Arbeitsvermittlerin erkundigt sich bei potentiellen Arbeitgebern über Bewerbung

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cubiculus

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Hallo Elo Forum

ich hab mal eine Frage inwieweit es zulässig ist, dass meine Arbeitsvermittlerin bei Firmen anruft, bei denen ich mich beworben habe, um den aktuellen Bewerbungsstand zu erfragen bzw. Feedback zu meiner Bewerbung zu bekommen.
Oder ist es an der Firma dann eventuell die Auskunft zu verweigern?
Macht es einen Unterschied, ob die Bewerbung auf einen Vermittlungsvorschlag gefolgt ist oder von mir ausging?
 
ich hab mal eine Frage inwieweit es zulässig ist, dass meine Arbeitsvermittlerin bei Firmen anruft, bei denen ich mich beworben habe, um den aktuellen Bewerbungsstand zu erfragen bzw. Feedback zu meiner Bewerbung zu bekommen.
Da dadurch der Leistungsbezug offenbart wird, dürfte derartiges im Regelfall unzulässig sein.
Oder ist es an der Firma dann eventuell die Auskunft zu verweigern?
Seriöse Firmen würden zumindest telefonisch keine Informationen erteilen, da am Telefon nicht geprüft werden kann ob der Anrufer tatsächlich der ist als der er sich ausgibt. Behaupten kann man alles ...
 
Woher weißt Du davon? Kannst Du das beweisen?

Sie hat es mir so mitgeteilt, dass sie da angerufen hat und auch was die Firmen ihr gesagt haben. Die Aussage hat da keine der Firmen verweigert.

Ich muss dazu sagen, es waren nur Stellen, die auf Vermittlungsvorschlägen basierten, von denen ich es weiß.
 
Also sind ja anscheinend alle Firmen wo ich mich bewerbe und nach einiger Zeit wegen meiner Bewerbung Nachfrage unseriös, wenn Sie einfach so Infos geben ohne zu Wissen ob auch wirklich der Bewerber dran ist?
 
Die Firma muss deshalb nicht unseriös sein. Das ist einfach nur Gedankenlosigkeit der Mitarbeiter. Viele Menschdn kommen gar nicht auf sie Idee, dass sich am Telefon jemand für jemand anders ausgeben könnte.
[>Posted via Mobile Device<]
 
Die Firma muss deshalb nicht unseriös sein. Das ist einfach nur Gedankenlosigkeit der Mitarbeiter. Viele Menschdn kommen gar nicht auf sie Idee, dass sich am Telefon jemand für jemand anders ausgeben könnte.
[>Posted via Mobile Device<]

Sorry, Kerstin, aber warum glaubst Du, werden die Mitarbeiter*innen in den Büros der Firmen so darauf geimpft, keine Daten, die die Firma betreffen, heraus zu geben. Und so naiv, dass nicht nachfragt wird, ob Herr/Frau XY nicht da und da beschäftigt ist, ist da niemand. Für so etwas riskiert kein Mensch den Job.

@ TE
Wenn Du einen gerichtsfesten Beweis dafür hast, das die Dame der AfA Dir das mitteilte, dann geht es ab zum Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist sinnlos, da sie maximal zur Kenntnis genommen wird, aber keinerlei Konsequenzen hat. Da kann der Jurist oder seine Kollegin schon mehr bewirken.

Die Dame unterliegt der Verschwiegenheit und außerdem der Datenschutzgrundverordnung.

Wenn Du nicht Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Sozialverbandes bist und keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen. Alles Weitere ergibt sich dann.
 

Da kannst du Schulen und nochmals Schulen, es passiert doch immer wieder.

Wir hatten das unlängst bei uns. Es rief jemand an und fragte nach der Durchwahl eines Kollegen. Würde, trotz alljährlichen Schulung rausgegeben! Im Nachhinein stellte sich raus, dass der Anrufer ein Headhunter war.
[>Posted via Mobile Device<]
 
Ich muss dazu sagen, es waren nur Stellen, die auf Vermittlungsvorschlägen basierten, von denen ich es weiß.
Bereits aus dieser Sachdarstellung (und nur um diesen Fall geht es hier ja deutlich nachlesbar) wird deutlich, dass es also tatsächlich hier um die Firmen geht, die aufgrund der Vermittlungsvorschläge üblicherweise dann ein Rückmeldeformular bezüglich des Bewerbers erhalten haben.
Und natürlich rufen auch schonmal Sachbearbeiter dann diese Firmen an, wenn diese das Rückmeldeformular nicht ausgefüllt zurücksenden, um zu überprüfen, ob der Erwerbslosen der vermittelt werden sollte sich auch wirklich beworben hat.
Das hat somit rein gar nichts mit Datenschutzverletzung zu tun, da diese Vorgehensweise mit dem Rückmeldeformular immer noch zulässig ist.
Zudem ist es doch immer noch besser, der SB hält erstmal aufgrund eines Vermittlungsvorschlages und fehlenden Rückmeldeformulares des AG erstmal dort Rückfrage als einfach drauflos zu sanktionieren.
 
Hi

da habe ich aber andere Meinung.

Nur die Tatsache das die Fa. den "Rückmeldeformular" nicht an JC zurücksendet, was auch Freiwillig ist, entbindet dies beiden Seiten nicht vom Datenschutz.

Sollte JC SB einen Zweifel haben, sollen die Daten / Sachverhalt beim Betroffenen = TE erhoben werden.
 
Also ist es nun ein Verstoß gegen den Datenschutz oder eher nicht?
Ja, aber nicht von Seiten des JC.
Jedem steht es frei, sich bei irgendjemandem über was auch immer zu informieren oder Fragen zu stellen.

Eine mögliche Datenschutzverletzung liegt dann allerdings bei demjenigen, der die Daten ohne weiteres herausgibt. Nicht bei dem Fragesteller.
Eine Datenschutzverletzung könnte hier daher nur bei der Firma liegen. Der SB hat nicht wirklich etwas verbotenes getan.
 
Ja, aber nicht von Seiten des JC.
[...]
Eine Datenschutzverletzung könnte hier daher nur bei der Firma liegen. Der SB hat nicht wirklich etwas verbotenes getan.
Anders in den Fällen, wo dem Befragten durch die Anfrage der Leistungsbezug bekannt wird, was vor allem bei Aufstockern, die sich auf eine andere Stelle bewerben durchaus vorkommen kann.
Im Lebenslauf steht bei solchen Leuten ein Arbeitsplatz, und mit dem Alg2-Bezug "hausieren gehen" fällt wohl auch nur wenigen ein.
 
Es geht hier um Anfragen bei AG, die Stellenangebote bei der Jobbörse veröffentlicht haben und zu denen TE einen Vermittlungsvorschlag bekommen hat.
Durch den Vermittlungsvorschlag (AG-Version) weiß AG "das alles" schon.
 
m Lebenslauf steht bei solchen Leuten ein Arbeitsplatz, und mit dem Alg2-Bezug "hausieren gehen" fällt wohl auch nur wenigen ein.

OT:

Manchmal ist es besser, man geht mit klaren Tatsachen "hausieren", statt mit einer Lüge in Form eines Arbeitsplatzsimulators.

Ich hätte jetzt auch in meinen Lebenslauf schreiben können 2012-2015 Aufbau einer Selbstständigkeit im XYZ (also Aufbau und auch Versuch selbstständig zu sein). Stattdessen habe ich lieber im Lebenslauf reingeschrieben seit 2012 Arbeitssuchend und an einer anderen Stelle im Lebenslauf dann das Projekt der Selbstständigkeit kurz dargestellt.

Ich bekomme zwar reihenweise Absagen, habe aber in kurzer Zeit dennoch 3 Unternehmen auf mich aufmerksam machen können.

Manchmal kommt es halt besser an, wenn man einfach bei der Tatsache bleibt.
 
Es geht hier um Anfragen bei AG, die Stellenangebote bei der Jobbörse veröffentlicht haben und zu denen TE einen Vermittlungsvorschlag bekommen hat.
Durch den Vermittlungsvorschlag (AG-Version) weiß AG "das alles" schon.
Nicht zwangsläufig.
Die Vermittlungsdienstleistung der Arbeitsagentur darf bekanntlich jeder in Anspruch nehmen, auch wer keine Leistungen bezieht. Ein VV verrät den Leistungsbezug also nicht unbedingt.
 
Ich bin selber ein Aufstocker und muss/soll/kann mich bewerben um aus dem ALG2 Bezug "herauszufallen".

Bei einer Bewerbung sieht es der "andere" AG durch den Lebenslauf, dass ich am arbeiten bin und nicht sofort(Kündigungsfristen....) zur Verfügung stehe.

Bei einem Gespräch mit einer Personalabteilung habe ich allerdings erfahren, dass viele Firmen dahinter einen ALG2 Bezug vermuten. Weil Kinder erwähnt werden bei mir im Lebenslauf.

Mir persönlich ist es egal ob der "andere" AG weiß, dass ich zusätzlich aufstocken muss.
Dies macht die "Arbeitswelt" und die "Sozialwelt" allerdings noch komplizierter.

Mein Vermittler beim JC meinte sinngemäß einmal: Singles zu aktivieren im Arbeitsmarkt ist wesentlich einfacher. Bei Familien wird es Jahr für Jahr immer schlimmer. > Immerhin seine ehrliche Antwort.
 
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