Arbeitsvertrag AGH-E: Wie lange prüfen?

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kelebek

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Ich werde aller Voraussicht nach - heute war eine sogenannte Informationsveranstaltung - morgen einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen, der - im Rahmen einer Gruppenveranstaltung eigens zu diesem Zweck - durchgesprochen werden wird und unterzeichnet werden soll.

Diesen Arbeitsvertrag werde ich zum Zwecke des Prüfen(/s) (/lassens) mit mir nehmen müssen.

Nach meinem gegenwärtigen Kenntnisstand wird der MT damit einverstanden sein, dass ich den Arbeitsvertrag zum Prüfen mitnehme.


Meine Frage ist:


1. Wieviel Zeit darf ich zum Prüfen veranschlagen?

Daran schliessen folgende zwei Fragen an:

1.1 Gibt es für diesen mir einzuräumenden Zeitraum eine Rechtsgrundlage?
(Sanktionierbarkeit soll vermieden werden)

1.2 Muss bzw. sollte ich zum Zwecke der Vertragsunterzeichung oder - soweit nötig, möglich und gegeben - der Vertragsverhandlung ebenfalls morgen einen weiteren Termin vereinbaren?


Und mal wieder meine verzweifelte Frage: Ist mein Anliegen in diesem Unterforum hier (=Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen) oder aber im Unterforum Ein Euro Job / Mini Job richtig aufgehoben? - Oder isses einfach mal wurscht ob hier oder da?
 
1. Wieviel Zeit darf ich zum Prüfen veranschlagen?


Ich denke, deine Fragen kann dir niemand verbindlich beantworten.

Ich würde soviel Zeit fordern, wie ich brauche,
(wann krieg ich einen Anwaltstermin? )
bzw. erst einmal abwarten, was die an Zeit bereit sind zu geben. (Ich denke keine)

Wichtig ist, daß du nicht einfach gehst, wenn man dich dazu auffordert, weil du nicht vor Ort unterschreibst.

Ruf notfalls selbst die Polizei dazu, damit du Zeugen hast, wenn man dir nicht schriftlich gibt, daß du gehen sollst, nur weil du nicht vor Ort unterschreiben willst.

Wann sollst du denn beginnen?
 
Ich denke, deine Fragen kann dir niemand verbindlich beantworten.

Ich würde soviel Zeit fordern, wie ich brauche,
(wann krieg ich einen Anwaltstermin? )
bzw. erst einmal abwarten, was die an Zeit bereit sind zu geben. (Ich denke keine)

Hmpf!

Wichtig ist, daß du nicht einfach gehst, wenn man dich dazu auffordert, weil du nicht vor Ort unterschreibst.

Ruf notfalls selbst die Polizei dazu, damit du Zeugen hast, wenn man dir nicht schriftlich gibt, daß du gehen sollst, nur weil du nicht vor Ort unterschreiben willst.
Wie gesagt, ich werde, so hörte ich schon heraus, den AV durchaus zum Prüfen mitnehmen dürfen. (Geht eigentlich AV vom Anwalt prüfen lassen auf ... na, wie heisst der doch gleich ... Beratungsschein(?)?)

Ansonsten: O. K., Kiwi.

Wann sollst du denn beginnen?

Hier vermute ich: Sofort.
 
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