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Ich bin derzeit von meinem behandelten Neurologen Arbeitsunfähig geschrieben. Ich habe derzeit keine EGV .
Pünktlich zum Januar 2018 wechselt jetzt mein SB und ich hatte auch schon die erste Einladung (für diese Woche) von ihm im Briefkasten. Die Einladung ist die 0815 Einladung mit RFB und Anhang "Ich kann Termin nicht wahr nehmen weil...".
Zwei Fragen dazu:
Reicht es vorerst hier wieder nur den Anhang mit AU einzusenden? Wegen Wegeunfähigkeit steht ja nichts im Brief.
Im Falle eines Gespräches mit dem SB , inwiefern bin ich verpflichtet ihm irgendwelche Auskünfte über meine AU zu geben? Kann ich dazu ggf einfach schweigen und abwarten ob er mich an einen ÄD überweist etc?
So wie ich das im Forum gelesen habe kann ja in so einem Fall eine EGV nicht einfach so unterschrieben werden. Die Frage hat sich dadurch wohl schon erledigt.
Danke und ein gesundes 2018!
Pünktlich zum Januar 2018 wechselt jetzt mein SB und ich hatte auch schon die erste Einladung (für diese Woche) von ihm im Briefkasten. Die Einladung ist die 0815 Einladung mit RFB und Anhang "Ich kann Termin nicht wahr nehmen weil...".
Zwei Fragen dazu:
Reicht es vorerst hier wieder nur den Anhang mit AU einzusenden? Wegen Wegeunfähigkeit steht ja nichts im Brief.
Im Falle eines Gespräches mit dem SB , inwiefern bin ich verpflichtet ihm irgendwelche Auskünfte über meine AU zu geben? Kann ich dazu ggf einfach schweigen und abwarten ob er mich an einen ÄD überweist etc?
So wie ich das im Forum gelesen habe kann ja in so einem Fall eine EGV nicht einfach so unterschrieben werden. Die Frage hat sich dadurch wohl schon erledigt.
Danke und ein gesundes 2018!