Arbeitsunfähigkeit - Fragen bezüglich Einladungen, Auskünfte und EGV

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CokeLife

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Ich bin derzeit von meinem behandelten Neurologen Arbeitsunfähig geschrieben. Ich habe derzeit keine EGV .

Pünktlich zum Januar 2018 wechselt jetzt mein SB und ich hatte auch schon die erste Einladung (für diese Woche) von ihm im Briefkasten. Die Einladung ist die 0815 Einladung mit RFB und Anhang "Ich kann Termin nicht wahr nehmen weil...".

Zwei Fragen dazu:

Reicht es vorerst hier wieder nur den Anhang mit AU einzusenden? Wegen Wegeunfähigkeit steht ja nichts im Brief.

Im Falle eines Gespräches mit dem SB , inwiefern bin ich verpflichtet ihm irgendwelche Auskünfte über meine AU zu geben? Kann ich dazu ggf einfach schweigen und abwarten ob er mich an einen ÄD überweist etc?

So wie ich das im Forum gelesen habe kann ja in so einem Fall eine EGV nicht einfach so unterschrieben werden. Die Frage hat sich dadurch wohl schon erledigt.

Danke und ein gesundes 2018!
 
E

ExUser 2606

Gast
Wenn eine WUB (die sowieso unsinnig ist), nicht verlangt wird, musst Du sie auch nicht liefern.

Du musst mit einem SB auch nicht über Deine Krankheit reden, das sind ja keine Ärzte.

MIt einer EGV sieht es etwas anders aus. Du bis ja nicht erwerbsunfähig, sondern nur arbeitsunfähig.

Allerdings sollte eine EGV persönlich mit Dir besprochen werden und wie soll das gehen, wenn Du AU bist und deshalb zu Terminen nicht erscheinen musst. Das muss dann wohl warten, bis Du wieder gesund bzw. arbeitsfähig bist. Vorher ist ja eine Eingliedderung in den Arbeistmark wohl auch kaum sinnvoll.
 

CokeLife

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Ich nutze das von mir erstellte Thema gleich nochmal für eine Anschlussfrage:

Da mir mein Neurologe die AU immer monatlich ausstellt, hatte ich hatte natürlich pünktlich für Anfang Februar wieder eine Einladung und habe dann einfach nur wieder den beiliegenden Zettel ausgefüllt und die AU angeheftet.

Ich verstehe schon dass sie mich irgendwann per Wegeunfähigkeitsbescheinigung zwingen können dort zu erscheinen, bzw sicher dann irgendwann einen Termin beim Amtsarzt machen werden, aber ist mein Vorgehen bis dahin so ok? Bisher mache ich ja nix verkehrt, oder?

Mir geht es nicht unbedingt darum dass ich zum SB muss, sondern dass das Thema warum ich in Behandlung bin ein extrem sensibles ist und wenn der SB mich da ausfragt und unter Druck setzt ggf. Sachen wieder aufreißen.
Ich weiß dass ich dem SB nichts erzählen muss, aber wenn man dann einmal dort ist nehmen die ja auch kein Blatt vor dem Mund und wollen alles wissen.

Danke
 
E

ExitUser

Gast
Laut Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 59 SGB II, Stand: 04.05.2017, RdNr. 59.10, ist die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich als wichtiger Grund im Sinne des § 32 SGB II (Meldeversäumnisse) anzuerkennen.

Wenn du krank bist, mußt du nicht zur Behörde.
 

ZynHH (R.i.P.)

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Ich verstehe schon dass sie mich irgendwann per Wegeunfähigkeitsbescheinigung zwingen können

Wenn dein die AU ausstellender Arzt, diese WUB nicht ausstellt, kann dich auch keiner dazu zwingen, diese vorzulegen. Bitte mit dem Arzt das Thema besprechen, letztlich wird die Arbeit des Arztes angezweifelt ohne den MDK einschalten zu wollen.... der MDK kostet ca. 280€ , die WUB ca 6€....
 

CokeLife

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Aus aktuellem Anlass bringe ich das Thema mal wieder nach oben:

Ich bin weiterhin AU geschrieben und habe eben einen VV mir RFB bekommen (40h, Eintritt sofort).
Bewerben kann ich mich natürlich, es ist aber ausgeschlossen dass ich mich dort vorstellen bzw. in naher Zukunft anfangen kann.
Das Problem ist, wenn ich mich jetzt bewerbe und dann, bei einer möglichen Einladung, wegen vorher bekannter Krankheit absage sieht das sehr komisch aus.

Ich kann mich natürlich bewerben und dann den VV Zettel abschicken mit "beworben aber nicht vorgestellt wegen Krankheit". Ich bin jedoch der Meinung, dass das ein schlechtes Licht auf mich wirft. Das könnte dann durchaus, bei einer späteren Bewerbungen bei dieser Firma, im Weg stehen.
 
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Dark Vampire

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Aus diesem Grunde habe ich damals das Gespräch gesucht mit dem SB dass meine AU noch sehr lange anhalten wird, und zack bekam ich keine VV mehr, bzw wenn welche kommen sollten ich einfach Bescheid geben soll da auch andere SB für dich suchen. Bin aber mittlerweile komplett aus der Vermittlung genommen worden.
Mir erschien die Variante am einfachsten und so war es auch, anstatt mich jedes mal dann rumärgern zu müssen.
 

Sowhat

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Hallo Dark Vampire, ich weiss ich darf in diesem Thread eigentlich nicht schreiben, aber wenn ich eigene eröffne erscheinen die immer unter "ferner existieren" irgendwo ganz hinten im Forum. Ich kann das einfach nicht und keiner erklärt es mir.

Meine Frage: Musstest du auch zum ärztlichen Dienst nach langer AU und wenn ja wie war das? Habe grosse Angst.
Musste gestern nach über einem Jahr AU trotzdem zum Amt sonst WUB und die bekam ich vom Arzt nicht.
Nun habe ich neue EGV bekommen, die alte lief bis auf weiteres obwohl ich AU bin. Aber neuer SB . Ja und ich bekam diesen Fragebogen für den ärztlichen Dienst mit Frist vier Wochen.
Im momentanen Gutachten von 2015 stehen unter 6 Stunden arbeitsfähig, schwerbehindert 50% bin ich auch.

Rentenanspruch habe ich nicht, weil ich meine 35 Jahre trotz knapp 15 Jahre Arbeit und zwei Kinder nicht voll kriege, die Kinder zählen ja nicht 10 Jahre je Kind, weil sie im Alter nur knapp auseinander sind. Da zieht der DRV die Jahre zusammen.
Also bei zwei Jahren Altersunterschied nur 12 Jahre und zu den restlichen 15 Jahren fehlen mir zwei Monate. Die drei Jahre in den fünf Jahren vor meinem Schlaganfall fehlen mir auch. Also vor meinem 66. Lebensjahr nichts.
Nun wird man mich wohl zum Sozialamt abschieben wollen. Davor habe ich Angst. Bin ja von einem Psychiater krank geschrieben, also psychisch sehr angeschlagen.
Gestern waren viele in meinem Alter (50+) auf dem JC , sollen wohl aus der Statistik.
 
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