Arbeitsvermittlerin will mich in eine andere Stadt abschieben

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Sypher

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ich hoffe ich bin hier richtig und es kann mir jemand helfen!

ich bin vor einigen jahren mit meiner familie in die heimatstadt meines stiefvaters gezogen, habe meinen schulabschluss nachgeholt und eine ausbildung gemacht.

nun beziehe ich bald seit einem jahr hartz 4, habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen und schreibe 3 bis 4 mal soviele bewerbungen als verlangt.
nun will meine arbeitsvermittlerin das ich mich bundesweit bewerbe und dann auch umziehe!

ich will allerdings nicht meine neue liebgewonnene heimat und vor allem meine familie verlassen, hinzu kommt das ich ein sehr ruhiger und schüchterner mensch bin der alleine in einer fremden stadt kaputt gehen würde!

grundgesetz und menschenrechte besagen ja das nur ich entscheide wo ich lebe, dass ist ihr aber glaube ich egal.. über google finde ich nur das es laut bundessozialgericht unzumutbar wäre gewzungen zu werden aus seinem sozialen umfeld zu ziehen, allerdings finde ich keinen paragraphen oder gerichtsbeschluss den ich ihr als präzedenzfall vorlegen könnte und so hoffe ich das mir hier jemand helfen kann.

liebe grüße
 
nun will meine arbeitsvermittlerin das ich mich bundesweit bewerbe und dann auch umziehe!

DAS hat sie dir schriftlich gegeben? Nicht?

Dann ist es egal. DU musst ihr gar keine §§ benennen. Sie sollte aber in der Lage sein, ihren Wunsch, dich loszuwerden, entsprechend schriftlich darzulegen. DAS wird sie nicht tun.

Also, keine Panik.
 
Die übliche Panikmache bei "Frischlingen".

Nicht verunsichern lassen!

Die von dir verlangten Bewerbungen kannst du hinschicken wo du willst und wenn von denen ein Vermittlungsvorschlag nach Hintertupfingen kommt, melde dich wieder hier, dann wird das weggebügelt.
 
Eine Bundesweite Bewerbung kann durchaus verlanngt werden.


Allerdings sieht die Realität dann schon anders aus.
Man muss schon besondere Qualifikationen haben,damit AG jemand einstellen,der am anderen Ende der Republik wohnt.
Ausserdem müssen auch gewisse Rahmenbedingungen dabei eingehalten werden.
Da musst Du Dir keinen Kopf machen,einfach bewerben und damit hast Du Deine Ruhe.

Dazu auch hier :

https://www.arbeitsagentur.de/web/w...tei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377931.pdf

Seite 18 lesen.
 
Was steht in Deiner EGV (falls eine besteht)?

Werden Dir Stellenangebote in anderen Städten vorgelegt/zugesandt?

Welche Gründe liegen noch vor?
- Versorgung von Angehörigen
- Kinder
- Arbeitsstelle des Ehepartners
- etc.

Auch wenn Du eine Stelle in einer anderen Stadt findest, bedeutet es nicht Umzug, erst recht nicht in der Probezeit. Schließlich kann man auch pendeln.
 
Sobald man vom SB etwas schriftliches bzgl. bundesweiten Bewerbungen in den Händen hält, SOFORT darauf bestehen,
  • dass die kompletten - und nicht nur die (oft gedeckelten) 130EUR - Fahrtkosten bei Vorstellungsgesprächen erstattet werden!!
  • dass die Kosten für eine vorübergehende Zweitwohnung - auch bei einem Single - komplett übernommen werden!!
  • dass die Kosten für einen notwendigen Umzug übernommen werden!!
und das ganze natürlich schriftlich vom SB zugesagt!!

Ich glaube, sobald ein SB diese verbindlichen(!!) Zusagen machen muss, dürfte die bundesweite Bewerberei oft merklich uninteressanter werden.
Dürfte ähnlich sein wie die bundesweiten Einsätze bei ZAFs; dem LAN drohen, dass vom kärglichen Lohn durch die langen Pendelfahrten nichts mehr vom Lohn übrig bleibt - man ggf. sogar noch (mehr) Schulden machen muss - aber sobald der LAN die gesetzliche Regelung bzgl. der Pflicht zur Kostenübernahme durch die ZAF auf den Tisch knallt ... dann gibt es - oh Wunder - doch noch eine Stelle im näheren Umfeld .

Nachtrag:
Oh, ich habe übersehen, dass die Frage von einem Newbie gestellt wurde ...
Hier Das Abkürzungswörterbuch
https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/abkuerzungswoerterbuch-4121/index4.html#post1883681 #109 und folgende Beiträge
oder die Excel-Tabelle aus https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/abkuerzungswoerterbuch-4121/index4.html#post1883865 #111 oder #113 nehmen.
 
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