Ja - es macht unterschied. Siehe Anlage.Macht es einen Unterschied, ob die Bewerbung auf einen Vermittlungsvorschlag gefolgt ist oder von mir ausging?
Da dadurch der Leistungsbezug offenbart wird, dürfte derartiges im Regelfall unzulässig sein.ich hab mal eine Frage inwieweit es zulässig ist, dass meine Arbeitsvermittlerin bei Firmen anruft, bei denen ich mich beworben habe, um den aktuellen Bewerbungsstand zu erfragen bzw. Feedback zu meiner Bewerbung zu bekommen.
Seriöse Firmen würden zumindest telefonisch keine Informationen erteilen, da am Telefon nicht geprüft werden kann ob der Anrufer tatsächlich der ist als der er sich ausgibt. Behaupten kann man alles ...Oder ist es an der Firma dann eventuell die Auskunft zu verweigern?
Woher weißt Du davon? Kannst Du das beweisen?
Die Firma muss deshalb nicht unseriös sein. Das ist einfach nur Gedankenlosigkeit der Mitarbeiter. Viele Menschdn kommen gar nicht auf sie Idee, dass sich am Telefon jemand für jemand anders ausgeben könnte.
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Sorry, Kerstin, aber warum glaubst Du, werden die Mitarbeiter*innen in den Büros der Firmen so darauf geimpft, keine Daten, die die Firma betreffen, heraus zu geben. Und so naiv, dass nicht nachfragt wird, ob Herr/Frau XY nicht da und da beschäftigt ist, ist da niemand. Für so etwas riskiert kein Mensch den Job.
Bereits aus dieser Sachdarstellung (und nur um diesen Fall geht es hier ja deutlich nachlesbar) wird deutlich, dass es also tatsächlich hier um die Firmen geht, die aufgrund der Vermittlungsvorschläge üblicherweise dann ein Rückmeldeformular bezüglich des Bewerbers erhalten haben.Ich muss dazu sagen, es waren nur Stellen, die auf Vermittlungsvorschlägen basierten, von denen ich es weiß.
was auch Freiwillig ist
Ja, aber nicht von Seiten des JC.Also ist es nun ein Verstoß gegen den Datenschutz oder eher nicht?
Anders in den Fällen, wo dem Befragten durch die Anfrage der Leistungsbezug bekannt wird, was vor allem bei Aufstockern, die sich auf eine andere Stelle bewerben durchaus vorkommen kann.Ja, aber nicht von Seiten des JC.
[...]
Eine Datenschutzverletzung könnte hier daher nur bei der Firma liegen. Der SB hat nicht wirklich etwas verbotenes getan.
m Lebenslauf steht bei solchen Leuten ein Arbeitsplatz, und mit dem Alg2-Bezug "hausieren gehen" fällt wohl auch nur wenigen ein.
Nicht zwangsläufig.Es geht hier um Anfragen bei AG, die Stellenangebote bei der Jobbörse veröffentlicht haben und zu denen TE einen Vermittlungsvorschlag bekommen hat.
Durch den Vermittlungsvorschlag (AG-Version) weiß AG "das alles" schon.