Arbeitsvermittlerin meldet sich nicht... Was tun?

Leser in diesem Thema...

Deichkindw35

Ganz Neu hier...
Startbeitrag
Mitglied seit
21 Jul 2014
Beiträge
10
Bewertungen
0
Hallo zusammen!
Mein Mann hat seinen 1-Euro-Job am 04.08. beendet, da es dort Probleme gab. Man hat ihm vorgeworfen, er hätte sich VORSÄTZLICH nicht an Absprachen gehalten. Dies stimmt allerdings nicht, aber das wollte man ihm nicht glauben.

Wie auch immer...

Wir versuchen nun, seit dem 04.08. Kontakt zu seiner Arbeitsvermittlerin aufzunehmen. Am 04.08. haben wir ihr eine Mail geschickt mit dem Hinweis, dass er den 1-Euro-Job nicht mehr macht und um einen persönlichen Termin bei ihr gebeten. Am 07.08. haben wir bei ihr direkt angerufen, leider ohne Erfolg. Dann haben wir es bei der Servicenummer probiert. Die Dame hat uns versichert, dass wir einen Rückruf von der Arbeitsvermittlerin erhalten werden. Bis heute ist weder ein Termin per Post gekommen noch ein Anruf von der Dame...

Was würdet Ihr machen?

Einfach laufen lassen und abwarten oder schriftliche Stellungnahme hinschicken? Lohnt es sich, persönlich dort vorbeizuschauen?

Bisher haben wir immer nur ne kurze Mail geschickt und hatten prompt eine Antwort!

Bin jetzt irgendwie etwas ratlos! Persönlich vorbeigehen hat m.E. wenig Sinn bei uns wenn du keinen Termin hast!

Müssen wir eine Sanktion befürchten, weil mein Mann den Job selber beendet hat? Es gibt einen Mailverkehr mit der Stelle, wo ihm sämtliche Sachen unterstellt werden, die nicht stimmen. Oder muss man sich heutzutage alles bieten lassen???

Freue mich auf Eure Antworten!

Lieben Gruß
Deichkind
 
Ich wurde den ungerechtfertigten Vorwürfen schriftlich nachweislich widersprechen. Per Einschreiben.

Und gekündigt hätte ich schon mal gar nicht.....
 
Nicht per E-Mail machen. Du musst nur per Papierpost erreichbar sein und solltest die auch nur so kontaktieren.
 
Ja, stimme da gelibeh und ZynHH zu.

Also als erstes würde ich mal SCHRIFTLICH festhalten wie das ganze aus eurer Sicht gewesen ist, da sind ja dann mindestens 2 Seiten und die vom MT (Maßnahmeträger) ist vermutlich schon bein JC?

Das würde ich machen damit festgehalten wird das es da noch eine andere Meinung gibt und nicht nur die vom MT, der schildert das natürlich so das dein mann sich nicht an Absprachen gehalten und so weiter.

Dieses Schreiben aber bitte nicht als E-mail oder einfach in den Briefkasten werfen oder zuschicken sondern WICHTIG gegen eine Empfangsbestätigung! abgeben, das ist wichtig sollte es da hinter her Probleme geben und auch im Bezug von möglichen Sanktionen etc.

Knifflig könnte jetzt werden das dein mann "abgebrochen" hat, ist er freiwillig gegangen und hat von sich aus gekündigt oder würde ihm das evtl. vom MT (vielleicht im gegenseitigem Einvernehmen???) sagen wir mal "nahegelegt"?

Das könnte sich evtl. nämlich bei Sanktionen auswirken.

Und wenn du da auftauchst wie ich nicht oft genug sagen kann, nur mit Begleitung! (Notizen machen, Zeugenfunktion usw.)
 
Naja, die Meinung meines Mannes werden die schon noch erfahren... Aber erstmal müssen die uns doch eh eine Anhörung schicken. Dann kann man doch immer noch seine Meinung äußern. Und wenn nicht, dann kann man gegen einen Sanktionsbescheid auch noch Widerspruch einlegen.

Zumal wir ja den Nachweis haben, dass wir uns gemeldet haben bei der SB. Wer sagt denn, dass Mails nicht gelten? Steht das irgendwo?

Bisher gab es nie Probleme, wenn wir eine Mail geschrieben haben...

Bei den Gründen, warum er nicht mehr zur AGH gegangen ist, befürchte ich eigentlich keine Sanktion. Und wenn, dann wehren wir uns dagegen!

Unser JC sieht es nicht gerne, wenn man sich rechtliche Hilfe holt, die lenken dann gaaaanz schnell ein
 
Bisher gab es keine Kontakaufnahme seitens des Jobcenters, weder schriftlich noch telefonisch!

Ich denke doch mal, dass der Maßnahmeträger das JC schon längst informiert hat, oder meint ihr nicht???
 
@Markus1977: benötigt man für diesen Beratungsschein nicht erstmal einen "vernünftigen" Bescheid vom JC? Ich meine, was soll mir der Anwalt in diesem Moment bringen? Wogegen soll ich denn jetzt vorgehen?
Solange ich keinen Sanktionsbescheid in der Hand halte, finde ich das ziemlich sinnlos... Oder kannst Du mich eines besseren belehren?

DANKE!
 
Bisher gab es keine Kontakaufnahme seitens des Jobcenters, weder schriftlich noch telefonisch!
Dann würde ich auch die Füße ruhig halten. Nicht die Sache von eurer Seite unnötigerweise in Bewegung setzen.

Ob etwas an das JC weitergemeldet wurde oder nicht, wirst du ja sehen. Jedenfalls muß deinem Mann vor einer Sanktion erst einmal ein offizielles Anhörungsschreiben mit eventuellen Vorwürfen zugesandt werden, zu denen er dann Stellung nehmen kann.

Dieses (eventuelle!) Schreiben abwarten und dann ausschließlich zu den Punkten Stellung nehmen, die dort aufgeführt sind. Wenn nichts Konkretes aufgeführt ist, genaue Angaben vor einer Stellungnahme verlangen. Keinerlei Angaben zu Dingen, die gar nicht vorgeworfen werden. Sonst besteht nur das Risiko, daß dein Mann sich selbst durch unbedachte Angaben Probleme bereitet.

Alles bitte nur schriftlich, nicht telefonisch, damit alle Angaben sauber dokumentiert sind.
 
@Deichkindw35...

Das mit dem Anwalt ist jetzt zu früh,da ihr noch nichts Schriftliches vom JC erhalten habt.

Ich würde abwarten und nichts unternehmen,die SB wird sich bei euch melden,alleine deswegen schon.
 

Könnte aber auch sein, das die SB in Urlaub ist. Ist jetzt Ferienzeit. Mach dir keinen Kopf, warte erstmal die schriftliche Anhörung dazu ab.
 
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies. Erfahre mehr...