Arbeitsverhinderung??

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Hajom

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11 Dez 2008
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Hallo, veilleicht hat ja jemand einen Tip für mich

2007 habe ich, nachdem mein Vater gestorben war, meine Selbständigkeit aufgegeben und die häusliche Pflege meiner Mutter übernommen. Für mich damals ein schwieriger Schritt, da ich ab da Leistungen nach dem ALG II bekam.
2008 verstarb dann meine Mutter und ich suchte einen festen Job, da eine Selbständigkeit aus finanziellen Gründen ausschied. Natürlich hatte die Jobcenter auch einen Blick auf meine Aktivitäten.

Anfang diesen Jahres hatte ich dann Glück und fange zum 15.02 eine Stelle an, die ich dann wohl auch wieder absagen kann. Letzte Woche bekam ich nämlich die Mitteilung von der Jobcenter, dass ich dann nur noch für einen halben Monat Leistung beziehe und den Rest des Monats schauen müßte wie ich über die Runden komme.
Letzte Woche habe ich dann Kontakt zur Jobcenter aufgenommen und bekam Heute einen Rückruf, dass das zwar "blöd" für mich wäre, aber ich halt schauen müßte. Ich könnte ja fragen, ob mir jemand Geld leiht, oder der Arbeitgeber mir schon mal einen Vorschuß (ohne das ich bisher einen Handschlag gemacht habe) zahlen würde. Auch ein Darlehen käme nicht in Frage, denn schließlich würde ich ja dann genug Geld verdienen, so dass für mich das nicht in Frage kommt.
Mein Hinweis, dass ein Arbeitgeber ja das Gehalt nicht im voraus zahlt und ich ja auch von irgendwas leben muß stieß auf taube Ohren.
Ich habe dann beim BUMI für Arbeit angerufen, die veschanzen sich hinter ihren Gesetzen und meinen, da müsse man selber schauen wie man klar kommt, denn so wäre die Rechtslage und Ende.

Hat vielleicht jemand einen Tip was man machen kann? Man muß ja nicht nur Miete bezahlen, auch die laufenden Kosten sind ja fällig und Stromanbieter, oder Telefongesellschaft interessiert das herzlich wenig, ob man ab Mitte Februar eine Arbeit hat oder nicht, die wollen ihr Geld und der Arbeitgeber zahlt nun einmal rückwirkend und nicht mit dem Tag der Arbeitsaufnahme.
Da ich leider keinen Rat mehr weiß und anscheinend gezwungen werde die Stelle abzusagen wäre ich über jeden Tip mehr als dankbar.

Gruß
Hajom

Ps.: Falls das Thema schon existiert (gefunden habe ich nichts) bitte in den entsprechenden Thread verschieben.
 
hi,
wie ist denn der genaue Wortlaut des Schreibens?
Ist es ein sog. "Einstellungsbescheid"?
Ich würde sofort Widerspruch einlegen, denn eine Arbeitsaufnahme bedeutet zum einen nicht zwangsläufig, dass man keinen Anspruch mehr auf (ergänzende) Leistungen hat, zum anderen kann der Lohn für Februar nur dann für Februar angerechnet werden, wenn er Dir bis zum 28.02. zu Verfügung steht.
Hier greift das sog. Zuflussprinzip.Sollte Dein Lohn erst am 1.März auf Deinem Konto sein, steht Dir für Februar noch die volle Regelleistung zu!

Und zum wiederholten Male der Hinweis:

nicht telefonieren, alles schriftlich einfordern unter Benennung der jeweiligen Rechtsgrundlage.Mündlich kannst Du nichts beweisen, jedoch kann man Dich/viele trefflich vergackeiern und wer sich dann auf das gesagte Wort der Jobcenter-MA verlässt, ist verlassen...
Ich denke, die entsprechenden genauen Abläufe dessen, wie Du jetzt vorgehst nebst §§§ werden hier noch von anderen usern geliefert.
lG
E.
ps: das BMAS kannst Du, was Auskünfte angeht, getrost in die :icon_tonne: treten.
 
Es zählt das Zuflussprinzip. Ist die Auszahlung des Lohns im Arbeitsvertrag exakt geregelt? Wenn ja, wann soll ausgezahlt werden?

Mario Nette
 
Hallo Elena,
Vielen Dank für Deinen Tip.

wie ist denn der genaue Wortlaut des Schreibens?

Im Schreiben steht, dass ich vom 01.02-28.02 insgesamt die Miete + 58€ erhalte. Nach Rücksprache meinte die SB das wäre so korrekt, da ich ja ab dem 15. Arbeit hätte und mir somit keine Leistungen mehr zustehen würden. Auf meinen Hinweis, dass ich ja erst ab dem 01.03 mein Gehalt bekomme meinte sie, da könne sie nichts machen und ich könne ja mit dem Arbeitgeber sprechen, von wegen Vorschuss, oder schauen wo ich das Geld herbekomme. Vor allem hätte ich ja auch Glück, da mein Gehalt für den halben Monat ja weit über der Grenze liegt, was mich natürlich unheimlich begeistert hat. Netterweise hatte man mir noch geschrieben, dass ich vom 01.03-31.03 noch Anteilmäßig Miete in Höhe von 47€ bekomme -Bitte was soll ich mit 47€?-.

ps: das BMAS kannst Du, was Auskünfte angeht, getrost in die :icon_tonne: treten.

Die Erfahrung habe ich auch gemacht. Ratschlag war: "Dann zahlen Sie halt für den Monat mal keine Miete, geht ja auch. Ansonsten schauen Sie doch mal wie Sie den Monat überstehen, leihen Sie sich doch irgendwo Geld." (Klar ich setze mich mit einem Becher in die Fußgängerzone)
Ich frage mich echt wer diese bescheuerten Gesetze gemacht hat.

Ist die Auszahlung des Lohns im Arbeitsvertrag exakt geregelt? Wenn ja, wann soll ausgezahlt werden?

Natürlich ist das exakt geregelt und natürlich erhalte ich am Ende des Monats mein Geld, d.h. am 01.03 kommt das Geld für die Zeit vom 15.02-28.02, ist ja auch logisch, ich kenne keinen AG der seine Mitarbeiter im voraus bezahlt, außer bei der Jobcenter offensichtlich.

VG
Hajom
 
Natürlich ist das exakt geregelt und natürlich erhalte ich am Ende des Monats mein Geld, d.h. am 01.03 kommt das Geld für die Zeit vom 15.02-28.02

Da es auf das Zuflussprinzip ankommt, wäre der genaue Tag wichtig, wie er im Vertrag steht.
Steht drin, dass es Ende Februar kommt beugt die Sb einer Rückforderung vor und zahlt erst gar nicht für Februar. Was nicht heisst, dass das korrekt so ist, da du ja nichts hast jetzt.
Kommt das Geld ab 1. März dann steht dir für den gesamten Monat Februar noch Leistung zu. Ob die das dann nachzahlen würden bezweifle ich. So hat man einen Monat Leistung gespart.

Notfalls Antrag auf Überbrückungsgeld stellen. Wenn das dann zurückgefordert würde (falls dein Lohn ab 1. März kommt) wäre dies nicht richtig und du könntest gegen diesen Rückforderungsbescheid Widerspruch einlegen mit der Begründung der Zuflussregelung.
 
@ Mitch,

sorry, ich kam leider nicht dazu eine Antwort zu schreiben.
Erst einmal vielen Dank für die Tips.
Da es auf das Zuflussprinzip ankommt, wäre der genaue Tag wichtig, wie er im Vertrag steht.

Im Vertrag steht nichts drin wann das Geld kommt, halt nur die Höhe des Gehalts. Ich muß auch sagen, ich habe noch nie einen Vertrag bekommen, wo der Zahlungstermin festegelegt war.

Nachdem ich mich am Montag beim Bumi für Arbeit und Soziales massiv beschwert habe und auch über ihr berühmtes "Bürgertelefon" bekam ich gestern gegen 17 Uhr einen Anruf aus dem Amt. Die Sachbearbeiterin war völlig erstaunt, dass die Gesetze nicht eindeutig wären und es zu Problemen kommt. Ich habe ihr dann noch einmal den Fall geschildert und sie meinte, dass das Zuflußprinzip denjenigen finanziell absichern soll, der eine Arbeit findet und es egal wäre, ob man ab 15. des Monats, oder am 1. seine Arbeit beginnt und es egal ist, ob das Gehalt/Lohn am Ende des Monats, oder am Anfang des nächsten Monats gezahlt wird.
Fakt wäre, dass einem die volle Regelleistung zusteht, da dem Arbeitgeber klar ist, dass man ja nun neben Miete auch Lebenshaltungskosten hat die man mit einem halben Regelsatz nicht stemmen kann. Auch den Rat, man solle die Miete einbehalten, oder den zukünftigen Arbeitgeber um Vorschuss bitten fand sie mehr als seltsam.

Da die Jobcenter Mittwochs geschlossen ist, werde ich morgen wieder anklopfen und fragen wer denn nun im Recht ist. Die SB vom Bumi, oder die SB 's von der Jobcenter. Kann ja nicht sein, dass die mit Paragraphen um sich werfen und anscheinend keine Ahnung haben von dem was sie da machen. Vor allem ist es ein Ding, das der Gesetzgeber Gesetze erläßt die so wischiwaschi sind, dass praktisch jeder machen kann was er will und das zu Lasten der Leistungsempfänger.
 
Am Ende ist es egal, wann der erste Lohn kommt.

Es darf nichts einbehalten solange nicht der erste Lohn geflossen ist. Denn schliesslich musst du deinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Bekommst du den ersten Lohn bis zum 31. eines Monats hast du keinen Leistungsanspruch für diesen Monat und müsstest es zurück zahlen. Bekommst du den Lohn an einem 1. nach Arbeitsaufnahme dann steht dir für den Vormonat (letzten Monat des Leistungsbezugs) die volle Leistung zu.

Manche Jobcenter wollen mit der vorherigen Einstellung eine Rückforderung vermeiden. Dadurch rechnen die mit einem fiktiven Einkommen, was nicht erlaubt ist.
 
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