selbst (meist) nicht viel, was sie dafür dort einreichen könnte.
Leider "juckt" die das nicht besonders und zudem ist auch gesetzlich geregelt, dass bei Widerspruch bis zur Klärung weiter gezahlt werden muss (aufschiebende Wirkung), was ebenfalls straflos von den KK seit Jahren ignoriert werden darf.
Man will dich (zumindest vorübergehend) an die AfA abdrängen, weil man anschließend nur noch in Höhe des ALGI dein Krankengeld weiter zahlen muss, aktuell bekommst du ja noch Krankengeld was mal aus deinem letzten Einkommen berechnet wurde und das möchte man jetzt (wenigstens) auf diesem Wege ändern (verringern) können.
Wie ist das denn nun, wenn ich mich Arbeitslos melde fängt meine ALG1 Zeit an zu laufen.
Zur Sicherheit wirst du dich erst mal bei der AfA arbeitslos melden müssen, nimm den Bescheid der KK mit und stelle dich mit deinem "Restleistungsvermögen" der Arbeitsvermittlung zur Verfügung, die AfA kennen dieses "makabere Spiel" der KK mit den eigentlich Kranken inzwischen auch schon und man wird die Zahlung / Versicherung zunächst übernehmen (müssen) ab dem 01.04.
Wenn ich mich nicht Arbeitslos melde verfällt meine Krankenversicherung und diese ist fein raus.
Deine Krankenversicherung "verfällt" doch nicht, über die AfA wirst du doch weiter krankenversichert, sogar noch weiter mit Krankengeld-Anspruch aber eben nur noch auf ALGI-Niveau für die Zukunft, also mit weniger Geld als bisher.
Kann ich mit einer einstwiligen Verfügung etwas ändern ?
Eher nicht, dann wird man dich auf "Hartz 4" verweisen, wenn dein mindester Lebensunterhalt nicht mehr gesichert ist, für Krankengeld wird das SG noch nicht eingreifen, man geht davon aus, dass noch Mittel zum "überleben" (aus Ersparnissen z.B.) vorhanden sind.
Mit etwas Glück und der dringend notwendigen Unterstützung durch deinen behandelnden Arzt, wird umgehend eine ordentliche Begutachtung stattfinden müssen beim MDK und dann erneut zu entscheiden sein, ob du noch weiter Krankengeld bekommen musst oder nicht.
Dann werden die Krankengeld-Zahlungen von der KK vielleicht wieder aufgenommen, ehe dein Prozedere bei der AfA überhaupt durch ist.
MfG Doppeloma