Arbeitsvermittlerin will mir das Ergebnis der Gesundheitlichen Überprüfung bekanntgeben ohne Befragung der Ärzte

Leser in diesem Thema...

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Gast
Hallo alle zusammen..

folgendes Problem..

im April hatte ich einen Termin bei meiner Arbeitsvermittlerin..

ich habe 3 Ärzte angegeben zu Befragung über meinen Gesundheitlichen Zustand..

und die Schweigepflichtsentbindungen habe ich Unterschrieben..

Die Sache ist nur..

ich habe jetzt einen Termin bekommen wo das Ergebnis der Medizinischen Untersuchung besprochen werden soll..allerdings keiner der genannten Ärzte befragt...

was sollte ich tun?
 

Atze Knorke

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Atze Knorke

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(at)schokokind44, was heißt "inzwischen"? Ein wenig aufschlussreicher wäre von Nöten.

... bitte wann kam die schriftl. Aufforderung zur gesundheitlichen Überprüfung und wann kam der SGB II-Bescheid?

Was wurde denn zum Termin bei der AVin (aufgrund der Klärung der Erwerbsfähigkeit?) konkret besprochen und warum unterschreibst du vor Ort Schweigepflichtsentbindungen? Ich vermute, dass du ohne Beistand zum Termin im April erschienen bist.

Ohne genaue Vorgehensweise/Inhalt/Rechtsgrundlage bleibt nur :glaskugel:.

Es steht dir frei, nachweislich & schriftlich bei deiner zuständigen SB anzufragen, wie ein Ergebnis ohne Befragung der von der ärztlichen Schweigepflicht entbundenen Ärzte zustande kommt.
 
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ExitUser

Gast
(at)schokokind44, was heißt "inzwischen"? Ein wenig aufschlussreicher wäre von Nöten.

Das Schreiben für den medizinischen Dienst wurde beim Sachbearbeiter gemacht im April..

Und jetzt in Juni hab ich meinen Bescheid bekommen..

Also jetz am Mittwoch der war..

Und jetz am Samstag hatte ich im Briefkasten ein Schreiben wo es hieß Auswertung des Gutachtens vom medizinischen Dienst..

Und die Ärzte wurden nicht befragt..
 
E

ExUser 2606

Gast
Dann wird dier die SB den Teil B des Gutachtens eröffnen.

DA steht drin, was Du noch machen kannst und was nicht.

Den Teil A bekommst Du direkt beim ärztlichen Dienst. Da stehen die Diagnosen drin und da müsse auch drinstehen, woher man die ERkenntnisse gewonnen hat. Das solltest Du dann mal prüfen, kannja nicht sein, dass de sich das aus den Fingern saugen.
 
E

ExUser 2606

Gast
Rein rechtlich könntest Du es, aber das würde ich jetzt nicht machen. Du willst doch eventull erreicehen, dass das Gutachten korrigiert wird und deine Ärzte doch noch befragt werden. DAs geht nur mit SPE.
 
E

ExitUser

Gast
gibt es eine Vorlage für Schweigepflichtsentbindungen damit ich diese der Arbeitsvermittlerin vorlegen kann..?

also quasi ersetzend denn die Amtüblichen habe ich bereits wiederrufen..
 
E

ExitUser

Gast
Ich möchte gern diese Vorlage nehmen..geht das klar?

Patientenverfügung zur befristeten Schweigepflichtentbindung
Zwecks Feststellung meiner Arbeitsfähigkeit.

-befristete Entbindung der Schweigepflicht
gegenüber den begutachtenden Fachärzten des ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit in Berlin und Potsdam-
unter Berücksichtigung des §60 Abs.1 Nr.1SGB I und Einhaltung des § 100 SGB X

Hiermit entbinde ich meine mich behandelnden Ärzte :


Befristet bis zum 1.9.2018 unter Berücksichtigung des § 100 SGB X (siehe Rechtliche Hinweise für den Arzt/Ärztin weiter unten)gegenüber den mich begutachtenden Fachärzten des ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Berlin und Potsdam von der Schweigepflicht.

Brandenburg an der Havel, Datum: 10.06.2018 Unterschrift:

Rechtliche Hinweise für Empfänger von Sozialleistungen (Harz 4):

Laut §60Abs.1Nr.1 SGB I sind Empfänger von Sozialleistungen verpflichtet einer Auskunftserteilung durch Dritte zuzustimmen.
Damit sind vor allem Dritte gemeint, die einer berufsrechtlichen Geheimhaltung unterliegen, vor allem Ärzte.
Somit bleibt also festzuhalten, dass eine Auskunftspflicht meines Arztes/Ärztin gegenüber dem ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit besteht, wenn eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht vorliegt.
(Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Blatt 09/2005)

Jedoch gilt für den Arzt ein anderes Gesetz das die Auskunftspflicht regelt:

Rechtliche Hinweise für Ärzte §100 SGB X :

Die Auskunftsverpflichtung ist hierbei jedoch beschränkt und im Folgenden in §100 SGB X für alle Ärzte oder Angehörige von Heilberufen gilt:

Es gibt gegen über den Sozialleistungsträgern eine gesetzliche Auskunftsverpflichtung gemäß §100 SGB X, danach müssen den Sozialleistungsträgern, zu denen auch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Sozialämter gehören, all jene Auskünfte erteilt werden, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, soweit es eine gesetzliche Mitteilungsbefugnis gibt oder der Betroffene einer solchen Auskunft im Einzelfall zugestimmt hat.
Dabei gilt grundsätzlich:
Die Auskunftspflicht des Arztes erstreckt sich nur auf Mitteilungen von (medizinischen) Tatsachen, zu denen Beispielsweise vom Arzt veranlasste oder selbst erhobene Befunde und Hinweise auf den aktuellen Gesundheitszustand des Betroffenen gehören.

Die gesetzliche Auskunftspflicht erstreckt sich jedoch NICHT auf eine gutachterliche Stellungnahme oder die Weitergabe von Fremdbefunden.
Ebenfalls besteht keine Verpflichtung zur Herausgabe von Behandlungsunterlagen.
(Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Blatt 09/2005)Seite 2 von 2


Das von der Bundesagentur herausgegeben Formular über die:

“Entbindung von der Schweigepflicht“

enthält die Formulierung, dass der Antragsteller (neudeutsch:Kunde) der Bundesagentur sich damit einverstanden erklärt, dass:

“Befundunterlagen,Untersuchungsergebnisse,Krankenhausentlassungsberichte,Krankengeschichten oder ähnliche Unterlagen dem Arzt der Agentur zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden“

Hier geht die Schweigepflichtentbindung in dem von der Bundesagentur verstandenen Sinn über die Verpflichtung hinaus, die der Antragsteller (Ihr Patient)
nach §60Abs.1 Nr.1 SGB I hat.

In §60Abs.1Nr.1 SGB I ist NICHT davon die Rede, dass der Antragsteller der Übersendung ganzer Krankenakten zustimmen muss.
Außerdem fehlen in dem Formular der Bundesagentur über die Schweigepflichtentbindung die an sich notwendige Einschränkung des Zwecks der Übersendung der Unterlagen, sowie eine zeitliche Befristung.

Eine Verpflichtung des Arztes, aufgrund der Schweigepflichtentbindung der Bundesagentur für Arbeit umfangreiche Behandlungsunterklagen zur Auswertung zu überlassen, besteht NICHT, weil §100 SGB X dies NICHT vorsieht.

Soweit sich der Arzt entschließt, Behandlungsunterlagen in Kopie an die Bundesagentur herauszugeben, sollte dies nur im Einzelfall und nur in Absprache mit dem Patienten erfolgen.
(Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Blatt 09/2005) Seite 2 von 2
 

Atze Knorke

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Hallo schokokind44,

bist du dir darüber im Klaren, was du überhaupt machst?

Das Gutachten mit dem Teil B (Sozialmedizinische Stellungnahme) hat das Jobcenter vom ÄD bekommen. Du kannst schriftlich bei der 'Arbeitsvermittlerin' dein Gutachten Teil B abfordern.

Teil A des Gutachtens verbleibt beim ÄD (Medizinische Dokumentation und Erörterung) und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Nur die Auswirkungen bestimmter Erkrankungen auf die Leistungsfähigkeit sind für die JC /SB /AV relevant. :idea:

im April hatte ich einen Termin bei meiner Arbeitsvermittlerin..
ich habe 3 Ärzte angegeben zu Befragung über meinen Gesundheitlichen Zustand..
und die Schweigepflichtsentbindungen habe ich Unterschrieben..
Die Sache ist nur..

ich habe jetzt einen Termin bekommen wo das Ergebnis der Medizinischen Untersuchung besprochen werden soll..allerdings keiner der genannten Ärzte befragt...

was sollte ich tun?

Wie kommst du auf die Behauptung: "allerdings keiner der genannten Ärzte befragt"?

Deine Vorgehensweise ist kontraproduktiv, wenn du im Tal der Ahnungslosen sitzt und du dir vom JC das Wasser abgräben läßt. :icon_hmm:

Mein Nachdruck zu mehr Ausführlichkeit, war schon begründet, denn die zuständige SB kann dich NICHT zu Unterschriften heran ziehen, dessen Rechtsgrundlage, Auskunfts- und Beratungspflicht zu wünschen übrig lassen.

Das geht auch an die helfende Substanz.

Grundsätzlich dazu, im April 2018 beim SB -Termin unterschreibst du diese 'amtsüblichen Schweigepflichtsentbindungen' ohne Bescheid zu wissen. Leistungen zum Lebensunterhalt werden erst jetzt im Juni vom JC bewilligt. Und hier liegt der komplexe *Prüfung des Erwerbsfähigkeits*-Hasen im Pfeffer begraben!

Nein, diese Vorlage, die du sicherlich nicht verinnerlicht hast, wenn überhaupt verstanden, ist so NICHT machbar.

Was hat der Tenor der Patientenverfügung hier zu suchen?

Warum schreibst du den Text nicht anonymisiert z. B. Ortsangabe mit XXX? :doh:

Die vorgefertigten pauschalen JC -Schweigepflichtsentbindungen (Generalvollmacht) sind nicht dienlich. :icon_evil:

Die Möglichkeit einer schriftlichen Erklärung zur modifzierten Entbindung der Schweigepflicht mit Befristung steht einem immer im Rahmen der Mitwirkungspflichten offen und kann erfolgen.

Jeder Arzt sollte einzeln aufgeführt sein.

Zur Rechtsgrundlage: Ärztlicher Dienst - Begutachtung Leistungsfähigkeit -
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mday/~edisp/l6019022dstbai378007.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378010

Auszug:
Hat Ihre gesundheitliche Situation Einfluss auf die Vermittlung in Arbeit, kann die für Sie zuständige Fachkraft eine Beauftragung des Ärztlichen Dienstes zur Klärung veranlassen. Dann erhalten Sie einen speziellen Gesundheitsfragebogen mit der Bitte, genauere Angaben über Ihre gesundheitlichen Probleme zu machen. Dieser Gesundheitsfragebogen wird nur im Ärztlichen Dienst ausgewertet. Er hilft den Ärztinnen und Ärzten die zur Klärung Ihres Anliegens notwendigen Maßnahmen abschätzen zu können.
Alle Ihre Angaben sind freiwillig und unterliegen dem Datenschutz. Für alle weiteren Vorgänge ist Ihr Einverständnis erforderlich.

Zur Entbindung von der Schweigepflicht dieser drei benannten Ärzte bitte demnach auch jeden Arzt von dir aus davon informieren, selbstverständlich auch zum Widerruf beim zuständigen JC /SB .

(Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Blatt 09/2005)
(Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Blatt 09/2005)Seite 2 von 2

Diese KV-Hinweise aus 2005 sind gegenstandslos, die Rechtsgrundlage habe ich oben angeführt.

Hinweis: Bitte die Quellen verlinken.
 
Zuletzt bearbeitet:
E

ExitUser

Gast
Hallo schokokind44,



Das Gutachten mit dem Teil B ............


Ich komme auf diese Behauptung deswegen weil ich meine angegebenen Ärzte gefragt habe ob sie Entweder anrufe oder Post vom Medizinschen Dienst des Jobcenters bzw der Agentur für Arbeit bekommen haben und mir alle 3 angegebenen Ärzte sagten das nichts davon der fall war..

deswegen Frage ich mich wie man dann meine Arbeitsfähigkeit einschätzen will...

Und die Schweigepflichtsentbindungen wiederrufe ich ja..
 
G

Gelöschtes Mitglied 49359

Gast
deswegen Frage ich mich wie man dann meine Arbeitsfähigkeit einschätzen will...

Hast Du eventuell einen Gesundheitsfragebogen ausgefüllt und Berichte/Befunde dem MD zukommen lassen??
Wenn ja, dann heißt das, sie haben nach Aktenlage befundet ohne weitere von der Schweigepflicht entbundene Ärzte einzubinden.

Wurdest DU denn nicht eingeladen zu einer Untersuchung beim MD?
 

Atze Knorke

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Hallo schokokind44, hallo alteschachtel,

möchte nicht Korinthenk*ck*erei betreiben, doch um die Begrifflichkeiten zu ordnen und zu unterscheiden:

1. Ärztlicher Dienst der BA /JC
2. Medizinischer Dienst der Krankenkassen

Schokokind44 (U25 ) hatte einen Termin bei seiner AV und unterschrieb Schweigepflichtsentbindungen ohne zu wissen, was er da macht. War das eine der üblichen "Einladungen/Meldetermin"? :icon_kratz:

Alles andere als GUT bedacht und nachgedacht. Schokokind44 muss leider UMdenken, wichtig im SGB II ist IMMER sich UMFASSEND zu informieren!

Es ist NUR ein kleiner ärgerlicher SGB II-Teil, der jedoch weitreichende Auswirkungen (Leistungsbild) hat. Die Rechtsgrundlage lt. Beratungs- und Auskunftspflicht (§§ 13-15 SGB II) bleibt die AV aus dem stattgefundenen Termin noch schuldig:

Deshalb bitte noch zum Widerspruch Schweigepflichtsentbindung:

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-das-aendert-sich-ab-1-august-2016

§ 50 Abs. 1 S. 2
Wenn das JC einen externen Gutachter mit einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung oder Begutachtung nach § 44a SGB II beauftragt, so hat dieser Gutachter alle ihm im Ergebnis vorliegenden Patientendaten an das JC zu übermitteln, die das JC zu seiner Aufgabenerfüllung für erforderlich hält.
(Durch diese weit auslegbare Ermessensregelung wird der Sozialdatenschutz ausgehebelt, insbesondere das Recht des Patienten nach § 76 Abs. 1 und 2 SGB X zum Widerspruch der Datenübermittlung. Jobcenter erhalten so unzulässig Zugriff auf die komplette Patientenakte des Gutachters, einschließlich aller darin enthaltenen Befunde und Gutachten Dritter.)

Bevor wir uns weiter im Kreise drehen, weil du leider (noch) unerfahren und nur so kurz angebunden bist, wiederhole ich es noch einmal: Bitte fertige ein Schreiben an die zuständige AV /SB vom JC , um von der trügerischen Vorgehensweise eine Klarheit zu erlangen. Selbstverständlich bist du für deine Entscheidungen selbst verantwortlich.
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
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Hallo @schokokind44

mal ein Hinweis in eigener Sache, schau dir bitte mal diesen Thread an
zum Thema richtiges zitieren, hier wird das Schritt für Schritt erklärt.

https://www.elo-forum.org/technisch...itung-richtiges-zitieren-beitraegen-mehr.html

Bedenke richtiges zitieren spart dem Forum Ressourcen
(Server) daher schau dir mal diesen Beitrag aus dem Forum an, hier ist
Schritt für Schritt und bildlich gut von @Texter50 erklärt zum
Thema richtiges zitieren.

Auch sollte man an die user denken die mit dem Handy in das Forum kommen und ggf. erst "ellenlang" Zitate lesen sollen.

Ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt im Forum.
 
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